Ist das Angebot vom Archi ok ???

Diskutiere Ist das Angebot vom Archi ok ??? im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Moin habe heute ein Angebot von einem Architekten bekommen, für die Planung einer Stadtvilla 145 QM 9,50 x 9,50 Außenmaße mit angesetzter...

  1. #1 JohnMcClane, 15.11.2011
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    Moin habe heute ein Angebot von einem Architekten bekommen,

    für die Planung einer Stadtvilla 145 QM 9,50 x 9,50 Außenmaße mit angesetzter Garage 9x6 Meter.

    Habe schon die Grundrisse vorbereitet, so das die Vorplanung nicht mehr allzu hoch sein dürfte.


    Inhalt:

    - Vorplanung
    - Genehmigungsplanung, Bauantrag
    - Statik
    - Wärmeschutznachweise, ENEV
    - Ausführungsplanung

    Gesamtsumme: 7.312,50 € (65€/Std.)

    Daher meine Frage:

    Ist der Zeitansatz & die Angebotsumme im Rahmen? Lohnt sich noch ein Zweitangebot!




    :bau_1:
     

    Anhänge:

  2. #2 fmw6502, 15.11.2011
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    wenn Du es noch billiger willst, dann wird die Leistung noch schlechter
     
  3. #3 Gast036816, 15.11.2011
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    Gast036816 Gast

    wenn es billiger werden muss, dann kannst deine idee bei myHammer einstellen, da kriegst das komplettpaket vielleicht wenige hundert euro.

    das angebot ist unvollständig, bewehrungspläne u. v. m. fehlen.
     
  4. #4 coroner, 15.11.2011
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    ... täusch ich ? Aber wenn ich bei diesem Tarif ne HOAI zugrundelege und auf
    den Hauspreis zurückrechne wirds wohl ein Ma$$ahaus :D
    Mal im Ernst, mein Statiker hat schon die Hälfte von dem was du da angeboten bekamst bekostet.
     
  5. Baumal

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    dein architekt hat einen an der waffel!
    ich jedenfalls verstehe das angebot nicht....

    das ist doch eine BT/GÜ geschichte???
     
  6. mls

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    sportlich :)
    abgesehen von der rechtsunsicherheit aus mindestsatzunterschreitung drängt die frage,
    was man in knapp 120h planen können will?
    lv´s und bl fehlen ausserdem .. aber das ist eh schon wurscht :p
     
  7. #7 Baufuchs, 16.11.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Baumal

    Wenns BT/GÜ wäre, gäbe es kein Einzelangebot über Architektenleistung.
     
  8. Stoni

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    @JohnMcClane,

    achte mal schön auf den ersten Satz in Deinem Angebot: da steht u.a.
    STUNDEN GESCHÄTZT
    Könnte also durchaus auch mehr werden.
    Zum Preis selbst: keine Ahnung, ob das gerechtfertigt / auskömmlich ist, zumindest ein weiteres Angebot würde ich einholen.

    Gruß Stoni
     
  9. #9 Thomas B, 16.11.2011
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    Bei BV diser Größe ist die HOAI anzuwenden und keine Stundensätze.

    ...da wirst Du sicher ordentlich was einsparen.....

    sieht für mich nach dem "Angebot" eines Statikers aus (Fundamente, Decken, Abnahmen des selbigen...wo sind die eigentlichen "Werkpläne"?).

    Ob sich ein zweites Angebot lohnt? Vielleicht findest Du ja einen,der es noch billiger macht? Immer ran. Versuch schadet nicht....:mauer

    Bauleitung macht wer?

    Thomas
     
  10. #10 JohnMcClane, 16.11.2011
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    Danke an ALLE die fair geantwortet haben und mir somit etwas weiter geholfen haben! (zBsp. geschätzte Std., was noch fehlt, usw.)

    AN ALLE anderen KLUGSCHEISSER:

    1. Ich habe mit keinem Wort gesagt, dass ich das Angebot noch billiger haben möchte! Die Frage war nur ob ein Zweitangebot sinnvoll ist, um auch evtl. den Leistungsinhalt zu vergleichen. Von den Preisen habe ich null Ahnung, daher auch meine Frage hier im Forum!

    2. Ob der Archi nach HOAI oder nach :konfusius abrechnet kann mir doch sch.... egal sein, solange seine Leistung & der Preis stimmt.

    3. Ich erahne mal das BT = Bauträger und GU = Genaralunternehmer heißt. Ich habe keinen BT oder ähnliches beauftragt.


    Ich habe den Archi persönlich empfohlen bekommen und er hat mir dieses Angebot erstellt, mehr kann ich dazu nicht sagen. Er meinte er macht mir soweit alles fertig, dass ich mit den Unterlagen zum Bauamt kann.

    Die Gewerke schreibe ich selbst aus, da ich viele Fa. aus der Umgebung persönlich kenne. Mit der Bauleitung werde ich wohl jemanden Fachkundigen beauftragen, der das als Tagegeschäft macht.


    Ob jetzt einzelne Sachen fehlen kann ich als Laie nicht beurteilen, aber ich denke ohne Bewehrungspläne/Werkpläne wird der Antrag wohl auch nicht genehmigt werden!

    Was dann ja heisst, dass seine angebotene Arbeit unvollständig wäre! Ich werde das aber gerne nachfragen und hier posten! ;)


    :bau_1:
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 17.11.2011
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    Ob Du das auch noch sagst, wenn der Architekt/Statiker seine Leistungen nach HOAI abrechnet und die Rechnung dann deutlich höher ausfällt. :shades
     
  12. #12 Baufuchs, 17.11.2011
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    Baufuchs Gast

    Ganz so einfach ist das mit späterer Abrechnung nach HOAI für den Architekten nicht.

