Abriss von Hallen mit oder ohne Architekt?

Diskutiere Abriss von Hallen mit oder ohne Architekt? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo Zusammen, ich schwitze gerade in der Vorplanung über dem Abrissantrag nach BauPrVO NRW. Die Sachlage Wir wollen ein Grundstück in den...

  1. #1 Tabaluga, 16.11.2011
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    Hallo Zusammen,
    ich schwitze gerade in der Vorplanung über dem Abrissantrag nach BauPrVO NRW.

    Die Sachlage
    Wir wollen ein Grundstück in den nächsten Tagen kaufen auf dem sich mehrere hallen befinden. Diese wollen wir abreissen und ein Mehrfamilienhaus erstellen.
    Dazu und zum Abriss gibt es eine positive Bauvoranfrage.

    Nun zu meinen Fragen:
    Brauche ich für den Abrissantrag einen Architekten, oder Bauvorlageberechtigten?
    Wie waren die Fraben im Lage zu wählen?
    Grün Bestand, rot Abriss?

    Besten Dank

    Taba
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 16.11.2011
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    Ob für den Abrissantrag eine Bauvorlageberechtigung erforderlich ist, steht in der LBO. Verrät Dir auch das zuständige Amt sicher gerne.
    Farben dürften in der Bauvorlagenverordnung stehen.
     
  3. #3 Tabaluga, 16.11.2011
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    Na dann schau ich mal...

    Danke für die schnelle Antwort.

    Wobei ich dem Sachbearbeiter nicht auf den keks gehen wollte. Erfahrungsgemäss benötige ich den ja noch öffters.

    In LBO kann ich ja mal nachsehen.
    Unter BauvorlagenVO NRW habe ich bisher nichts gefunden.

    Viele Grüße

    taba
     
  4. #4 Nutzer des BEFs, 16.11.2011
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    In NRW brauchst du auch einen Abbruchunternehmer (das darf nicht jeder machen). Der sollte eigentlich auch einen Vorlageberechtigten "zur Hand haben".
     
  5. #5 Tabaluga, 17.11.2011
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    Danke für die Info!
    Was muss den der Abbruchunternehmer drauf haben?
    Zertifiziert? Oder was....
    Ich habe den Eindruck das es hier Preisabsprachen gibt. Die Angebote der Abrissunternehmer liegen mir zu weit zusammen....
     
  6. #6 JaquesTati, 17.11.2011
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    Nichts.

    Im Abschnitt Abbruchunternehmerin/Abbruchunternehmer muss zwar ein Unternehmen eingetragen werden, aber man ist nicht verpflichtet auch wirklich die Arbeiten von diesem Unternehmen durchführen zu lassen – so zumindest die Auskunft vom hiesigen Bauamt.

    Und genau so sind wir damals auch verfahren, frühzeitig den Antrag eingereicht und erst danach für ein Abbruchunternehmen entschieden. Allerdings hat das hiesige Bauamt mehrfach unangemeldet die Abbruchstelle besucht und geprüft, ob alle entsprechende Vorschriften auch eingehalten werden (Belästigung der Anwohner, Sortenreine Trennung,…).

    Spätestens hier hätte es dann bei der Auswahl eines ungeeigneten Unternehmens massive Probleme gegeben.

    mfG

    Jaquestati
     
  7. #7 Tabaluga, 18.11.2011
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    Hallo Jaquestati,
    ich muss mich im Abrissantrag verpflichten den Wechsel des Unternehmers dem Bauamt mitzuteilen.
    Wie war das bei Euch?
    Lagen die Preise plausibel auseinander?

    Viele Grüße

    taba
     
  8. #8 Baufuchs, 18.11.2011
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    Bauvorlagenverordnung ist in NRW außer Kraft gesetzt, nennt sich nun Bauprüfverordnung.
     
  9. #9 JaquesTati, 18.11.2011
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    @Tabaluga

    Bei uns war es genau so, es reichte aber ein formloser Zweizeiler. Auch wurden keine explizite Anforderungen an die Auswahl des Unternehmens gestellt, obwohl es sich um produktiv genutzte und bis unter das Dach vollgestapelte Hallen/Gebäude handelte, daher fiel nachher auch die Entscheidung zu Gunsten eines Unternehmens, was eigentlich im engeren Sinne kein Abbruchunternehmen war, sondern seinen Tätigkeitsschwerpunkt vielmehr im Bereich Transport/Erdbewegung hatte. Entsprechende Zuarbeiten wurden dann von dieser Firma vergeben/koordiniert.

    Was die Preise betraf, die Spanne war gewaltig, obwohl die ausgewählten Firmen „freie Hand“ hatten und kein Zeitdruck bestand. Ob deren jeweiligen Kalkulation plausibel war, kann man schlecht beurteilen, da fast jeder eine andere Vorgehensweise vorschlug. Aber auch bei ähnlicher Herangehensweise lagen die Preise um über 100% auseinander, selbst in den Volumenschätzungen gab es massive Abweichungen.

    mfG

    Jaquestati
     
  10. #10 Tabaluga, 21.11.2011
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    Hallo Jaques,
    ja die habe ich auch. Wobei die "großen" Firmen alle in der gleichen Preisklasse lagen. Preisspanne von 39.000 bis 48.000 €. Kleinere Firmen liegen beim halben Preis.

    Spannend auch das alle Sonderarbeiten wie Schadstoffe (Ethernitplatten vom Dach) sofort den Preis um 8.000 € nach oben treiben.

    Na schauen wir mal...

    Taba
     
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