Abrechnung bei zweischaliger Wand -> Fensterflächen

Diskutiere Abrechnung bei zweischaliger Wand -> Fensterflächen im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Moin zusammen, ich hab eine kleine Frage zur Preisberechnung für eine Baumaßnahme... Aufgestellt wurde zweischalige Außenwand zwischen...

  1. #1 Grottenolm, 08.11.2011
    Grottenolm

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    Moin zusammen,
    ich hab eine kleine Frage zur Preisberechnung für eine Baumaßnahme...


    Aufgestellt wurde zweischalige Außenwand zwischen Bodenplatte und Dachbalken. Diese besteht aus einer einer Holzständerwand, Luftschicht und vorgesetztem Verblendmauerwerk.
    In dieser Wand sitzt ein Fenster mit Rohmaßen knapp über 2,5m².


    Nun folgende Situation...

    Die Holzständerwand umgibt die Fensteröffnung rundum. Die Öffnung für das Fenster ist, da größer als das Fensterrohmaß, zweifelsfrei über 2,5m².

    Das ganze sieht halt ungefähr so aus...

    xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
    xxxx . . . xxxxxxxxxxx -> Punkte = Öffnungsfläche
    xxxx . . . xxxxxxxxxxx -> x = Holzständerwand
    xxxx . . . xxxxxxxxxxx
    xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx


    Die Verblendmaußer umschließt das Fenster nicht. Es wurden quasi zwei Mauerteile gebaut, die nur links und rechts an das Fenster heranlaufen. Die Mauerflächen über und unter dem Fenster wurden frei gelassen.

    Das ganze sieht halt ungefähr so aus...

    xxxx . . . xxxxxxxxxxx
    xxxx . . . xxxxxxxxxxx -> Punkte = Öffnungsfläche
    xxxx . . . xxxxxxxxxxx -> x = Verblendmauerwerk
    xxxx . . . xxxxxxxxxxx
    xxxx . . . xxxxxxxxxxx


    Anschließend wurde das Fenster eingesetzt.
    Unterhalb des Fensters wurde eine Solbank gemauert, oberhalb eine Holzverkleidung zwischen die Mauerseiten über das Fenster gesetzt
    Nimmt man nun die Öffnungsfläche zwischen linker/rechter Mauer, Solbank und oberer Verblendung sind wir ganz knapp unter den 2,5m², da das Mauerwerk ja ein paar cm über den Fensterrahmen ragt.

    Das ganze sieht halt ungefähr so aus...

    xxxxoooooxxxxxxxxxx -> o = obere Verblendung
    xxxx . . . xxxxxxxxxxx -> Punkte = Öffnungsfläche
    xxxx . . . xxxxxxxxxxx -> x = Verblendmauerwerk
    xxxx . . . xxxxxxxxxxx
    xxxxzzzzzzxxxxxxxxxx -> z = Solbank


    Zur Rechnung:

    Abgerechnet wurden...
    1. Solbank als Zulage zum Verblendmauerwerk
    2. obere Verblendungen als Zulage zum Verblendmauerwerk
    3. Das Verblendmauerwerk an sich als geschlossene Fläche (mit Fenster unter 2,5m²)
    4. Die Holzständerwand als geschlossene Fläche und identischen Maßen zum Verblendmauerwerk (somit auch Fenster unter 2,5m²)


    Nun dazu ein paar konkrete Fragen:

    1. Wird im Verblendmauerwerk die rein sichtbare Fensterfläche zwischen Mauer links/rechts, oberer Verblendung und Solbank als relevantes Öffnungsmaß genommen? Oder zählen hier die extra abgerechneten Positionen Solbank bzw. obere Verblendung nicht mit zum Mauerwerk und somit auch als "Öffnung"
    2. Wird die Öffnungsfläche in der Holzständerwand (unstrittig über 2,5m²) eigenständig betrachtet, oder wird hier auch das geringe Maß der Verblendmauer (abhängig von 1. Frage evtl. unter 2,5m²) herangezogen?


    Gruß und Dank vorab schonmal..
     
  2. bemi

    bemi

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    Wenn die obere Verblendung aus Holz besteht ist die Öffnung im Mauerwerk über 2,5m² und wird abgezogen, die Sohlbank wird durchgerechnet da dies als zulage zu Ausführung kommt
    bemi
     
  3. #3 Grottenolm, 08.11.2011
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    Die obere Verblendung ist aus Holzbalken zusammengesetzt, die mit so Trespa-Platten verkleidet sind. Also definitiv nichts gemauertes.

    Hast du einen grobe Hinweis wo ich was schriftliches zu deiner Aussage finden kann, dass Holz/Trespablenden nicht zum Mauerwerk gehören?



    Ich hab auch nochmal genau nachgelesen...

    Solbank und obere Verblendung sind doch OHNE den Passus "als Zulage zum Verblendmauerwerk" angegeben. Das war nur bei anderen Positionen der Fall.

    Mir ist jedoch aufgefallen, dass sämtliche Arbeiten.. also Holzständerwand, Sparrendämmung, Verblendmauerwerk... unter dem Abschnitt "Maurerarbeiten" gelistet sind, falls das bei irgendwas einen Unterschied macht.
     
  4. bemi

    bemi

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    In der VOB ist das geregelt.
    Wenn da nicht steht als Zulage würde ich die Öffnung kompl. abziehen.
    bemi
     
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Abrechnung bei zweischaliger Wand -> Fensterflächen

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