weisse Wanne unter GOK

Diskutiere weisse Wanne unter GOK im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Hallo Habe im Moment ein Problem mit meinem neuen Haus. Es ist eins von drei Reihenhausern in einer gemeinsamen WW. Wir hatten nun schon 3 mal...

  1. #1 bbacher, 11.11.2011
    bbacher

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    Hallo
    Habe im Moment ein Problem mit meinem neuen Haus. Es ist eins von drei Reihenhausern in einer gemeinsamen WW. Wir hatten nun schon 3 mal einen nassen Keller. Zweimal verursacht durch undichte Lichtschächte wurde beseitigt und einmal durch einen langen senkrechten Riss in der Kellerwand, von der Oberkante Keller Länge ca 1,6 m nach unten. Der wurde mit Schweissbahn abgedichtet und da sLoch wieder zugeschüttet.
    Bei den Arbeiten haben wir( die 3 Hausbesitzer) nun festgestellt, das das Haus rundherum keinerlei Abdichtung hat. Ok WW braucht das nicht, aber unser Haus liegt so tief, das die Oberkante der Kellerdecke unter dem GOK liegt. Es scheint auch keine Horizontalabdichtung für die Wände nach oben zu geben. Wir meinen, das da eine Abdichtung rund ums Haus muss. Da bei richtigem Regen das Wasser einziehen kann. Der Bauträger zeigt auf den Ersteller der WW und der sagt, bei einer WW ist keine weitere Abdichtung notwendig. Und das wars.

    Leider haben wir kein Bodengutachten vorliegen. Aber bei den Dichtarbeiten wurde festgestllt, das das "Grundwasser" ca 1m unter GOK stand. Das ganze Erdreich ist ein brauner bis blaulicher Lehm, das Wasser läut jedenfalls schwer ab.

    Es gibt ja die DIN 18195, da gibt es schöne Beispiele wie das zu machen ist, aber es steht da auch, das es nicht für WW gilt. Das ist natürlich der Standpunkt des Betonbauers.

    Wir brauchen nun mal einen Tip wie das nun sein soll? Abdichtung oder nicht.
    Vieleicht hat ja jemand ne gute Idee bzw Argument um den Bauträger / Betonbauer zu übezeugen.

    Danke für jeden Hinweis
     
  2. Lebski

    Lebski Gast

    Zu was überzeugen? Die WW in eine schwarze Wanne zu verwandeln?

    Solange eine WW vertraglich vereinbart war, ist die auch ok, ein Riss darf auftreten bei WW. Der BT hat den beseitigen lassen, Vertraglich alles im grünen Bereich.

    Die Lichtschächte klammere ich mal aus, da auch bei schwarzen Wannen dort Undichtigkeiten auftreten können.

    Fraglich ist , wenn Wandflächen über der WW unter Geländeoberkante sind. Das hat ja nichts mit der Frage WW oder SW zu tun. Entsprechend taugt die Aussage des Betonbauers dafür auch nicht, das ist ja Sache des BT. Und was sagt der dazu?
     
  3. Eric

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    Das wäre keine ordnungsgemäße Abdichtung. Bei einer WW werden Risse üblicherweis mit PU verpreßt und nix mit Schweißbahn geflickt.

    Infos sind zu dürftig. Lastfall ist zu klären. Möglicherweise liegen zwei Lastfälle ( Grundwasser und zeitweise aufstauendes Sickerwasser ) vor. Der Lastfall bestimmt, bis zu welcher Höhe druckwasserhaltend abgedichtet werden mußte und ob druckwasserdichte Lichtschächte einzubauen waren.

    Wenn die Kellerdecke unter GOK liegt, war dies bei der Planung und Ausführung in das Abdichtungskonzept einzubeziehen. Abzudichten ist bei allen Lastfällen vertikal bis 15 cm über vorhandenes Gelände. Horizontalabdichtung war ebenfalls erforderlich.

    Du brauchst einen Fachmann, der sich das vor Ort ansieht und die fehlenden Infos klärt.
     
  4. #4 bbacher, 16.11.2011
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    Hier zu überzeugen überhaupt was zu machen. Mit Vorlagen von Verordungen, DIN oder so was. Denn im Moment sind wir in dem Stadium nix machen.

    Der BT sagt erst mal nix. Die Woche hat er aber einen Gutachter zu sich bestellt. Am Ende der Woche wissen wir mehr. Hoffe ich jedenfalls.
     
