Heizkostenabrechnung für 2-Familienhaus

Diskutiere Heizkostenabrechnung für 2-Familienhaus im Sonstiges Forum im Bereich Haustechnik; Hallo Experten, ich wende mich an euch da ich mir vor kurzem ein zwei Familien Haus gekauft habe und den oberen Teil, ca 50qm, vermieten will....

  1. h4zz

    h4zz

    Dabei seit:
    11.11.2011
    Beiträge:
    3
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    ITSE
    Ort:
    Simmertal
    Hallo Experten,

    ich wende mich an euch da ich mir vor kurzem ein zwei Familien Haus gekauft habe und den oberen Teil, ca 50qm, vermieten will.

    Das Haus war vorher komplett WARM vermietet, 120qm + 50 qm Wohnungen.

    Ich werde die 120 qm Wohnung beziehen und daher die kleinere vermieten.

    Nun habe ich viel hin und her überlegt, ob ich es nach der Pauschalen Regel machen soll da ich das Haus ja als Eigentümer selbst bewohne oder die teurere wariante wählen soll und wärmezähler installiere.

    Das Haus bekommt in 3 Wochen ein neues Gas Brennwertgerät von Vissmann.
    Desweiteren wird das ganze durch ein 10qm Solarthermiesystem samt 750L Speicher unterstützt.

    Ich überlege hin und her, rechne ich Pauschal ab (kann ja dann nur GAS abrechnen) zahlt der Mieter weniger Gas da der WW bedarf im Sommer komplett durch Solar gedeckt wird.
    Desweiteren habe ich vor einen 5kW Holzofen ins Wohnzimmer zu stellen und damit meine Etage 80qm zu heizen.

    Ich habe hier auch die Angst das der Mieter bei 30° in Unterhosen rumrennt und absolut nicht auf die Energiekosten achtet.

    Wenn ich Wärmezähler einbaue müsste ich das ja für mein/Mieter Heizkreis (VL+RL) und mein/Mieter WW machen, oder? -> 6 stk also


    die dritte Möglichkeit wäre einen kleinen Gas Durchlauferhitzer in die Mietwohnung zu hängen, aber das scheint mir Käse zu sein, da ich gerade eine komplett neue Anlage montieren lasse.

    Habt ihr weitere Idee´n oder Anregungen?


    Besten Dank

    Fabian
     
  2. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Jain, beim Wärmemengenzähler benötigst Du EINEN je Wohnung. Der misst die Durchflussmenge und die VL und RL Temperatur und errechnet daraus die Energiemenge.
    Das funktioniert aber nur, wenn die Wohnungen so versorgt werden, dass man einfach einen WMZ setzen kann.

    Beim WW brauchst Du keinen Wärmemengenzähler sondern es genügt ein Wasserzähler.

    Gruß
    Ralf
     
  3. #3 Achim Kaiser, 15.11.2011
    Achim Kaiser

    Achim Kaiser

    Dabei seit:
    29.10.2005
    Beiträge:
    7.471
    Zustimmungen:
    7
    Auch da brauchts zukünftig einen WMZ .... ab 2012 oder 2013 .... die Kante.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  4. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Au weia, habe ich noch nicht gelesen. Und dann mit KW als (Temp.)Referenz messen?

    Gruß
    Ralf
     
  5. bernix

    bernix

    Dabei seit:
    16.05.2007
    Beiträge:
    6.187
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Dipl.Betr.Wirt
    Ort:
    Rheinhessen
    Benutzertitelzusatz:
    Stadtrat
    ....das wird "lustig".

    vor allem bei den Häusern, bei denen durch die bisherige Abrechnungsmethode eine "Schieflage" gegeben hat....

    gruss
     
  6. h4zz

    h4zz

    Dabei seit:
    11.11.2011
    Beiträge:
    3
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    ITSE
    Ort:
    Simmertal
    Okay, die obere Wohnung ist so versorgt das ich einen WMZ einbauen kann.

    Würdet ihr diese Methode also empfehlen?
     
  7. #7 Achim Kaiser, 15.11.2011
    Achim Kaiser

    Achim Kaiser

    Dabei seit:
    29.10.2005
    Beiträge:
    7.471
    Zustimmungen:
    7
    @R.B.

    Nein zur *tatsächlichen* Ermittlung der eingesetzten Energiemenge zur WW-Bereitung.