    Guckst Du
     
  13. mls

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    falsch ist nicht nur, dass du falsches denkst, sondern dass du dich auch noch selber drauf
    verlässt
     
  14. #14 Ralf Dühlmeyer, 17.11.2011
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    Ja, aber auf Treu und Glauben kann sich der TE ja nun nicht mehr berufen. Wir haben ihn ja bösglaubig gemacht. :p
     
  15. #15 Thomas B, 17.11.2011
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    ...damit bin wohl u.a. auch ich gemeint.....

    Etwa mißverständlich meinerseits. Das: :mauer bezog sich nicht auf Deinen Wunsch eines weiteren Angebotes, sondern darauf, daß ein Architekt so etwas überhaupt für so wenig anzubieten bereit ist. Die Stundenannahmen sind m.E. nicht nachvollziehbar; Deine angedachte Strundenreduktion durch die von Dir erbrachte "Planungsvorabeit" (bzw. deren Qualität) ist nicht zu beurteilen; insofern auch nicht die evtl. ncoh zu erwartende Arbeit für den Planer, der (vielleicht) alles umschmeißen oder geraderücken muß. Oder der Entwurf paßt tatsächlich (eher unwahrscheinlich...hier mal Grundrissdiskussionen anschauen....grausam, was da so präsentiert wird....garusam....). Oder dem Planer ist das egal und er setzt irgendwas um....

    Wenn er sich auf seinen Stunden so festlegt, wird er wohl kaum an Deinem Entwurf tüfteln...muß er ja auch nicht. Mag sein, daß Du Euros sparst. Evtl. aber sparst Du an Qualität. Ob das dann am ende sinnvoll ist? (5.000 EUR gespart und ein Haus ohne Wiederverkaufswert gebaut....Extrembeispiel).

    Ahh......ja.

    Wenn Du einen "Planer" mit an Bord hast, müßte der Dich doch eigentlich von solchem Irrglauben kurieren, oder?

    Thomas
    (Klugscheißer)
     
  16. #16 Gast036816, 17.11.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    damit bin ich auch gemeint!

    wenn es dir sch...egal ist wie dein planer mit seinem angebot über die runden kommt, warum fragst du dann hier. entweder hast du ein ernsthaftes interesse, dann hol dir auch ernsthaft gemeinte angebote ein. dass diese angebot unseriös ist, sollte jedem laien klar sein. das angebot unterschreitet die mindestsätze der hoai um ca. 75 bis 80 %.

    du brauchst dich auch nicht zu wundern, dass im du im nachhinein mehr auf den tisch legen musst.
     
  17. #17 JohnMcClane, 17.11.2011
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    Also ersteinmal danke an die "Klugscheisser" das sie sich jetzt etwas genauer dazu geäußert haben, dass hier irgendwas faul sein muss und nicht nur einen Satz schreiben. (Archi doof, Laien doof, alles doof, ...)

    Deshalb habe ich hier ja auch nochmal nachgefragt! :konfusius

    Also Auftrag des Archi war nach mündl. Absprache mir ein Angebot inkl. Planung zu erstellen, was auf dem detailierten Grundriss basiert, d.h. für mich als Laie, er plant das Haus setzt den Vorentwurf/Grundriss maßstabsgetreu um, erstellt alle notwendigen Berechnungen und Zeichnungen & was da noch alles zugehört und erstellt die kmpl. Mappen für's Bauamt.

    Dann bekam ich das Angebot. Bis dato habe ich noch nie was von der HOAI gehört und kenne somit noch weniger deren Mindestsätze. Die HOAI kennen wahrscheinlich 99% der Otto-Normal BH nicht. Oder kennst du dich z.Bsp. mit AuslR aus?

    Wenn ich von einem Architekten ein Angebot bekomme, gehe ich davon aus, dass er weiß was er dort hinein schreibt.

    z.Bsp. ... gibt es nach dem BGB eine genaue Regelung um wieviel Prozent ein KV teurer ausfallen darf. Sowas tolles gibt es doch bestimmt auch im Baurecht!


    Aber wenn wir schon mal dabei sind:

    Was gehört denn alles in so ein Angebot, bezugnehmend auf mein Projekt ???

    -
    -
    -
    -









    @Thomas B:

    kann dir gerne mal den Vorentwurf per pm schicken!?



    :bau_1:
     
  18. #18 Baufuchs, 17.11.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Setz mal einen Link zum entsprechenden Paragraphen.:winken
     
  19. #19 JohnMcClane, 17.11.2011
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    Ich habe da was Wichtiges vergessen und zwar ist der gute Mann, der das Angebot erstellt hat:

    Dipl. Ing.

    falls das einen Unterschied macht!?
     
  20. #20 JohnMcClane, 17.11.2011
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    http://dejure.org/gesetze/BGB/650.html


    Fazit
    Der Kostenvoranschlag ist lediglich eine unverbindliche Ankündigung über die voraussichtlichen Kosten. Wird dieser jedoch wesentlich überschritten, so ist der Unternehmer verpflichtet, dies dem Kunden anzuzeigen. Tut er dies nicht, so macht er sich schadensersatzpflichtig. Er kann daher lediglich einen Werklohn in Höhe des Kostenvoranschlags plus einem Aufschlag von 15-20 % verlangen. Bei den Gerichten ist diese Position jedoch nicht unumstritten, so dass hier ein nicht unerhebliches Prozessrisiko besteht. Ganz sicher besteht ein Schadensersatzanspruch aber, wenn nachgewiesen werden kann, dass bei rechtzeitiger Anzeige die restliche Werkleistung billiger hätte durchgeführt werden können.
     
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