Ankündigung zur Vermessung Kataster

Diskutiere Ankündigung zur Vermessung Kataster im Begleitende Ingenieurleistungen Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, vor rund 2 Wochen hab ich nen Wisch von nem Vermesser bekommen (nicht von meinem) wg. Vermessung zwecks Einmessung Kataster....

  1. #1 mueffel, 06.11.2011
    mueffel

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    Hallo zusammen,

    vor rund 2 Wochen hab ich nen Wisch von nem Vermesser bekommen (nicht von meinem) wg. Vermessung zwecks Einmessung Kataster.

    Wir haben aktuell in einem Neubaugebiet unseren Rohbau fertiggestellt. Seit Freitag sind die Dachplatten drauf.
    Gestern kam dann die Rechnung, dass die wohl vor Ort waren und schon vermessen haben.
    äähh... ja ... Rohbau -> Garage steht noch nicht ???
    Ich hab auf das erste Schreiben nicht reagiert, da in dem Schreiben drin steht nach Fertigstellung wird die Vermessung durchgeführt und "von Amts wegen".

    Keine Lust wg. der Garage nochmals die Gebühren abzudrücken.
    Woher hat der Vermessungsmensch eine Fertigstellungsanzeige ?

    Ich will erstmal nicht zahlen, da die Garage noch nicht steht und die Vermessung m.E. zu früh durchgeführt wurde.

    Hat schon mal jemand so einen Fall gehabt ?

    Gruß
    Jochen

    P.S: Bei meinem Vermessungsbüro war der die Einmessung für Kataster nicht enthalten.
     
  2. #2 ecobauer, 06.11.2011
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    Da würde ich da mal anrufen, von wo der Wisch kam und das telefonisch klären.
    Alles andere wird hier zur Kaffeesatzleserei........
    Viel Erfolg
     
  3. #3 Geodesy, 07.11.2011
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    Verstehe ich nicht so ganz! Das Schreiben kam vom Amt, aber die Rechnung von einem ÖbVI? Oder auch vom Amt? Wer ist der Vermesser? Privat oder Amt?

    Manche Gemeinden verlangen schon die Einmessung nach der Abnahme des Rohbaus. Auf Schreiben nicht zu reagieren ist eh falsch. Nachher ärgert man sich, aber da ist das Kind schon wech, im Brunnen, patsch;)

    Grundsätzlich beaufragst Du einen Vermesser, nicht der Vermesser Dich als Auftraggeber.
     
  4. #4 Geodesy, 07.11.2011
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    Ach, nochwas, ich nehme den Ortsbezug BW mal auf das Bundesland an. Da die Gesetzgebung Landesrecht ist, wäre es immer ratsam den wahren Ort oder das wahre Bundesland anzugeben, denn was in BW geregelt ist muss hier in NRW oder sonstwo nicht genauso sein.
     
  5. #5 mueffel, 07.11.2011
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    Nein, Schreiben war vom "öffentlich bestellten Vermessungsing."

    Privatperson ... Schweigen ist keine Zustimmung :)

    Ich hab niemand beauftragt ... ich zitiere im ersten Anschrieben:

    "... das Vermessungsbüro <XYZ> unterrichtet Sie, dass auf dem Flurstück <xxx> Gemarkung <yyy>, arbeiten aufgrund des Vermessungsgesetzes .... durchgeführt werden.
    Diese Arbeiten können auch von Amts wegen, d.h. ohne besonderen Antrag vorgenommen werden. <bla bla bla>"


    Japp.... Baden-Württemberg

    Aber ich hab den Vermesser mal angeschrieben:
    Antwort wie folgt:
    "... wenn die Garage mit derselben Baueingabe wie das Wohnhaus genehmigt wurde und innerhalb von 2 Jahren auch gebaut wurde, entstehen für die Gebäudeaufnahme der Garage keine weiteren Kosten. Dies dürfte bei Ihrem Neubau zutreffen.
    Sie können uns Nachricht geben, wenn Ihre Garage gebaut ist, ansonsten wird sie von uns im Zuge weiterer Vermessungsarbeiten aufgenommen...
    "

    Für mich dennoch etwas unverständlich diese Vorgehensweise, da der Vermesser einige Kilometer (ca. 75km einfach Strecke) weit weg sein Büro hat.
    Man könnte Geldmacherei dahinter vermuten ...

    Gruß
    Jochen
     
  6. Lebski

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    Du zitierst doch selbst:
    "arbeiten aufgrund des Vermessungsgesetzes .... durchgeführt werden.
    Diese Arbeiten können auch von Amts wegen, d.h. ohne besonderen Antrag vorgenommen werden."