    Die Umlegung erfolgt dann wieder über die Wassermenge wie bisher - heisst die Formel zur Ermittlung des Energieverbrauchs für WW entfällt ersatzlos und ist durch die gemessene Energiemenge zu ersetzen.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  8. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Was ME inzwischen durchaus sinnvoll ist, da mit besserer Gebäudedämmung und zunehmenden "Wellnesstempeln" sich die Energieaufteilung immer mehr in Richtung der Trinkwassererwärmung verschoben hat!
     
  9. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Dem Fragesteller empfehle ich, Wärmemengenmesser und Wasserzähler (kalt sowie warm)einzubauen.

    Hinweis:
    Egal, wie ermittelt und wie abgerechnet wird, für den solar erwärmten Wasseranteil darf man dem Mieter generell KEINE Kosten in Rechnung stellen (außer natürlich für das zugrundeliegende Kaltwasser).
    Der Umstand, daß Du eine (nicht billige) Solaranlage hast, sollte daher in einer (höheren) Grundmiete berücksichtigt werden. Sonst hast Du Geld verschenkt...
     
  10. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Das habe ich mir schon gedacht. Ich fragte mich nur, ob die "gemessene" KW Temperatur als Referenz für die Berechnung des WMZ herangezogen wird, und wenn ja, wo diese gemessen werden soll. Also Messung der Menge und WW Temperatur, und als Temp.differenz die Differenz zu KW. Dann kann der WMZ ja rechnen denn er hat alle notwendigen Infos.

    Es wären ja auch andere Varianten denkbar. Man könnte auch beispielsweise mit einer fixen KW Temp. rechnen und spart somit einen Messzweig.

    Gruß
    Ralf
     
  11. h4zz

    h4zz

    Dabei seit:
    11.11.2011
    Beiträge:
    3
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    ITSE
    Ort:
    Simmertal
    Hallo,

    war nun mit meinem Heizungsbauer vor Ort, er meinte es ist nicht so einfach möglich mit den WMZ. Eine direkte Trennung der Heizkreisläufe gibt es nicht.

    Es sei denn, es ist möglich einen vor dem kompletten Heizkreislauf( quasi nach der Heizung) und einen WMZ vor den Rohren zur Mietwohnung einzubauen (nur geringe umbaumaßnahmen),
    So könnte ich meinen Bedarf errechnen.

    ist dies legitim?


    danke & Gruß
     
Thema: Heizkostenabrechnung für 2-Familienhaus
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. heizkostenabrechnung nicht i.o was nun

Die Seite wird geladen...

Heizkostenabrechnung für 2-Familienhaus - Ähnliche Themen

  1. Heizkostenabrechnung in 2 FH mit Ölheizung

    Heizkostenabrechnung in 2 FH mit Ölheizung: Hallo, da ich hier schon einige sehr informative Beiträge zu Heizkostenabrechnungen gelesen habe, habe ich mich nun hier angemeldet und hoffe,...
  2. Heizkostenabrechnung warm Wasser

    Heizkostenabrechnung warm Wasser: Hallo, habe ein Haus mit Einliegerwohnung, welche ich gern vermieten würde. Eine Gastherme im Keller versorgt die Heizung inkl. warm Wasser...
  3. Heizkosten:Dachgeschoß mit Holz, 3Wohnungen mit ÖL beheizt

    Heizkosten:Dachgeschoß mit Holz, 3Wohnungen mit ÖL beheizt: Hallo, in meinem Haus habe ich im Erdgeschoss 3 Wohnungen ( 32,36,54qm ) vermietet. Das Dachgeschoss habe ich ausgebaut und bewohne eine...
  4. Heizkostenabrechnung für 2-Familienhaus / Wärmezähler

    Heizkostenabrechnung für 2-Familienhaus / Wärmezähler: Hallo Wir haben einen 2 FH und obere Wohnung soll vermietet werden, wir haben 4 Heizkreise, alle 4 sind für Wärmezähler vorgesehen, In einer...
  5. Heizkostenabrechnung für 2-Familienhaus / Heizkostenverteiler vs. Wärmezähler

    Heizkostenabrechnung für 2-Familienhaus / Heizkostenverteiler vs. Wärmezähler: Hallo Forum! Ich wieß nicht genau, ob dieser Beitrag hier an der richtigen Stelle ist, aber ich denke schon. Folgender Fall: In einem 2...