Festpreis

Diskutiere Festpreis im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo zusammen, ich habe bei einem Aufrag ( AV ) einige Zeichnungen zu machen und habe nun länger benötigt als ich dachte, was aber daran lag...

  1. #1 Strahlenschifte, 15.11.2011
    Strahlenschifte

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    Hallo zusammen,

    ich habe bei einem Aufrag ( AV ) einige Zeichnungen zu machen und habe nun länger benötigt als ich dachte, was aber daran lag das mehr änderungen gekommen sind als WIR dachten, jetzt komm ich mit dem Geld nicht hin.

    Frage: Darf ich mehr verlangen ?

    grüße
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 15.11.2011
    Ralf Dühlmeyer

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    Mehr Änderungen als gedacht, heisst ja wohl, bei der Vertragsgestaltung wurden Änderungen schon mit einbezogen.
    Was steht im Vertrag
    "...einschl. aller Änderungen..."
    "... einschl. 5 Änderungen..."
    ".... Stck Zeichnungen..."
     
  3. #3 Strahlenschifte, 15.11.2011
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    Zunächst danke für die Antwort
    es gibt eine erstfassung und eine endfassung,
    heißt das dass man so viel ändern kann wie man möchte ?

    grüße
     
  4. #4 Achim Kaiser, 15.11.2011
    Achim Kaiser

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    Nunja ... üblicherweise macht man einen Pauschalpreis wenn klar ist was gebaut werden soll ... Änderungen : keine :-).

    Ansonsten gibts regelmäßig Debatten.

    ..... und ob du länger brauchtest als du dachtest ... ist in jedem Fall dann dein Problem. Würdest über nen Nachlass nachdenken wenn blos die halbe Zeit gebraucht hättest als du dachtest ?

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  5. #5 Strahlenschifte, 15.11.2011
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    Naja das Problem ist nicht das ich etwas länger gebraucht habe sondern das immer wieder andere Änderungen kommen, nun gut ich denke WIEDER WAS GELERNT :-)
     
  6. mls

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    vermutlich geht´s um die zuordnung der verantwortung für die änderungen.
    wenn das zu klären ist, ist auch die vergütungsfrage zu klären.

    die (mehr)vergütung wird sich nicht zwingend nach dem zeit(mehr)verbrauch richten.
     
  7. bernix

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    ...was steht denn in der Endfassung des Vertrages?
     
  8. #8 Strahlenschifte, 15.11.2011
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    Nur : Endfassungen der Zeichnungen bis xx.xx.xxxx

    aber hab gerade oben gelesen ( incl. sämtlicher Korekturen )

    also wohl VERkalkuliert mhmmmmm
     
  9. mls

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    wenn vertraglich die "endfassungen der zeichnungen" und deren vergütung geregelt
    ist, die "interimsfassungen .." dem anschein nach angenommen und gewollt worden sind,
    ist die darauf angemessene vergütung zu ermitteln.

    wenn mehrere "korrekturen" (gemeint sind wohl korrekturpläne) erforderlich waren (weil
    du immer wieder mist gemalt hast ;) ), gibt´s dafür natürlich nix.

    ausserdem könnte man auf die idee kommen zu prüfen, ob deine pläne dem vertraglich
    oder grundsätzlich geschuldeten umfang entsprechen oder ob du noch mehr geleistet hast,
    als vereinbart - damit du die "endfassung" erstellen kannst.
    ich denke dabei an die unterscheidung zwischen werkplänen der architekten, ausführungsplänen
    der subplaner und werkstattzeichnungen der ausführenden.
     
  10. #10 Gast036816, 15.11.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    also beim nächsten mal werk- und montageplanung erstellen, prüfung und freigabe durch AG, einarbeiten der prüfanmerkungen. jede weitere änderung nach freigabe wird nach zeitaufwand abgerechnet.

    werk- und montageplanung erstellen bis: datum
    prüfung und freigabe bis: datum (nicht mehr als 2 kalenderwochen)

    solange du keinen freigegebenen plan hast und änderungen danach nicht eindeutig nachweisen kannst, wird es dir schwer fallen, hier mehrkosten für planänderung geltend machen zu können.

    hast du einen freigegebenen plan - frei zur bauausführung - dann wird es etwas einfacher.
     
  11. mls

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    damit bist du dem problem ein paar schritte voraus - um nicht zu sagen, du hast den
    kern des problems grosszügig übersprungen :)
     
  12. #12 Gast036816, 15.11.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    @ mls - ich zitiere mich ungern selbst, aber wat mutt, dat mutt:

    mein letzter satz zielt auf die lösung des derzeitigen problems. geht aber nur wenn sich Strahlenschifte dazu äußert und mitteilt, ob er einen plan mit freigabevermerk hat und nachweisen kann, dass danach noch änderungen gewünscht oder gefordert wurden. dann sehe ich eine chance!
     
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