KfW senkt erneut Fördermittel im Wohneigentumprogramm 124

Diskutiere KfW senkt erneut Fördermittel im Wohneigentumprogramm 124 im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Ab dem 01.12.2011 kürzt die KfW die Förderhöchstgrenze von EUR 75.000,00 auf EUR 50.000,00 pro Wohneinheit. Weiterhin fällt die 30% Grenze der...

  1. #1 Bankkaufmann, 03.11.2011
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    Ab dem 01.12.2011 kürzt die KfW die Förderhöchstgrenze von EUR 75.000,00 auf EUR 50.000,00 pro Wohneinheit.
    Weiterhin fällt die 30% Grenze der förderfähigen Kosten komplett weg.
    Somit gilt dann ab dem 01.12.2011 maximal EUR 50.000,00 KfW Wohneigentum Nr.124 für eigengenutzte Immobilien.

    Dass die 30% wegfallen lohnt sich dann für Wohnungen im Bereich von EUR 100.000,00 bis EUR 150.000,00 Kaufpreis.

    Nur zur Info für alle.
     
  2. #2 Nutzer des BEFs, 03.11.2011
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    Für Immobilien von 0 bis 166.666 Euro gibt es jetzt mehr und für Immobilien ab 166.667 weniger.

    Finde ich aber so ok.
     
  3. coco77

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    hmm, auf der seite der kfw hab ich noch nichts gesehen.
    wann kommt es denn offiziell? am 01.12?
     
  4. #4 bayerth, 22.11.2011
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    Senkung ist nicht ok

    wenn man bedenkt, welche Summen die KfW für Schrottanleihen ausgibt.
     
  5. #5 biologist, 22.11.2011
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    Das kann sich ggf. aber auch in einem anderen Fall lohnen. Bei uns war es so, dass der Beleihungsauslauf unserer Bank bei 60% war. Mit Eigenkapital kamen wir jedoch nur auf 25%. KfW-Anteile wurden von der Bank jedoch wie Eigenkapital gewertet und schließlich haben wir damit die Grenze erreicht. Vom Maximalbetrag waren wir dann weit entfernt, worüber ich am Ende jedoch auch froh bin, denn mit den Modalitäten des 124er Programms bindet man sich schon nen ordentlichen Klotz ans Bein.
     
  6. #6 Nutzer des BEFs, 22.11.2011
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    Die KfW hat kein Kreditrisiko aus "Schrottanleihen". Aber ich verstehe dein Vorschlag so, dass die KfW am besten jeden ohne Prüfung einen Kredit zum Wohnungsbau gibt. Hat in Amerika bestens geklappt ...
     
  7. Torian

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    Da muss ich jetzt direkt an Lehman Brothers denken, da hat die KFW 300 Mio an Schrottanleihen wenige Tage vor der Insolvenz gekauft :mauer Was jetzt mit den Griechenlandanleihen der KFW passiert ist auch noch nicht klar :mauer
     
  8. #8 Nutzer des BEFs, 22.11.2011
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    Na sooo ein Blödsinn. Die KfW hat am Tag der Insolvenz 300 Mio. überwiesen, um Schulden aus einem Devisengeschäft zu begleichen. Dazu war sie verpflichtet. Das Problem war nur, dass die KfW gleichzeitig eine Forderung hatte, die teilweise uneinbringlich wurde. Nix Anleihe, oder so - ganz normales Interbankengeschäft.

    Wenn man schon meckert, dann doch fundiert.
     
  9. Torian

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    Mea Culpa, aber so oder so hätte man von dem Geld auch einige in Not geratene deutsche Hausbesitzer retten können!
     
  10. #10 Bankkaufmann, 23.11.2011
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  11. coco77

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    KfW-Wohneigentums*programm (124, 134) ab 01/2012

    hmmm heißt doch erst ab januar, oder nicht?
     
  12. #12 Konrad29, 23.11.2011
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    Ich verstehe das auch so. Ist also erst ab nächstem Jahr akut.
     
  13. #13 Bankkaufmann, 23.11.2011
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    Ja klar ist es eigentlich der 01.01.2012.
    Jedoch um in den Genuss der alten EUR 75.000,00 Regelung zu kommen muss man das Darlehen ja bei einer Hausbank beantragen.
    Und da es das Jahresendgeschäft ist machen die meisten Banken eh bald Annahmestop. Deswegen ist man auf der ganz sicheren Seite jetzt noch zu beantragen.
    Wenn man z.B. am 15.12.2011 beantragt kommt es auf die Bank an wie die Regelung intern ist. Da kann es aber schon zu spät für die EUR 75.000,00 sein.
    Deswegen, je früher desto besser.
     
  14. cc24

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    Wenn man unbedingt die 75.000 EUR KfW ausschöpfen will, ist das richtig, dass so schnell als möglich der Antrag über die Bank gestellt wird. Entscheidend ist der Antragseingang bei der KfW. Der Eingang muß VOR dem 01.01.2012 erfolgen. Die Hausbank übermittelt diesen online. Sollte also sicher kein Problem sein.

    Anders verhält es sich mit der Neubestimmung der KfW, die besagt, dass die Ratenzahlungen nun auf monatliche Zahlungsweise umgestellt wird. ( Aktuell: 1/4 jährliche Zahlungsweise ). Diese Bestimmung gilt für ZUSAGEN ab dem 01.01.2012.

    Gruß
    Stefan
     
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