Regenwasserabflussrohr des Nachbars führt durch unser Grundstück

Diskutiere Regenwasserabflussrohr des Nachbars führt durch unser Grundstück im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, bin heute das erste mal im Bauexpertenforum und würde mich über euere Hilfe bzw. über euere Meinung sehr freuen. Neulich...

  1. bakaaa

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    Hallo zusammen,

    bin heute das erste mal im Bauexpertenforum und würde mich über euere Hilfe bzw. über euere Meinung sehr freuen.

    Neulich haben wir ein Baugrundstück mit allen Plänen und Baugenehimgung erworben. Auf dem erworbenen Grundstück besteht ein Geh und Fahrrecht, da hinter unserem Grundstück sich Garagen befinden.

    Bei dem Aushub haben wir jetzt festgestellt, dass auf dem Hof des Nachbars sich ein Abflussrohr befindet, welches das REGENWASSER von seinem Innenhof durch unser Grundstück in den Abfluss führt. Durch diesen Abfluss wird das REGENWASSER von 9 Garagen sowie eines Anbaus abgeführt.

    Das Bauunternehmen sowie der Nachbar raten uns, diese Leitung an unser Abflusssystem durch die Regenrinnen zu koppeln. BAUUNTERNEHMER und NACHBAR sind befreundet.

    Ich weiß jetzt absolut nicht, was ich in dieser Sache unternehmen soll!? Es besteht auch kein LEITUNGSRECHT und bei dem Erwerb hat uns auch keiner dadrüber BELEHRT. Ich habe etwas vom Altbestand gehört, kann das aber nirgendwo zuordnen. Können wir das Regenwasserleitungsrohr abklemmen? Die Folge wäre, dass die Garagen des Nachbars unter Wasser stehen würden.

    Was würdet Ihr in meiner Angelegenheit tun?

    Liebe Grüße

    bakaaa
     
  2. roro

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    Das würde ich auf keine Fall machen, da könnte es auf jeden Fall Schadenersatzansprüche geben.

    Es wäre wichtig abzuklären, warum dass Regenwasserrohr über Eurer Grundstück führt und wann und auf Grund welcher Grundlage das so gemacht wurde. (Einmal bei der zuständigen Baubehörde/Gemeinde nachfragen).
    Bei uns lieht die Gasleitung, Wasser und Kanal des Nachbargrundstückes auch auf unserem Grund, das wurde von der Gemeinde im Zuge der Erschließung so beschlossen. (Wäre anders gar nicht möglich gewesen) Das steht zwar auch nicht im Grundbuch, ist aber bei der Gemeinde aufliegend und müsste im Falle eines Verkaufs auch vom Käufer so akzeptiert werden.
     
  3. bakaaa

    bakaaa

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    vielen Dank für die erste Information. Das Grundstück was wir erworben haben, gehörte dem Nachbarn. Unser Grundstück zeigt zur einer Straße und sein Grundstück zur anderen, wo auch das Rohr hinführt. Er hat es selber irgendwann mal erworben und ich gehe davon aus, dass er es selber nicht wusste. Abklemmen würden wir es nicht bevor wir nochmals Rücksprache mit dem Nachbarn geführt hätten. Mir geht es hier um die Risiken die wir dadurch tragen. Ich meine beim Anbau und 9 Garagen kommt schon einiges an Regen durch. Kann unser Hausabflusssystem das überhaupt tragen? Das Wasser geht durch unser Haussystem und nicht durch eine Freifläche.
     
  4. Julius

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    Was verstehst Du genau unter Euerem "Haussystem"?
     
  5. roro

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    Was meinst Du damit? Die Leitungen gehen durch Euer Haus? Das verstehe ich jetzt nicht ganz.
     
  6. #6 Reinsch, 14.11.2011
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    Auf gute Nachbarschaft.
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 14.11.2011
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    1) Ohne eingetragenes Leitungsrecht müsst Ihr die Leutung nicht auf Eurem Grund dulden. Abklemmen aber erst nach entsprechendem juristischen Vorlauf!
    2) Wenn Ihr z.B. wg. der guten Nachbarschaft die Leitung lassen wollt, dann bitte alles schriftlich und verbindlich regeln.
    Also:
    Wer bezahlt Reparaturen auf welchem Teilstück mit welchem Anteil
    Wer haftet für die Kosten der Gartenanlage, die bei Reparturen kaputt geht
    Wer haftet bei Überschwemmungsschäden mit welchem Anteil
    Wer beteiligt sich mit welchem Anteil an Sanierungen, die halt irgendwann kommen (Alter)
    usw
    usw
    3) Wenn Ihr das duldet, dann in keinem Fall Nachbars Wasser durch Eurer Haus leiten, sondern drumrum, am besten mit einer zugänglichen Rückstausicherung, wenn Ihr mit Eurem RW durchs Haus müsst (Was auch schon unschön ist.)
    4) Alle Kosten - egal für welche Lösung hat der Nachbar zu tragen. Schliesslich hat er die dingliche Absicherung der Leitung verpennt
     
  8. bakaaa

    bakaaa

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    @ Julius, @ roro....das Regenwasser des Nachbars wird an unser Regenleitungsrohr was von unserem Dach herunterkommt angeschlossen. Dies führt dann zusammen durch unseren Keller in den öffentlichen Abfluss. Mit der Freifläche meine ich, dass das Regenwasser nicht durch den Garten oder den Hof in den öffentlichen Kanal, sondern direkt durch unseren Keller gelangt.

