Garagenmauer an der Grenze vorübergehend abdecken - Überbau?

Diskutiere Garagenmauer an der Grenze vorübergehend abdecken - Überbau? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo, wir haben - wie in Hessen vorgeschrieben (3m Abstand oder an die Grenze) - eine Garage direkt an der Grenze geplant. Die Bodenplatte ist...

  1. #1 Bautine, 07.11.2011
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    Hallo,

    wir haben - wie in Hessen vorgeschrieben (3m Abstand oder an die Grenze) - eine Garage direkt an der Grenze geplant. Die Bodenplatte ist gegossen und wir werden die Wand an der Grenze jetzt zwischen ca. 50 cm bis ca. 1,4 m hoch mauern lassen müssen, damit dahinter das Grundstück des Nachbarn wieder aufgeschüttet werden kann. Die Garage komplett mauern zu lassen gibt unser Budget derzeit nicht her.

    Jetzt muss die halbfertige Mauer ja irgendwie vor Regen usw. geschützt werden, der Maurer hat uns Decksteine empfohlen (soweit ich verstanden haben sind das die Platten, die oben auf einer Mauer befestigt werden). Diese würden jedoch ein-zwei cm in das Grundstück des Nachbarn ragen müssen, damit das bißchen Wasser darauf nicht in die Wand läuft, sondern gut ablaufen kann. Somit entstünde ein kleiner Überbau.

    Kann der Nachbar uns verpflichten, diesen Überbau zurückzubauen? Ich schätze, wir werden uns da verständigen können, aber ich möchte gerne vorher wissen, was passieren kann. Vorher informieren werden wir die Nachbarn selbstverständlich.

    Die Alternative passt (verständlicherweise) den Nachbarn noch weniger: Die Baugrube offen lassen, bis im Frühjahr/Sommer nächsten Jahres die Garage gemauert wird. Uns war aufgrund des starken (Brombeer)bewuchses an der Grenze leider nicht bekannt, dass die Garage so tief in der Erde verschwinden wird. (Ja, ich weiß, Vermesser beauftragen hilft :mauer) Der Architekt unseres GÜ hat die Höhen genommen, für das Haus passt alles perfekt, nur die Garage sieht auf den Ansichten nicht so "bodenständig" aus.
     
  2. Dingo

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    Wie wird die Garagenmauer denn vor Feuchtigkeit aus der Erdanfüllung des Nachbarn geschützt?
    Was war Gelände 0-Höhe?
    Wer hat aufgeschüttet/abgetragen und somit für Schutz gegenüber Nachbargrundstück zu sorgen?
     
  3. #3 ralf9000, 07.11.2011
    ralf9000

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    Bitte daran denken, dass dieses Stück Wand dann ohne Ringbalken oder Garagendecke gegen die seitliche Last des wieder aufgeschütteten Erdreichs gewappnet sein muss. Das ist je nach Höhe, Dicke und Art der Mauer nicht unbedingt der Fall.

    Fragt auf jeden Fall Euren Statiker, ob das so geht ...
     
  4. #4 Bautine, 07.11.2011
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    zweimal schwarz gestrichen - so wie am Haus
    abfallender Hang in unsere Richtung, wir haben zwischen 1 und 2 m abgegraben.
    Eindeutig wir, ist auch unstrittig. Vor Jahrzehnten wurde an dieser Stelle zwar erkennbar aufgefüllt (Ziegelreste im Vordergrund links sind ausgebuddelt worden - schöne Zierziegel), aber da mache ich jetzt kein Faß auf.

    So hat es ausgesehen [​IMG]

    (kleiner bekomme ich das Bild hier leider nicht rein, vielleicht kann jemand helfen :winken)

    Inzwischen ist aufgefüllt und die Bodenplatte der Garage ist auf einer Höhe mit der des Hauses.

    Grenzverlauf ist schräg, die Stäbe mit dem roten Kopf stehen 1 m hinter der Grenze, die Hecke oberhalb der Grube gehört zu 75-80% uns.
     
  5. #5 Bautine, 07.11.2011
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    Es sind zwei Pfeiler eingeplant, statisch geht es in Ordnung.
     
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