Schlechtwetter & VOB

Diskutiere Schlechtwetter & VOB im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo! Ich weiß, dass keine Rechtsberatung erlaubt ist, aber was meint Ihr persönlich? - Wir haben einen Vertrag nach VOB: §6 Abs.2...

  1. JoSe

    JoSe

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    Hallo!

    Ich weiß, dass keine Rechtsberatung erlaubt ist, aber was meint Ihr persönlich?

    - Wir haben einen Vertrag nach VOB: §6 Abs.2 "Witterungseinflüsse während der Ausführungszeit, mit denen bei Abgabe desAngebots normalenrweise gerechnet werden musste, gelten nicht als Behinderung."

    - Im Vertrag steht zusätzlich "Der Bau ist vom xx.xx.xxx binnen sieben Monaten fertigzustellen. Die Bauzeit verlängert sich um witterungsbedingte Schlechtwettertage".

    - Der Vertrag wurde im September 2010 abgeschlossen.

    - Anfang Dezember 2010 erhielten wir ein Schreiben mit folgendem Text: "Der guten Ordnung halber möchten wir unter Bezugnahme unseres Bauerrichtungsvertrags darauf hinweisen, dass es, bedingt durch das z. Zt. schlechte Wetter bzw. durch das schlechte Wetter der kommenden Wochen, (Regen, Schnee, Frost) möglichenrueise zu Verzögerungen bei der Fertigstellung lhres Objektes kommen kann."

    - Im Dezember standen noch Beton-/Mauerarbeiten an, da anfangs nur sehr schleppend gearbeitet wurde - was wir leider nicht belegen können.

    - Der Bau wurde dann nicht nach 7 sondern erst 8 Monaten fertig.


    a) Widersprechen sich Vertragstext und VOB nicht? Was gilt dann?

    b) Ist "...um witterungsbedingte Schlechtwettertage." im Vertrag ausreichend oder hätte dies vom Bauunternehmer nicht näher definiert werden müssen?

    c) Ist mit Schlechtwetter im Dezember (Hier: 29 Frosttage, 14 Eistage) nicht zu rechnen?

    d) Ist pauschale Ankündigung von "schlechtem Wetter" im Schreiben des BU genug?

    Insgesamt: Was meint Ihr? Können wir einen Monat Verzug geltend machen?

    Bye,

    Der Fragende
     
  2. Lebski

    Lebski Gast

    Vertragstext hat Vorrang vor VOB

    Bei Unklarheiten wird ein Richter den Wille der Vertragsparteien versuchen zu ergründen. Mit dem Monat werdet ihr leben müssen.

    Nur pers. Meinung
     
  3. #3 wasweissich, 17.11.2011
    wasweissich

    wasweissich Gast

    das der dezember 2010 in nrw deutlich anders ausgefallen ist als sonst , damit hat so keiner gerechnet /rechnen müssen ....:shades
     
  4. lawyer

    lawyer

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    Eher nicht, es dürfte an einer verzugsbegründenden Mahnung fehlen. Die Fälligkeit der Leistung läßt sich nicht allein nach dem Kalender bestimmen.
     
  5. Eric

    Eric

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    Wo soll da das Problem sein, vgl. § 286 Abs.2 Nr.1 BGB ?
     
  6. Mark

    Mark

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    Was sind den "witterungsbedingte" Schlechtwettertage? Gibt es auch noch andere Bedingungen für Schlechtwettertage? :)

    Die Klausel ist sicherlich zweifelhaft und kann ggf. unwirksam sein, weil diese Tage nicht eindeutig definiert sind. Es wegen einem Monat auf einen Streit ankommen zulassen?
     
  7. #7 Gast036816, 18.11.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    nach VOB/B muss der auftragnehmer mit der witterung - ausfallzeiten - rechnen, d. h. er kann keine kosten für arbeitsunterbrechung, einstellen der baustelle, stillstand etc. geltend machen.

    der auftraggeber kommt ihm entgegen und teilt in der leistungsbeschreibung mit, witterungsbedingte ausfalltage wirken sich bauzeitverlängernd aus.

    sind die 29 tage ausfallzeit ausreichend dokumentiert? ausfallzeit beginn angemeldet, ende der ausfallzeit abgemeldet? in den bautagesberichten niedergeschrieben und vom bauleiter abgezeichnet? gibt es inverzugsetzungen?

    warum jetzt kurz vor dem winter 2011/12 einen eventuellen verzug vom winter 2010/11 noch geltend machen?
     
  8. KlausK

    KlausK Gast

    Vermutlich ist jetzt der vereinbarte Fertigstellungstermin und der Unternehmer zaubert nun die Schlechtwettertage aus dem Hut?!
     