  5. #5 bbacher, 16.11.2011
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    Ich muss zugeben, das war mir auch etwas merkwürdig. Aber der Betonbauer wollte Geld sparen koste es was es wolle. Die 5 Jahre Garantie hällt das wohl schon.

    Das heisst dann wir müssen hier nochmal ausgraben, denn an den Riss kommt man nur von aussen ran, von innen ist genau da die Trennwand zwischen den Häusern. Ich muss mals suchen wo das steht wie eine fachgerechte Reparatur aussehen muss.

    Der BT hat sich einen Sachverständigen geholt, der soll am Do die Sache begutachten dann warten wir das Ergebnis ab. Evetnuell kommt es eben zu weiteren Massnahmen. Nur wenn man so was macht, sollte man sich halbwegs sicher sein ob das auch was bringt bzw bringen kann.
     
  6. #6 Carden. Mark, 16.11.2011
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    Na da bin ich aber gespannt was der SV des BT (was eigentlich für einer) so (natürlich nicht im Interesse des BT) feststellen und vorschlagen wird.
     
  7. #7 Thomas B, 16.11.2011
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    Ganz kurz mein Senf hierzu:

    1. BT hat recht, wenn er sagt WW braucht keine zus. ASbdichtung. Der "Witz" der WW ist ja, daß diese ohne zusätzliche Abdichtungsmaßnahmen auskommt. Kommt es zu einer Undichtigkeit hat man den Voretil dies von innen beheben zu können (also ohne aufzugraben).

    2. Ein Zuflicken von außen ist die falsche Vorgehensweise (bei einer WW)!

    3.
    ...an was wurde denn da gespart??????????

    4.
    erwartest Du hier eine neutrale Beurteilung? Vom SV des BT? Nicht ernsthaft, oder?

    Thomas
     
  8. #8 Thomas B, 16.11.2011
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    Noch was zum Checken:

    Liegt die Kellerdecke unter GOK, bitte mal prüfen wie hoch der EG-Fußboden im Bezug auf die "Rückstauebene" liegt (= Höhe des Straßenniveaus im Bereich des Kanalanschlusses). Habt Ihr hier einen zu entwässernden und tief liegenden Sanitärgegenstand (z.B. Dusch im EG) und dieser liegt tiefer als eben dieses Rückstauniveau, besteht im Falle eines Rückstaus (wenn z.B. nach starkem Regen der Kanal das Wasser nicht mehr fassen kann und überläuft. Oder bei einer Verstopfung des Kanals). Das würde bedeuten, daß Wasser aus dem öffentlichen Kanal durch einen solchen tief liegenden Ablauf ins Haus laufen wird.
     
  9. #9 bbacher, 16.11.2011
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    zu 1 Da gehe ich auch mit, wenn die WW über GOK endet. Dann ist meiner Meinung nach alles klar. Aber wenn das ganze unter GOK endet haben wir ein Problem weil keinerlei Dichtung, ausser der Wärmedämmung an der Wand ist.

    zu 2 / 3 Durch die Arbeiten bei den Wassereinbruch an den Betonlichtschächten weiss ich mittlerweile, das das ausharzen mit Packern auch etliches kostet, da das eine Spezialfirma macht. Den Arbeiter, der die Wand von aussen freigräbt und etwas Schweissbahn draufklebt, muss er sowiso bezahlen.

    zu 4 Naja nicht wirklich.

    Hier noch ein paar Bilder:[​IMG] [​IMG] [​IMG] [​IMG]

    Da wo der Riss ist, ist genau die Doppelwand die zwischen den zwei von den Häusern liegt, deshalb kommt man ohne die Wände im Keller rauszuhauen eben nicht ran.

    Also real betrachtet, muss man aber zumindest eine Wand weghauen um das richtig abzudichten.

    Mal so nebenbei: Sollte das auf dem Bild eventuell nicht eine Dehnungsfuge oder so was sein? Der Riss ist ca 7,5 m von der Hauskante. Weitere 7,5 m ist dann eine richtige Fuge mit eingegosenem Blech als Abdichtung. Die Fuge ist mit Hartschaumstreifen ausgestopft. Darauf kommt dann die Isolierplatten aus Hartschaum.
     
  10. Eric

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    .

    Sieht nach WW mit Schalung und Ortbetonfüllung aus ( keine Dreischeibenwände ). An der Stelle mit dem nach links versetzten Riss im oberen Bereich der Wand, scheint ein Schalungsstoß gewesen zu sein.

