Anschlussfinanzierung

Diskutiere Anschlussfinanzierung im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen :) ich habe z.Z. einen Kredit für mein Haus laufen. Teil normaler Bankkredit, Rest KfW Kredit. Zinsbindung ist 10 Jahre....

  1. Bangex

    Bangex

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    Hallo zusammen :)

    ich habe z.Z. einen Kredit für mein Haus laufen.
    Teil normaler Bankkredit, Rest KfW Kredit.
    Zinsbindung ist 10 Jahre.

    Nun meine Frage:


    Nach den 10 Jahren habe ich eine Restschuld X,
    die würde ich gerne zum Teil tilgen und den Rest finanzieren.

    Geht das?

    Ab wann kann man sich einen Kredit sichern?
    Muss ich den jetzigen Kredit extra kündigen?

    Nach kurzen Einlesen in das Forum sehe ich eine allg. Skepsis beim Bausparvertrag, ist das so? Oder täuscht das?

    Lg
    Bangex
     
  2. R.B.

    R.B.

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    Machbar ist alles.

    Das hängt von den Konditionen ab die man bezahlen will. Einfach mal nach Forward-Darlehen suchen. Je länger die Zeit bis zur Umschuldung, um so teurer wird der Spaß. Da kommt bei beispielsweise 3 Jahren schnell mal ein Aufschlag von 1% zusammen.

    Das kann die Bank erledigen die die Umschuldung macht. Es müssten ja auch Grundschulden übertragen werden etc.

    Das täuscht nicht, weil es bei den meisten Fragen um laufende oder kurz vor dem Abschluß stehende Finanzierungen geht.

    Gruß
    Ralf
     
  3. #3 bobby81, 04.11.2011
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    Zum Einen kommt es darauf an wie lange noch die Zinsbindung ist. Ist der Kredit erst abgeschlossen worden?
    Zum Anderen was vereinbart wurde? Sondertilgungen in welcher Höhe. Sind keine Sondertilgungen vereinbart, kann man während der Laufzeit auch nichts ausserplanmäßig tilgen. Bei KfW ist es so, dass bei bestimmten Programmen (z.B. KfW Energieeffizient bauen 153) während der ersten Zinsbindungsfrist jederzeit tilgen kann.

    Für Forward Darlehen, also ein Darlehen für eine Anschlussfinanzierung, musst du einen Aufschlag vom jetztigen Zinsniveau zahlen. Kurz gesagt je länger noch die jetzige Zinsbindung läuft umso mehr Aufschlag musst du zahlen. Aber deine Bank gibt dir da bestimmt Auskunft.

    Zum Bausparer kurz:
    Allgemeine Skepsis wirds beim Bausparer nicht geben. Es muss halt einfach für dich passen. Bei Neufinanzierungen ist er meistens nicht zu gebrauchen. Wenn du jetzt z.b. noch 8 Jahre Zinsbindung hast und keine Sondertilgungen machen kannst, dann wäre ein Bausparer evtl. sinnvoll. So kannst du dir die Zinsen jetzt schon sichern.
    Aber wenn du einen guten Berater hast, wird er dir sicherlich dabei helfen können.
     
  4. Bangex

    Bangex

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    Danke.

    Noch eine Frage:

    Bei einer Sondertilgung werden da die Raten geändert o. kommt das auf den Vertrag an?
     
  5. R.B.

    R.B.

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    Zuerst einmal kommt es darauf an, ob überhaupt Sondertilgungen vereinbart sind. Wenn ja, dann wird die Zahlung als Tilgung wirksam, die Rate bleibt unverändert.

    Eine Umschuldung des Kredits nach Ablauf der Zinsfestschreibung, hat aber mit Sondertilgung nichts zu tun.

    Gruß
    Ralf
     
  6. #6 Konrad29, 05.11.2011
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    Eben. Nicht jeder Kreditvertrag erlaubt Sondertilgungen. Wenn die Zinsbindung nach 10 Jahren ausläuft, ist allerdings vieles machbar, weil man ja beispielsweise die Anschlussfinanzierung einfach mit ner niedrigeren Summe abschließen kann.
     
  7. #7 Bankkaufmann, 06.11.2011
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    Es können auch Kredite mit längerer Zinsfestschreibung als 10 Jahren gekündigt werden. Beispielsweise kann ein Kredit mit einer Zinsfestschreibung von 15 Jahren nach 10 Jahren Laufzeit mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten gekündigt werden. Es gilt aber das Datum der Vollauszahlung wann das Darlehen vollständig ausbezahlt worden ist.
     
  8. #8 Konrad29, 07.11.2011
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    Stimmt, das Sonderkündigungsrecht hatte ich nicht bedacht. Aber dann wird eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig.
     
  9. #9 Jessi75, 08.11.2011
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    Ist das wirklich so? Ich war immer der Meinung, dass gerade diese nicht fällig wird. Dann wäre das Kündigungsrecht doch nicht sinnvoll.
     
  10. R.B.

    R.B.

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    Der Kaufmann liegt daneben.

    Die Vorfälligkeitsentschädigung darf nur bis zu dem Zeitpunkt berechnet werden, zu dem das Darlehen erstmalig gekündigt werden kann.

    d.h. wenn eine Zinsbindung von beispielsweise 15 Jahren vereinbart wurde, und nach 10 Jahren wird die gesetzliche Kündigungsmöglichkeit in Anspruch genommen, dann fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an.

    Man sollte auch beachten, dass im Fall eines Disagios genau geprüft wird, über welchen Zeitraum dieses verrechnet wurde.

