Frage an die Experten

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  1. sepp

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    liebe wissende,
    ich suche aber finde nix.
    abdichtung bei bodenplatten zu aufenthaltsräumen, wenn UK Bodenplatte 30 cm über gelände liegt, mit erdreich unterbaut, geschottert und gedämmt ist.
    greift hier din 18195 für das abdichten von bodenplatten?
     
  2. mls

    mls Bauexpertenforum

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    18195-4 gilt für ".. im boden vorhandenes, kapillargebundenes oder .. entgegen der schwerkraft fortleitbares wasser".
    zwar keine bauaufsichtliche einführung - aber über sinn dieser norm kann jeder selbst entscheiden, damit´s nicht ein anderer tut ..
     
  3. #3 Schnorbel, 11.03.2005
    Schnorbel

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    Wenn DIN vertraglich vereinbart ist - na sicher.
    Aber warum diese Überlegung überhaupt? Hast sie wohl vergessen einzubauen!
    Die Kosten für die Erstellung von Räumen zur Nutzung als Aufenhaltsräume im Verhältnis zu den Kosten für das Einlegen z.B. einer einfachen Dichtungsbahn kann doch kein Thema sein?
    Wo liegt denn die Dämmschicht?
    Bodenplatte wird zwar nicht direkt mit flüssigem Wasser belastet aber sie "liegt" ja immer in einer feuchten Umgebung, kann also nie die normale Ausgleichsfeuchte von Beton erreichen und gibt (wenn auch gering) Wasser in Dampfform an den trockenen Raum ab. Schon deshalb sollte eine dampfdichte Abdichtung auf der Bodenplatte liegen!
     
  4. sepp

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    meine frage hat weder etwas mit vertraglicher vereinbarung noch mit vergessener ausführung zu tun.
    der standpunkt, dass die bodenplatte in einer feuchten umgebung liegt, solltest du mir einmal genau erläutern. dann kann ich eine dampfsperre akzeptieren.
     
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