    Damit ist doch alles klar. Zahlen musst du Aufgrund von gesetzlichen Vorschriften, meist nach festgelegten Abrechnungsvorschriften, Wettbewerb gibt es bei sowas nicht. Denk mal an den Schornsteinfeger, ähnliche Situation.

    Mal als Tip: kommt sowas gerade ungelegen (auch finanziell), redet man mit den Leuten. Vorher. Er hat ja extra einen netten Brief geschrieben. Manchmal kann man die Arbeiten verschieben, oder in Raten zahlen. Alles eine Frage der Kommunikation.
     
  7. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Wo in BW?

    In BW laufen seit einiger Zeit (geht über Jahre) amtlich angeordnete Vermessungen für das Kataster, da diese in den vergangenen Jahren nicht oder nur schleppend vorgenommen wurden.
    Eigentlich ist jeder Bauherr verpflichtet, diese Vermessung selbst zu veranlassen, zu bezahlen und die Ergebnisse dem Katasteramt mitzuteilen.

    Nun musste man reagieren und hat von Amts wegen Vermesser beauftragt. Diese ziehen los und vermessen gebietsweise en bloc, unabhängig von den Taten der Bauherren.
    Verwaltungsvereinfachend läuft die Kommunikation über die beauftragten Vermesser.

    Noch zur Info:
    In BW läuft eine sich über die nächsten Jahre hinziehende Umordnung des "Grundbuchwesens".
     
  8. Martl

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    Bezgl. nicht einmessbarere Garage weil noch nicht gebaute kenne ich das in bayern so, dass dieses "Nebengebäude" bis zu 2 Jahre kostenlos nachvermessen wird!!
     
  9. #9 Geodesy, 08.11.2011
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    mal ne andere Frage! Wer hat denn den Lageplan und die Absteckung gemacht?

    Ein ÖbVI? Da hätte ich mit dem auch die Einmessung verhandelt. Im Paket ist es meist günstiger.

    Schweigen ist keine Zustimmung, stimmt, aber vielleicht gab es eine Frist in dem Schreiben und die ist verflogen, sodann schaltet das Amt einen Vermesser. Vielleicht hatte der den Auftrag der Zerlegung und somit die Folgeaufträge für die Einmessungen wenn die Bauherren nicht reagieren.

    Naja, 75 km erscheint viel, aber unüblich ist das nicht.
     
  10. #10 ralph12345, 16.11.2011
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    Vermesser... scheinen mit mitunter etwas voreilig.

    Unser Vermesser, der für die Stadt das gesamte Areal in ca 30 Grundstücke geteilt hat, hat dafü eine Rechnung geschickt. OK soweit. Aber: Titel des Schriftstücks: Rechnung Teil 1. Teil 2 umfasst dann: Eckpunkte des Bauvorhabens abstecken und Teil 3 später Baukörper einmessen.

    Wir mussten ihn freundlich darauf hinweisen, daß Teil 2+3 von unserem GU getragen werden und schon eingekauft sind. Aber seine Rechnung korrigieren wollte der Mensch dann erst, als wir ihn nach vergeblichen telefonischen Überzeugungsversuchen schriftlich klar gemacht haben, daß wir keine Rechnung zahlen auf der Teil 1 von 3 steht.

    In diesem Fall war da nichts "von Amts wegen". - war in Schleswig Holstein.
     
  11. #11 Geodesy, 17.11.2011
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    Manche versuchen es sofort sich die Folgeaufträge zu sichern. Schön ist sowas nicht.

    Ich hätte einfach die Rechnung als Kopie zurückgeschickt. Teil 2 +3 gestrichen mit dem Zusatz - nicht beauftragt - und Teil 1 als bezahlt markiert.

    Ich wette er hätte zuerst bei Dir angerufen.;)
     
  12. #12 ralph12345, 17.11.2011
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    Ich hatte Bedenken, daß wenn ich Teil 1 bezahle damit die Rechnung in Gänze anerkenne und wollte die geändert haben. Daß wir das so angekündigt haben per Telefon und schriftlich und dann auch nicht gezahlt haben, hat keinen gestört. Nach über 2 Monaten kam dann mal ein Anruf...
     
  13. #13 Geodesy, 17.11.2011
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    Wie hat er denn für Teil 2 + 3 den Wert des Hauses, also die Herstellungskosten ermittelt. Gewürfelt?

    Ich hätte ihn mal gefragt ob er keine Arbeit mehr hat:irre
     
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