Bayern Labo

Diskutiere Bayern Labo im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, wir wollen im Frühjahr unser Haus anfangen und planen schon die Finanzierungsmöglichkeiten durch. Hat jemand schon...

  1. #1 ikapika, 12.11.2011
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    Hallo zusammen,

    wir wollen im Frühjahr unser Haus anfangen und planen schon die Finanzierungsmöglichkeiten durch.

    Hat jemand schon Erfahrungen mit der Bayernlabo Zinsverbiligungsprogrammen ? effektiver Jahreszins im Moment 2,32 %.

    Vom Verdienst würde ich förderberechtigt sein. Von den m² Wohnfläche wirds eher knapp , weil wir ca 200 m² wollen , ohne Keller , ohne Dachaubau .

    Schreiben Sie einem viel vor wie man Bauen darf ?

    Danke für die Antworten

    Ikapika
     
  2. #2 ikapika, 12.11.2011
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    ps: was bedeutet bei der Tilgung , 1 % jährlich zuzüglich ersparter Zinsen ab dem 2.Jahr der Darlehenszeit.
     
  3. #3 Bankkaufmann, 12.11.2011
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    Im ersten Jahr gibt es keine Tilgung.
    Die Tilgung fängt ab dem zweiten Jahr an.
    Bei einem Annuität-Dahrlehen wird der Darlehen in gleichen Raten zurückgezahlt. Die monatliche Rate errechnet sich wie (Tilgung+Zinsen)*Summe/12. Durch die so genannten ersparten Zinsen wird der Tilgungsanteil immer größer, da ja die Rate immer gleich ist.
     
  4. #4 theoretiker, 12.11.2011
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    Hallo,

    das mit dem Labo solltest Du mit dem zuständigen Landratsamtsmenschen besprechen. Die nehmen nämlich nicht die "Verkaufswohnfläche", sondern die Fläche, nach der man bei einer Vermietung die Fläche berechnet.

    Für eine Ehepaar 100qm, pro Kind nochmal 15qm Wohnfläche ist der Richtwert, darüber hinaus hängt es von den Umständen und dem Sachbearbeiter ab.
     
  5. Clou

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    Die schreiben einem nicht vor, wie man bauen darf, aber falls das Haus ihrer Meinung nach unangemessen groß ist, dann fördern sie halt einfach nicht... :winken

    Bei unseren Nachbarn (Neubau) hatte der Sachbearbeiter damals wohl durchaus Kritik an der Größe geübt, am Ende wurde aber doch gefördert. Bei uns (Kauf eines bestehenden Hauses) lag das Haus zwar etwas über dem Richtwert, aber laut Sachbearbeiter war das kein Problem.
     
  6. #6 baufibemu, 21.11.2011
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    Natürlich gibt es Vorschriften, damit das Haus förderberechtigt ist.
    Aber auch bei der Finanzierung schreiben sie einem vor, wie finanziert werden darf. Auch für das Bankdarlehen. Was wichtig ist zu wissen, diese Vorschriften gelten für die gesamte Dauer der Finanzierung. Also auch für eine evtle. Anschlussfinanzierung. Auch hier redet die LaBo immer mit, solange sie an der Finanzierung beteiligt ist. Auch nach 10 Jahren noch, obwohl sie nachrangig finanziert.
     
  7. Clou

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    Was genau schreiben sie einem vor? Ich finde lediglich zwei Dinge in den Förderbedingungen (Wohnraumförderungsbestimmungen 2008):
    -Die Belastung muss tragbar sein (Art. 28)
    -Sicherung des Darlehens (Art. 35)

    Natürlich heißt es in ersterer, die Belastung muss "auf Dauer" tragbar sein. Ich bin mal gespannt, ob sich die Stadt/Labo bei uns meldet, wenn in 15 Jahren die Zinsbindung des erstrangigen Darlehen ausläuft. Aber da ist ja noch Zeit...

    Und letztere bedingt, dass der erstrangige Schuldner der Labo gegenüber eine Einmalvalutierungserklärung abgibt, also erklärt, dass die Grundschuld nur zur Sicherung des konkreten Darlehens verwendet wird. Das schränkt natürlich ein, ist aber wohl ein Verfahren, das üblich ist, wenn nachrangig finanziert wird, also nichts spezifisches der Wohnraumförderung.

    Oder gibt es da andere Erfahrungen?
     
  8. #8 Steffi1290, 13.12.2011
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    Also bei uns war es auch so, dass der erste Entwurf zu groß war.
    Aktuell sind wir 2 Erwachsene, haben aber auf die Frage ob wir Kinder wollen mit "ja" geantwortet und als Anzahl "natürlich" 2 gegeben. Man muss dazu sagen, wir haben einen seeeeehr netten Bearbeiter :D

    Auf jeden Fall hatten wir aber erst mal eine Größe von 144m² und das ist für die Labo zu viel, also haben wir auf 132m²verkleinert. Die Größe war dann auch ok, da für 2 Erwachsene + 2 Kinder 130m² erlaubt sind.

    P.S. Wir sind natürlich jetzt nicht gezwungen 2 Kinder zu zeugen :e_smiley_brille02:
     
  9. Boergi

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    Ich hol das Thema mal hoch da wir demnächst einen Termin im Landratsamt wegen Labo haben. Was passiert wenn man über eine "angemessene" Größe kommt, wird die Förderung komplett gestrichen oder bekommt man weniger?

    Wir wollen zwei Kinder und sind halt bei etwas über 180 m² Wohnfläche.
     
  10. R.B.

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    Normalerweise wird dann nicht gefördert.

    Was die Fläche betrifft, so steht in den Förderbedingungen:

    Bei einer Überschreitung um locker 30% könnte ich mir aber vorstellen, dass selbst der netteste Sachbearbeiter die rote Karte zückt. Das würde den Sinn von Fördermitteln auch völlig ad absurdum führen, denn es sollen ja keine Villen gefördert werden, sondern Familien die ohne Förderung einen Hausbau nicht stemmen könnten.

    Gruß
    Ralf
     
  11. #11 theoretiker, 15.02.2013
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    Hingehen, beraten lassen. Wir haben sehr positive Erfahrungen gemacht, man war bei uns sehr bemüht, das Mögliche auch voll auszuschöpfen und uns zu helfen. Sicher haben die dort Tipps, wie man das am besten plant und finanziert.

    Wir haben als Familie mit 4 Kindern (+ Arbeitszimmer wg. Außendienst) 260qm genehmigt bekommen (Bestandsimmobilienkauf) wobei das mehr die Grundfläche und nicht die tatsächliche Wohnfläche, die man miettechnisch berechnen würde, war.

    Somit hätten wir 100qm für uns Eltern, je 15qm pro Kind (=60qm) + Arbeitszimmer 15qm + 15qm für evtl. ein weiteres Kind =190qm bekommen. Da dann der Sachbearbeiter prüft, in wie weit das Gesamtpaket passt, d.h. das der Staat so günstiger wegkommt, als wenn wir anstatt das Haus für 120tsd EUR eins für 200tsd EUR kaufen müssten und somit eine höhere Förderung anfallen würde, gings dann aber bsi uns so.
     
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