    @ Ralf Dühlmeyer...vielen Dank für die super Information. Wir haben da etwas vom Altbestand gehört, können dies aber nicht zuordnen, kann das hier greifen? Abklemmen aber erst nach juristischen Vorlauf wird ein bisschen schwierig sein. Momentan läuft das Rohr provisorisch über unsere Baustelle. Dies haben wir deswegen so gestalltet, dass kein Regenwasser (falls es Regnen sollte) in unsere Baugrube fließt. Eine Entscheidung muss in den nächsten Tagen fallen, da der Bau fortschreiten muss.
    Warum halten Sie es für keine gute Idee, dass Wasser durch unseren Keller laufen zu lassen? ( Sowohl unser Regenwasser sowie das Wasser des Nachbars)
     
  9. Julius

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    Regenwasserrohre führt man aber nicht durch den Keller (oder überhaupt das Gebäude)!
    Weder die eigenen und schon gar keine fremden...

    Wer ist denn auf so eine unsinnige Idee gekommen?
    Weißt Du, was da auf Dich zukäme, wenn Du für das Gebäude jemals eine Leitungswasserversicherung abschließen wollen würdest?

    Mach mal ne grobe Lageskizze des Grundstücks mit Gebäudeposition und Lage Straßenkanalanschluß sowie der fremden Leitung.
     
  10. Dingo

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    Wenn Nachbars Regernwasserleitung jetzt schon frei liegen und zudem eure eigenen sich außerhalb eures Hauses befinden sollte sich doch ein Zusammenführen per Sammlersystem, etc. z.B. auf der Grundstücksgrenze realisieren lassen.
    Alles andere kann einfach nicht euer Ernst sein.
     
  11. roro

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    Falls das wirklich so ist, dann handelt es sich um eine Baumurks und gehört umgehend geändert, hier kann ich mich nur Julius anschließen (Regenwasser leitet man nicht durch das Haus!!). Ich würde mich hier einmal mit dem Nachbarn zusammensetzen um zu einer sinnvollen Lösung zu kommen, sowohl für Dich, denn auch hier gehört etwas geändert, als auch für Deinen Nachbarn.
     
  12. #12 ralph12345, 14.11.2011
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    Wieso Baumurks, noch ist da gar nichts gebaut. Baugrube ausgebaggert, Leitung gefunden...

    Kann mich nur Dingo anschliessen: Die Gelegenheit nutzen und die Leitung vernünftig verlegen, d.h. nicht durch den Keller. Wieso auch. Oder ist das ein Reihenhaus, wo drumrum nicht geht??

    --> Skizze?
     
  13. KlausK

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    Ich vermute mal, das die Gebühren für das Regenwasser auch von bakaaa beglichen werden dürfen?
     
  14. #14 Ralf Dühlmeyer, 14.11.2011
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    Nur wenn die Gemeinde irgendwann mal Meßrädchen an den Grundstücksstutzen anbringt.
    Bis dahin gehts nach m² entwässerter Fläche -und da zahlt der Grundeigentümer der versiegelten Fläche.
     
  15. bakaaa

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    ersteinmal möchte ich mich bei euch allen bedanken. Finde es sehr toll, dass einem versucht wird so zu helfen.
    das war eine fehlinformation, dass Wasser wird nicht durch den Keller, sondern drumrum geleitet.
    Eine Skizze hätte ich, weiß aber nicht wie man die hier einfügt.
    Wenn wir dem Rohr zustimmen, werde ich es schriftlich wie vom Herrn Dühlmeyer vorgeschlagen machen. Ansonsten werde ich das Rohr zumachen, soll der Nachbar nach einer Lösung über sein Grundstück suchen.

    Liebe Grüße an alle
     
  16. #16 Ralf Dühlmeyer, 17.11.2011
    Ralf Dühlmeyer

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    Nene - So einfach würd ich mir das nicht machen.
    Machst Du einfach einen Stopfen drauf und bei ihm kommts zu Schäden, könntest Du haftbar sein, da Du ja weisst, dass er das Rohr braucht.

