KfW Programm 153: "energieeffizient Bauen"

Diskutiere KfW Programm 153: "energieeffizient Bauen" im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Hallo zusammen, ich versuche gerade ein Neubau mit einer Baufirma zu planen und komme beim Thema kfw-Programm 153 "energieeffizient Bauen"...

  1. McCorc

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    Hallo zusammen,

    ich versuche gerade ein Neubau mit einer Baufirma zu planen und komme beim Thema kfw-Programm 153 "energieeffizient Bauen" nicht konform mit der Baufirma. Der Statiker ist wohl der Meinung dass für dieses Programm eine Belüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung Pflicht sei!? Ich lese aber in den Bedingungen nur was von Primärenergiebedarf aber nichts von einer Belüftungsanlage.
    Diese wollen wir zwar einbauen, aber ohne eine Wärmerückgewinnung, da diese sich nach meinen Berechnungen erst nach 15-20 Jahren rentiert. Auch hier haben wir eine Meinungsverschiedenheit: Die Baufirma ist der Ansicht, daß eine Belüftungsanlage nicht genehmigt wird, wenn die Wärmerückgewinnung fehlt, und macht den Gegenvorschlag bis zur offiziellen Bauabnahme darauf zu verzichten und beim Bau nur die benötigten Vorarbeiten zu berücksichtigen und nach der Bauabnahme dann die Belüftung ohne WRG zu installieren.

    Also ist eine WRG nun zum einem beim KfW-Programm 153 eine Voraussetzung und zum anderen bei der Bauabnahme?

    Dann will der Statiker zum Ausfüllen der benötigten Merkblätter für dieses Programm ganze 1800 Euro zzgl. MwSt! Ist dies soweit akzeptierbar, zumal eine Wärmebedarfanalyse doch sowieso gemacht werden muss?

    Mein Dank im voraus.
     
  2. Taipan

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    Für das kfw-Programm 153 ist keine KWL (kontrollierte Wohnungslüftung) mit WRG (Wärmerückgewinnung) notwendig, jedoch sind ohne die Vorgaben kaum zu schaffen.

    Eine KWL ohne WRG zu bauen ist blödsinn. Die Mehrkosten sind dermaßen gering, dass diese im Gesamt-Haus-Projekt maximal als Rauschen wahrzunhemen sind. Woher kommen die 15-20a?

    Eine Lüftungsanlage ohne WRG wird sehr wohl genehmigt (was auch immer das heissen mag) - auch wenn sich mir der Sinn, die WRG wegzulassen, nicht erschließt.

    Der Statiker kann haben wollen, was er will (frei verhandelbar). Ob die 1800 EUR jetzt gerechtertigt sind oder nicht, hängt von seinem Aufwand ab. Diesen sollte er Dir plausibel aufzeigen können. Manchmal ist/war eine komplette Neuberechnung für die kfw notwendig (z.B. als die kfw Nachweise nach DIN 18599 nicht akzptierte/oder dein Statiker hat den EnEV-Nachweis mit einem Programm gerechnet, welches nicht von der kfw akzeptiert wird).

    Wärmeschutznachweis ist nicht kfw-Berechnung ist schon gar nicht Wärmebedarfsanalyse (Heizlastberechnung) --> drei paar Schuhe.
     
  3. lumo

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    Die Merkblätter der KfW kann auch ein Energieberater unterschreiben.....
     
  4. McCorc

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    Hallo,

    danke erstmal für die Antwort.
    Also ich habe vom Bauträger zwei Angebote geben lassen und die Belüftungsanlage mit WRG hätte fast 8000 Euro gekostet, die ohne WRG um die 2000 Euro. Bei der ohne WRG mit wird mit Unterdruck gearbeitet, die mit WRG sei wohl fast wie eine Klimaanlage zu verstehen. Nun, die paar Hundert Euro die man da im Jahr rückgewinnt bringt einem erst nach mehreren Jahrzehnten etwas. Ich will letztlich nur den Komfort haben nicht manuell lüften zu müssen.

    Bei den Kosten des Statikers bin ich deswegen verwundert, weil ich ja ein KfW-70-Haus habe planen lassen. Aber nur für die Berechnung für das Merkblatt soll ich 1800 Euro extra bezahlen? Naja muss ich mir mal überlegen.
     
  5. lumo

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    Vom Komfort her ist aber die WRG auch besser. Da "zieht" dann keine kalte Außenluft sondern es wird (wieder)erwärmte Luft zugeführt.
     
  6. #6 Rothaus, 21.11.2011
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    http://www.kfw.de/kfw/de/I/II/Downl...reie_Dokumente/Energieeffizient_Bauen_153.jsp

    Es sind zwei Werte, die Du fürs KfW70 einhalten musst. H`t (mittlerer Transmissionswärmeverlust,15%besser als EnEV) und der Qp (Primärenergiebedarf, 30%besser als EnEV). Ersteres musst Du ohnehin nachweisen, um das EEWärmeG einzuhalten, sofern Du nichts Nachhaltiges als Wärmeereuger hast (Biogas, Wärmepumpe, Pelletofen, o.ä.). Also kannst Du Deinem Planer einfach sagen, dass Du eine 30%e Unterschreitung der EnEV-Anforderungen beim Primärenergiebedarf aus ethischen (religiösen?; privaten?; irgendwelchen?) Gründen für sinnvoll hälst. Die beiden werte und ein paar Daten ins Formular eintragen und wegschicken. Fertig ist der KfW-Antrag.
     
  7. #7 Nutzer des BEFs, 22.11.2011
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    Naja, der Planer muss den KfW-Antrag auch noch unterschreiben ...
     
  8. #8 Rothaus, 23.11.2011
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    Okay, zu schnell geschossen. Aber für die Unterschrift brauchts keinen Ingenieur, sondern ein Handwerksmeister oder Schornsteinfeger (vielleicht gibts ja einen im Bekanntenkreis) tuts auch. Und der nimmt vllt keine 1800 €. Genaue Beschreibung der zugelassenen Sachverständigen steht im §21 der EnEV.
     
  9. McCorc

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    Also die Banken sagen daß das Formular von einem Statiker oder Energieberater ausgefüllt werden muss. Ich weiß nicht ob die kfw die Unterschrift von einem "einfachen" Schornsteinfeger auch akzeptiert?

    Bzgl. der Wärmerückgewinnug habe ich mir mal ein Alternativangebot reingeholt: Der Aufpreis zu einer KWL mit WRG von einem einfachen Belüftungsgerät ohne WRG (von Lunos) kostet satte 9.000 Euro! Für das Geld kann ich lieber ne Photovoltaik aufs Dach montieren lassen und die Wärmepumpe damit für lau betreiben.
     
  10. #10 Rothaus, 02.12.2011
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    Unterschrieben werden kann der antrag laut merkblatt der kfw von jedem, der laut enev zur nachweisführung berechtigt ist.und dazu gehören nicht nur energieberater und statiker.einfach mal nachlesen.
     
  11. raaner

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    Da hilft Dir §21 nicht weiter.
     
  12. lumo

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