    Gruß
    Ralf
     
  11. #11 Bankkaufmann, 08.11.2011
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    @R.B.
    Ich habe doch gar nichts von einer Vorfälligkeitsentschädigung geschrieben.
    Der Kunde zahlt nach der BGB Kündigung nach 10 Jahren und 6 monatiger Kündigungsfrist an die Bank natürlich KEINE Vorfälligkeitsentschädigung.Auch wenn das Darlehen wie hier als Beispiel eine 15 jährige Zinsfestschreibung hat.
    Für die Bank als Termin zählen die 10 Jahre und 6 Monate aber erst ab dem Termin der Schlussauszahlung. Das ist bei einem Neubau tückisch, da ja erst die letzte Auszahlung den Termin berechnen lässt.
     
  12. #12 Konrad29, 08.11.2011
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    Er meint mich :) Es kann sein, dass ich mich dabei geirrt habe, aber ich meinte, das gelesen zu haben. Zur Sinnhaftigkeit des Kündigungsrecht: Man verkennt oftmals, dass eine Bank nicht verpflichtet ist, eine vorzeitige Rückzahlung zu gewähren. Das heißt, wenn ein Baudarlehen mit 10 Jahren Zinsbindung bereits nach 5 Jahren zurückgezahlt werden soll, ist es nicht nur die Vorfälligkeitsentschädigung, die so einen Schritt unattraktiv macht, sondern die Bank kann diesen auch einfach verweigern. Es gibt nur wenige Ausnahmen (wie Hausverkauf), in denen die Rückzahlung gewährt werden muss!! Und dabei bin ich mir sicher :)
     
  13. R.B.

    R.B.

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    Dich hatte ich nicht gemeint. :konfusius
    Ich wollte nur nicht doppelt zitieren, und dachte, dass das Zitat aus Jessis Beitrag ausreicht.

    Gruß
    Ralf
     
  14. #14 Bankkaufmann, 08.11.2011
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    @Konrad29

    Wenn ein Darlehen einer 10 jährigen Zinsfestschreibung nach 5 Jahren abgelöst werden soll, dann ist das aus meiner Praxis so:

    - 1.Variante:Kunde zahlt unregelmässig mit Rückständen.
    Folge: Die Bank läßt den Kunden aus dem Darlehen raus. Gegen Vorfälligkeitsentschädigung.
    Achtung: Diese Variante lohnt sich nur für diejenigen die das Darlehen aus eigener Tasche mit Eigenkapital zahlen können und auf bischen Streit mit der Bank aus sind.
    Bei einer fremden Umschuldung macht das keine Bank wenn nicht anstandslos gezahlt worden ist.

    - 2.Variante:Hausverkauf.
    Folge: Rechtlich eindeutig geklärt. Restschuld plus VFE wird errechnet.

    - 3.Variante:Vorzeitige Rückzahlung OHNE Hausverkauf.
    Folge: Hier ist es rechtlich eindeutig. Der Darlehensnehmer ist mit Abschluss des Darlehensvertrages an die Bank gebunden wie die Bank an den Kunden. Die Bank muss keinen Kunden vorzeitig aus dem Darlehen herraus lassen.

    AUSNAHME:
    - Ja es gibt eine Ausnahme, die funktioniert, aber zeitaufwendig ist.
    Der Kunde beantragt eine Nachfinanzierung bei der Bank wo das Darlehen besteht.
    Die Bank MUSS die Nachfinanzierung ablehnen.
    DANN kann der Kunde die Restschuld und VFE durch eine andere Bank ablösen, wenn die mehr an Darlehen vergibt.
    Also die neue Bank vergibt das Darlehen, die VFE und das Darlehen der Nachfinanzierung.

    Dazu gibts auch ein Urteil, finde es aber spontan nicht mehr in Google.
     
  15. R.B.

    R.B.

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    Jepp. Die Uhr läuft sobald das Darlehen vollständig ausgezahlt wurde, so kenne ich das auch.

    Ich persönlich halte von dieser BGB Kündigung nichts, denn wenn ich einen Vertrag mache, dann gehen beide Seiten ein Risiko ein. Dieses Risiko wird nun zu Gunsten einer Partei ausgehebelt. Dann könnte man auch gleich auf längere Zinsbindungen verzichten. Aber jetzt sind wir völlig :offtopic:

    Gruß
    Ralf
     
  16. #16 Darko04, 08.11.2011
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 08.11.2011
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    Hallo, es gibt auch die Möglichkeit des Freischuldens nach der Zinsfestschreibung.
    Weitere Informationen gerne unter: isdochegal
     
  17. #17 Bankkaufmann, 08.11.2011
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    ja, toll...Darko04, können Sie bitte mitteilen was Freischulden bedeutet?
     
  18. #18 pauline10, 12.11.2011
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    Aber das muß eine Hausfrau ja nicht wissen!!
    Dafür kassiert die andere Partei bei längerer Zinsbindung höhere Zinsen als bei einer kürzeren Laufzeit.
    Die Banken hätten natürlich gerne beides.

    pauline.
     
  19. #19 Bankkaufmann, 12.11.2011
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    @pauline10, um Uhr 5.14 schon wach? Respekt!
    Eine gute Bank bietet auch 30 Jahre Sollzinsbindung/Zinsfestschreibung an. Natürlich ist der Zins dann auch leicht höher. Jedoch refinanziert sich die Bank auch dann langfristig.
    So etwa nennt man konkruent.
    Jedoch gab es einige Banken die langjährige Darlehen teurer ausgegeben haben ( Profit ! ) und sich dann aber nur sehr kurzlebig refinanziert haben ( Mehrprofit! ). Und so aber auch in enorme Schieflage gekommen sind.
     
  20. #20 pauline10, 12.11.2011
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    Aber das muß eine Hausfrau ja nicht wissen!!
    Einen schönen Gruß von Münneman!!
    So hieß er doch oder so ähnlich

    pauline
     
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Anschlussfinanzierung

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