    Ich hatte einen Fall, da hat der Nachbar vor Zeugen bestritten, dass es sein Rohr sei.
    Als es dann Probleme gab, hat er schlechte Karten, weil er das ja bestritten hatte.
    Bei Dir liegts anders - also lieber mit Anwalt.
     
  17. bakaaa

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    ok...das stimmt schon was Sie sagen Herr Dühlmeyer. Läuft das dann gerichtlich oder reicht da nur ein Schreiben des Anwalts aus? Denn, man muss bedenken, dass da auch Kosten auf einen zukommen!!!

    Fakt ist aber auch, dass bei der Veräußerung des Grundstücks keiner uns auf das Rohr hingewiesen hat. Man sieht auf dem Nachbarsgrundstück, dass ein Kanal vorhanden ist. Ich habe aber niemals gedacht, dass dieser durch unser Grundstück fließt.
     
  18. #18 Janeway, 25.11.2011
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    Viel Spass dann mit deinem zukünftigen Nachbarn. Also wenn ich dein Nachbar wäre und deine Beiträge hier lesen würde, ich wäre angepisst. Was bist den du für einer. Kaufst dir ein Grundstück und glaubst jetzt als neuer Besitzer den Obermacker spielen zu können. War der Bestand im Vorfeld nicht bekannt? Nein ! - meiner Meinung nach, selber schuld!

    Und - oh Mann, wenn ich das hier lese: Anwalt, Vertrag, usw...!

    Was meint denn eigentlich die Gemeinde, die haben doch bezüglich Schmutz- und Regenwasser was mitzureden. Oder anders, die werden dir schon vorschreiben, wie angeschlossen werden muss. Und wenn der Bestand rechtens ist, dann ist Bestand Bestand - da gibts wohl nix zu rütteln.

    Wir hatten auch das Problem, den Schmutzwasserkanal über das Grundstück gemeinsam mit dem Nachbarn zu nutzen. Das war aber nicht unsere Idee, sondern die der Abteilung Tiefbau der Gemeinde. Es wurde quasi so vorgegeben. Wir bekamen von der Gemeinde einen Vordruck für ein Durchleitungsrecht, das der Nachbar unterzeichnet hat. Damit war die Sache erledigt.

    Man braucht doch nicht immer einen Anwalt. Spricht doch gemeinsam mit der Gemeinde und dem Nachbarn. Komisch finde ich, dass das erst beim Bau aufgefallen ist. Also wir hatten vor Baubeginn sämtliche Bestände für Wasser, Abwasser, Gas, Strom, Telekomunikation und der Plan für den Abwasserkanal inkl. Retention musste zur Einreichung bereits vorhanden sein.

    Das schein mir wieder so eine typische Privatbaustelle zu sein, wo man bei der Planungsphase (wenn überhaupt geplant wurde) alles auf die leichte Schulter nimmt und schlussendlich hofft, dass Unwissenheit / Dummheit vor Strafe bzw. Schaden schützt.

    Janeway
     
  19. #19 Ralf Dühlmeyer, 25.11.2011
    Ralf Dühlmeyer

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    Was´ los? Heute vom Borg geknutscht worden?

    Die Gemeinde kann keinem vorschreiben, fremdes Abwasser übers Grundstück zu lassen.
    Und wenn mans macht (wovon ich immer abraten würde) - warum auch immer, dann geht das NUR mit Anwalt/Notar, denn sonst gibts riesen Theater, wenn mal was ist.

    Es gibt auch genug solcher Leitungen, die in keinem Plan verzeichnet sind.

    Also mal ganz locker bleiben, sonst muss der Faser mal auf Betäubung gestellt werden.
     
  20. Julius

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    Lieber Janeway,
    umgekehrt wird ein Schuh daraus!

    Denn pikanterweise hat der Fragesteller das Grundstück exakt von jenem Nachbarn gekauft, dessen Abwasser da teilweise hindurchläuft.
    Wenn überhaupt, mußte also jener Nachbar als Verkäufer Kenntnis dieser Leitungen gehabt haben. Und diese dann dem Käufer eigentlich auch mitteilen...

    Wenn schon, dann hätte besagter Nachbar VOR (oder spätestens MIT) dem Verkauf ein Leitungsrecht eintragen lassen müssen.
    Hat er nicht. Warum wohl? Entweder wußte er selbst nichts davon (wie soll es dann der Käufer wissen?) oder er mußte (zu Recht) befürchten, dann nur einen deutlich niedrigeren Preis zu erzielen.

    Eine Grundlage, nachträgliche eine Duldung der Leitung zu verlangen, sehe ich nicht.
    Der Käufer darf sie zwar nicht einfach so kurzfristig verschließen, aber er kann ME im ordentlichen Verfahrensweg deren Entfernung/Stillegung verlangen!
    Und das sollte es auch tun, denn sie steht sogar seinem Bauvorhaben im Wege.

    So, jetzt wieder Du als Rächer der Ver(d)erbten! :winken
     
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