Absicherung bei Verdacht auf Mangel

Diskutiere Absicherung bei Verdacht auf Mangel im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ist es auf irgendeine Weise möglich, sich bei Verdacht auf einen nicht sichtbaren Mangel abzusichern. Beispiel: Estrich-Fugen. Habe...

  1. #1 Unregistriert, 10.03.2005
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    Hallo,

    ist es auf irgendeine Weise möglich, sich bei Verdacht auf einen nicht sichtbaren Mangel abzusichern.

    Beispiel: Estrich-Fugen. Habe den Verdacht, bei mir wurden lediglich Scheinfugen erstellt, statt richtiger Bewegungsfugen (volle Trennung).

    Falls ein Schaden auftritt (Fliese reisst), so kann ich das innerhalb der Gewährleistung mit dem BU regeln!? Was aber, wenn der Schaden später auftritt?

    Inwiefern macht es Sinn -- wie es hier im Forum immer wieder gelesen habe -- vom BU eine zusätzliche Bestätigung über die einwandfreie, nach a R d T Durchführung des Gewerks zu verlangen. Also so ein Schrieb: "Hiermit bestätige ich, dass der Estrich nach a R d T und unter Berücksichtigung der DIN haumichblau durchgeführt wurde" Wozu kann ein solcher Schrieb gut sein?

    Danke für ein paar schnelle Kommentare!
     
  2. #2 Unregistriert, 10.03.2005
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    Noch ein Beispiel zu meiner Frage:

    Irgendwo las ich, dass zur Bauabnahme unter anderem eine Erklärung des Baubetriebs vorhanden sein sollte, dass es nach den Bauunterlagen und der a a R d T gebaut hat.

    Das verstehe ich nun gar nicht. Ist es nicht selbstverständlich, dass ein Gebäude nach dem zuvor eingereichten Plänen und auch fachferecht erstellt werden MUSS, laut Bauvertrag?

    Wozu also noch eine zusätzliche Erklärung?
     
  3. #3 BTopferin, 10.03.2005
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    Ist Abnahme schon erfolgt?

    Gruß
    bto
     
  4. #4 Unregistriert, 10.03.2005
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    Abnahme noch nicht erfolgt.

    Wir haben allerdings keine tieferen Probleme und waren ständig involviert.

    Es geht mir bei meiner Frage um die Möglichkeit einer zusätzlichen Absicherung.
     
  5. #5 Unregistriert, 12.03.2005
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    Was? Koi Antworte?

    Ihr hier im Forum schreibt hier doch desöfteren etwas von "Lassen Sie sich die korrekte Ausführung von ihrer Handwerksfirma schriftlich bestätigen". Und nun könnt Ihr mir nicht sagen wozu das gut ist?
    Hmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmm...............................................
     
  6. #6 BTopferin, 13.03.2005
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    Lieber Unregistriert

    hast schon versucht, solche schriftliche Bestätigungen zu erhalten? Hast Bau-Bilder gemacht?

    Also, ich bin nur Laie, aber meine Erfahrung ist, manche BTs bzw. Handwerker sind bereit, alles möglich zu bestätigen, auch Märchen.

    Wenn Verdacht schon da ist, wäre es nicht besser, gleich einen guten SV zu holen, der auch bei der Abnahme dabei ist?

    Wenn Du Pech hast (also, BU ähnlich wie meiner BT, oder BU Pleite, usw.), dann bringt auch Gewährleistung kaum was.

    Meiner laienhafte Meinung nach, es ist besser schon jetzt, die Fragen über mögliche Mängel zu klären und Mängel beseitigen zu lassen. Nachher kann es viel schwieriger und teurer werden. Auch wenn Mängel sichtbar sind (z.B. Fliese reisst), werden die Probleme oft nur oberflächlich und so billig wie möglich beseitigt (versteckt).

    Und auch wenn die Probleme vor Gericht gebracht werden, es kann sein, Du bekommst vielleicht eine kleine Minderung, das Problem ist aber immer noch da. :cry

    Das sind meine Erfahrungen.

    Gruß
    bto
     
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