    Decke ist rechts von dem Schalungsstoß unterbrochen. Die Fuge zwischen den beiden Deckenplatten ist mit Bauschaum gefüllt worden. Der Bauschaum ist keine Bauwerksabdichtung! Links und rechts von der Bauschaumfuge sollten auf den jeweiligen Deckenplatten die Haustrennwände stehen. Die Deckenfuge und die daran anschließende Fuge zwischen den Haustrennwänden muß abgedichtet werden.

    Die Bauwerksabdichtung hat umlaufend am Gebäude zu erfolgen von der WW kommend ca. 20 cm unterhalb der Kellerwandkrone über die Stirnseiten der Kellerdecken hinweg ( Bild 4 ) bis mindestens 15 cm über OK Gitterroste der Lichtschächte ( Bild 1 ). Die Art der Bauwerksabdichtung richtet sich nach dem am Bauwerk anstehenden Lastfall.

    Ist das auf Bild 3 Grund- oder aufstauendes Sickerwasser?

    Sollen das druckwaserdichte Kellerlichtschächte sein? Wenn nein, wird dort auch in Zukunft Wasser eindringen.

    Die angebrachte Perimeterdämmung ist keine Abdichtung, sondern, wie schon das Wort sagt, nur eine " Dämmung " = also wasserhinterläufig.

    Bild 4 sieht danach aus, dass auf der Perimeterdämmung KMB aufgebracht wurde. Auch falsch. Die Bauwerksabdichtung gehört auf den Beton und das Mauerwerk, muß also vor der Dämmung angebracht werden.

    Die Noppenbahn von Dörken kannst Du in die Tonne hauen: Bringt nichts und macht an der Perimeterdämmung im Deckenbereich auch keinen Sinn.

    Es bleibt bei dem Rat, dass ein eigener SV hinzugezogen werden muß.
     
  11. #11 Carden. Mark, 16.11.2011
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    Je nach Trennwanddicke kann der Riss evtl. "doch" von innen verpreßt werden. Der Riss könnte hierbei schräg überbohrt werden. Je nach Rissweite usw. muss das System drauf abgestellt werden.
    Ansonsten wie Eric
     
  12. #12 bbacher, 21.11.2011
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    Also am Wochenende war der BT bei uns.

    Die Aussage war mehr oder weniger so, es ist alles schick und man brauch nix machen. (haben wir ja erwartet) Es is ja kein Wasser an den Stellen reingelaufen. (kein Wunder, es ist der trockenste Herbst seit Jahren). Und wenn kein Wasser rein kommt, brauch man auch nichts machen. Ausserdem haben wir ja noch 3,5 Jahre Gewährleistung.

    Sollten wir vor Gericht gehen sollten wir aber bedenken, das es dazu kommen kann, das der Richter zwar sagt, das die fehlende Abdichtung einen Mängel darstellt, es aber aus wirtschaflichen Gründen (ausgraben, isolieren, zuschütten und Wiederherstellung der Oberfläche mit Bewuchs, Platten usw) nicht sinnvoll ist das zu beseitigen. Und wir dann auf dem Mänges sitzen bleiben.

    Aufgrund der Aussagen, werden wir uns jetzt einen Bauanwalt suchen und uns mal beraten lassen. Dann werden wir weiter sehen.
     
  13. #13 Thomas B, 21.11.2011
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    Ein bißchen Angst schüren ist doch nett! Aber auch Unsinn.

    Wenn geschuldete Leistung mangelhaft, so ist diese nachzubessern/ auszubessern.

    Thomas
     
  14. archi3

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    Und was mich auf dem "Bild mit Schaufel" wundert:
    Nach Entfernen der Dämmplatten ist bei OK Wasserstand kein Rest von vollflächiger Verklebung mehr vorhanden... d.h. entweder hat hier jemand penibel gesäubert oder die Dämmplatten können vom (Grund-) bzw. aufstauendem Sickerwasser hinterlaufen werden, was für die Dämmwirkung natürlich nicht förderlich ist und sich so in der Verarbeitungsvorschrift (Zulassung) auch nicht finden dürfte...

    ... oder gab/gibt es unten keine Dämmung...???
     
  15. #15 bbacher, 21.11.2011
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    Es gab/gibt eine Dämmung. Auf dem Bild kann man etwas die grüne Dämmung erkennen. Bei den Auschachtarbeiten war ich dabei, da hat keiner was besonders gesäubert, das war so. Die Platten sind zumindest hier nur so an die Wand gestellt worden.

    Gibt es da ne Vorschrift, die besagt, das die Dämmung ganzflächig zu verkleben ist? Es macht natürlich Sinn aus den genannten Gründen. Wir sammeln natürlich jeden Fingerzeig der uns hilft bei dem Problem.