  9. #9 Gast943916, 19.11.2011
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    dann hätte ihm der letzte Winter egal sein können.....
     
  10. #10 Achim Kaiser, 19.11.2011
    Achim Kaiser

    Achim Kaiser

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    Klasse ... ich weiss ja nicht wie das in den Unis ist aber was glaubste wohl warum der Passus im Vertrag steht ?
    Es könnte schon sein, dass es im Winter so kalt ist, dass ein Arbeiten ohne Schäden am Werkstoff nicht möglich ist.
    29 Frosttage und 14 Eistage ... macht 6 Wochen an denen nicht gearbeitet werden konnte ... oder seh ich da was falsch ?

    Für die Frechheit solltest zur Prämienzahlung für 2 Wochen frühere Fertigstellung verdonnert werden - nennt sich Leistungsprämie.

    Wenn ich solche Ansinnen unter den Bedingungen und Gegebenheiten lese könnte ich ins Eck reihern ....

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  11. #11 wasweissich, 19.11.2011
    wasweissich

    wasweissich Gast

    :biggthumpup:

    vor allem findet dieses drama im münsterland statt .

    dort findet der winter normalerweise an sieben oder acht tagen statt . zwei im dezember , drei bis vier im januar und zwei im februar . deswegen werden bauten entspannt auch im spätherbst gestartet .
    der letzte winter war (wahrscheinlich wegen der globalen erderwärmung :D )in NRW doch etwas ungewöhnlich schneereich und kälter als sonst .

    und genau diese leute , die trotz vertraglich fixiertem und rechtzeitig angemeldetem verzug versuchen irgendwie kohle zu machen , sind es , die dann hier fragen :

    der BU hat bei temperatur unter +5°C betoniert , gemauert, oder wwi .... kann ich ihm die rechnung kürzen ?:yikes


    ausserdem sind frosttage und eistage durchaus ganz klar deffiniert . gerichtsfest .
     
  12. #12 Carden. Mark, 19.11.2011
    Carden. Mark

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    Ich fand die letzten 2 Winter AUßERGEWÖHNLICH Kalt und Schneereich für unsere Region.
    Nur was ist "gewöhnlich"
    Da müssten dann wohl die Wetterdaten der letzten Jahre herhalten.
     
  13. #13 wasweissich, 19.11.2011
    wasweissich

    wasweissich Gast

    mark , wenn ich an die 60x durch die nacht renne , im gegensatz zu den 10x 2009/10 oder 16x 2008/9 , finde ich schon noch viel :D


    die wetterdatenlinks könnte ich auch einstellen .....
     
  14. #14 Carden. Mark, 19.11.2011
    Carden. Mark

    Carden. Mark

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    Winterdienst?
     
  15. #15 wasweissich, 19.11.2011
    wasweissich

    wasweissich Gast

    was hätte ich winternachts sonst draussen zu suchen ??

    schwimmteiche sind dann zugeroren , und pflastern auf schnee hält nur bis märz :D
     
  16. KlausK

    KlausK Gast

    Wäre ja schön, wenn JoSe sich noch mal meldet...
     
  17. #17 wasweissich, 20.11.2011
    wasweissich

    wasweissich Gast

    warum sollte er`?

    keiner war bereit zu schreiben , du armer hast automatisch anspruch auf 20% prozent auf alles ausser chappi , also taugt dieses forum nix......... (zumindest für ihn ).
     
  18. bemi

    bemi

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    @Jose

    Hättest du dem BU eine komplette Winterbaumaßnahme zur Verfügung gestellt,
    hättest du den Verzug geltend machen können.
    d.h. Baustelle komplett einhausen und beheizen das immer eine Temp. von +5 grad und mehr ist. geschätzte Kosten beim Winter 2010/2011 virleicht zw. 50.000 +100.000€
    Abzug für den Verzug 2000€
    Das die bösen BU auch immer Frost und Schnee im Winter bestellen, die frieren halt immer so gerne, und machen auch den Winterdienst für den BH gerne, natürlich unentgeltlich.
    Aber bei den Hohen Preisen die man ja im Baugeschäft hat freut man sich ja auf die Umsatzeinbußen im Winter.
    Die Mitarbeiter freuen sich auf das Schlechtwettergeld (ist ja immens viel), das sie ihren Kindern sagen können zu Weihnachten, dieses Jahr geht nicht weil wir wissen nicht wie das Wetter wird, und im Januar kommen alle Jahresrechnungen. :mauer:mauer:mauer:mauer:mauer:mauer
    Und wie Wasweisich schon sagte nachher nach Mängeln suchen um Geld einzuhalten.
    :offtopic::offtopic::offtopic:
    bemi
     
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