    Gibt es eine Norm oder so was, die besagt, das speziell unser Problem, also fehlende Abdichtung rund ums Haus, auch bei einer WW gilt, wenn die Kellerdecke unter dem GOK liegt.
    Habe nochmal den Bauplan, den ich bekommen habe angeschaut, da liegt die GOK unter der Kellerdecke und nicht darüber. Kann man da was mit machen?
     
  16. Eric

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    Bei aufstauerndem Sickerwasser und Grundwasser muß die Perimeterdämmung vollflächig verklebt werden. Steht in den Zulassungsvorschriften aller Perimeterdämmplatten und ist aRdT. Grund: Wird die Perimeterdämmung nur batzenförmig verklebt oder - wie offenbar hier - nur lose gegen die Kelleraußenwand gestellt, wird sie vom Wasser hinterlaufen und die Dämmwirkung wird aufgehoben. Wenn der AN es nicht glauben sollte, soll er es in der bauaufsichtlichen Zulassung nachlesen. Außerdem kann er es nachlesen bei Oswald, Weiße Wanne-hochwertig genutzt, Frauenhofer IRB Verlag, S.3.

    Hier fehlt aber zusätzlich auch noch die Bauwerksabdichtung im Stirnbereich der Kellerdecke ( dort sind 2 wasserführende Fugen ) und bis mindestens 15 cm über OK fertiges Gelände. Du hast also 3 Mängel:

    - Riss nicht ordnungsgemäß repariert,
    - Bauwerksabdichtung im Deckenbereich und darüber fehlt,
    - Perimeterdämmung nicht vollflächig verklebt, wenn im Dämmbereich aufstauendes Sickerwasser und/oder Grundwasser nach langjährig zurückliegender Betrachtung ( klärt der Bodengutachter ! ) zu erwarten ist.

    Was der AN zur Rechtslage erklärt hat, ist grober Unfug. Vorhanden ist ein funktionaler Mangel und der ist in jedem Fall zu beseitigen. Mit " wirtschaftlichen Gründen " meint der AN die Unverhätnismäßigkeit der Mängelbeseitigung. Die Unverhältnismäßigkeit bezieht sich nach der ständigen Rechtsprechung des BGH aber nicht auf die Höhe der Nachbesserungskosten, sondern auf die Relation zwischen dem Nutzen der Nachbesserung und den hierfür aufzuwendendn Kosten. Beispiel: Wegen eines Farbkleckses auf einer weißen Wand kann im Grundsatz nicht der Neuanstrich einer ganzen Wand gefordert werden. Unverhältnismäßigkeit kann der Unternehmer daher im Wesentlichen nur bei rein optischen Mängeln ohne Funktionsbeeinträchtigung geltend machen.

    Mit dem AN wirst Du noch viel Theater bekommen.

    Der Fall zeigt wieder einmal auf, wie richtig unsere immer wieder gegebene Empfehlung ist, den Unternehmern nicht blind zu vertrauen und externen Sachverstand während der Bauphase und bei der Abnahme, erst Recht aber bei Nachbesserungen hinzuzuziehen.
     
  17. archi3

    archi3

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    Bauplan = Eingabeplan (1:100) oder Werkplan (z.B. 1:50) oder Skizze oder was?

    Meist ist beim Notarvertrag auch ein Schnitt mit dabei, zumindest Ansichten...

    Wenn im "Bauplan" = Eingabeplan oder Plan zum Notarvertrag GOK über OK Decke üKG liegt und jetzt darunter, ist vielleicht abweichend davon gebaut worden...??? Nachtigall...
     
  18. #18 bbacher, 06.12.2011
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    Das ist eine sehr gute Idee.
    In unserem Fall war der Rohbau fertig. Das heisst wir haben das Haus gekauft, wie auf dem einen Bild zu erkennen ist. Wir hätten dann natürlich einen Gutachter bestellen können, der sicherstellt, das das Haus eben vorschriftsmässig gebaut ist. Leider haben wir da nicht dran gedacht. Alle drei nicht.

    Da neueste Angebot vom BT ist nun, das man zumindest die Vorderfront der Häuser mit einer Dichtung ausstatten sollte. Wie auch immer die aussieht.

    Naja wir haben jetzt einen Bauanwalt eingeschaltet. Der hat uns die Läge erstmal nahe gebracht. Schauen wir mal was passiert.
    Achja die Ausreden wie "Jahrhundertregen" usw kannte der Anwalt schon. Scheint der Standardspruch zu sein.
     
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