Öltank auf einem erworbenen Grundstück!

Diskutiere Öltank auf einem erworbenen Grundstück! im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, neulich haben wir ein Grundstück erworben. Mit dem Bau sind wir schon dran. Heute habe ich mich mit einem Nachbarn unterhalten,...

  1. bakaaa

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    Hallo zusammen,

    neulich haben wir ein Grundstück erworben. Mit dem Bau sind wir schon dran. Heute habe ich mich mit einem Nachbarn unterhalten, der das Grundstück sehr gut kennt. Dieser teilte mir mir, dass in einer Ecke unseres Grundstücks sich ein Öltank befindet. Bei dem Verkauf hat uns der Verkäufer nicht einen Satz darüber gesagt!

    Was sollen wir jetzt tun?

    Über euere Hilfe würde ich mich freuen.
     
  2. Julius

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    In den Vertrasg sehen.
    In den Tank sehen lassen.

    Dann überlegen, ob ihr den Tank noch brauchen könnte (sei es für Heizöl oder evtl. für Wasser (Zisterne).
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 18.11.2011
    Ralf Dühlmeyer

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    Verborgene Leitungen, verborgene Tanks - da würd ich mal suchen (lassen),was da evtl. noch so alles verborgen ist.

    Tank - Umweltrisiko! Von Tankreiniger/Tanksanierer besichtigen lassen.
     
  4. R.B.

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    Vielleicht wurde der Tank ja bereits stillgelegt.
    Bei uns würde ich das Landratsamt, Bodenschutz, anrufen. Die sollten Bescheid wissen.

    Ist dort nichts gemeldet, weder ein Tank, noch ein stillgelegter Tank, dann könnte es interessant werden. ;)

    Gruß
    Ralf
     
  5. #5 Baufuchs, 18.11.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Vielleicht erst mal prüfen, ob es den Tank tatsächlich gibt?:konfusius
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 18.11.2011
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    Ich weiß nicht, ob sich über unseren alten, (von uns gereinigten und stillgelegten), im Kriechkeller aufs Erdreich gestellten Tank in den zuständigen Behörden noch Unterlagen gefunden hätte.
    Kommt aufs Alter an. Je älter, desto "entspannter" sind die Behörden zur Errichtungszeit mit Genehmigungen, Archivierungen und Prüfungen umgegangen.
    Wurde die Akte dann noch 3 * umgelagert, ist da nix mehr drin.
    Ich hab mal in einer Bauakte die kompletten Unterlagen des Nachbarhauses gefunden - zusätzlich zu den Hausakten.
    Die beiden Nachbarn waren sich spinnefeind. Ich hab dem Aktenverwalter darauf hingewiesen. Ob Prinz Valium reagiert hat, ist mir egal.
     
  7. bakaaa

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    danke schonmal für die netten Antworten. Ich weiß selber nicht was ich tun soll. Der Tank soll in der Erde liegen (dadrüber ist Beton und Kies). Laut dem Nachbarn ist der Tank nicht in Betrieb, gereinigt und in Sand gelegt bzw. befüllt. Mich stört es momentan nicht, weil ich den Tank nicht sehe. Habe aber Angst, wie der Herr Dühlmeyer sagte "UMWELTRISIKO" (der soll aber über 10 JAHRE außerbetrieb und in der Erde sein). Was mich stört ist, dass ich nichts über solche Sachen wusste(ob es der Verkäufer wusste, weiß ich auch nicht, schließlich hat er es nur weiterverkauft an uns). Ich werde da noch kein Amt einschalten, es könnten unerwartete Kosten auf mich zukommen. (schlafende Hunde soll man nicht wecken)
    Ich gehe davon aus, dass er auch nirgendwo eingetragen ist. Muss man diese überhaupt eintragen?
     
  8. KATMat

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    vor 10 Jahren und auch vor 15 Jahren

    war die VAWS bereits in Kraft. Ein unterirdischer (Heizöl)tank war demnach zu erfassen und ordnungsgemäß stillzulegen.
    Lasst Euch vom Verkäufer die Stillegungsbescheinigung geben. Ansonsten müsste die auch bei der Unteren Wasserbehörde vorhanden sein.
    Nichtsdestotrotz würde ich auch einen stillgelegten Tank generell als Mangel (Nutzungseinschränkung) betrachten.
     
  9. roro

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    Jetzt wird es interessant.

    * Gibt es im Kaufvertrag einen Passus über Altlasten?
    * Wusste der Verkäufer davon?

    Siehe auch OLG Nürnberg vom 02.02.2005 6 U 3751/03

    Wenn Du länger etwas von dem Haus haben möchtest, dann würde ich die Sache möglichst schnell abklären. Nichts zu tun halte ich für die schlechteste Variante.
     
  10. KATMat

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    Ein Tank

    ist keine Altlast. Und die meisten Passus über Altlasten in Verträgen kann man getrost in der Pfeife rauchen, weil sie die wirklich vorhandenen Risiken nicht berühren.
    Eine Altlast ist eine Boden-, Bodenluft- oder Grundwasserverunreinigung, die durch eine aufgegebene Nutzung hervorgerufen wurde und von der eine Gefahr für die Öffentlichkeit ausgeht. Das Letztere ist entscheidend.
     
  11. Baumal

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    wenn er kaputt ist, wirds zur altlast....:D
     
  12. bakaaa

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    Warum sollte es Interessant werden?
     
  13. bakaaa

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    Im Kaufvertrag gibt es keinen Passus über Altlasten!
    Ich glaube nicht, dass der Verkäufer was davon wusste. Werde mich mit dem am Montag unterhalten.
    Da hast du recht, ich werde was Unternehmen.
     
  14. bakaaa

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    Im Kaufvertrag steht nur unter BESITZÜBERGANG
    >>> Besitz, Nutzung, LAsten und Gefahreinschließlich etwaiger den Kaufgegenstand betreffenden Versicherungensowie die allgemienen Verkehrssicherungspflichtengehen auf den Käufer über.

    Über Altlasten steht gar nichts drin!
     
  15. bakaaa

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    Siehe auch OLG Nürnberg vom 02.02.2005 6 U 3751/03

    Der Verkäufer eines Grundstücks ist verpflichtet, den Käufer darüber zu unterrichten, dass sich im Boden große Erdtanks für Benzin und Heizöl befinden, welche die Grundstücksnutzung behindern können. Versichert der Verkäufer in dem notariellen Kaufvertrag, ihm seien verborgene Mängel nicht bekannt, handelt er arglistig, wenn er die Geschäftsakten nicht vorher nach etwaigen baulichen Altlasten durchsucht hat.

    Da in diesem Fall bei entsprechenden Nachforschungen das Vorhandensein der vor über 20 Jahren stillgelegten Tanks hätte erkannt werden können, stand dem Käufer das Recht zur Rückgängigmachung des Kaufvertrags und auf Ersatz des durch das geplatzte Geschäft entstandenen Schadens zu.
     
  16. R.B.

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    Weil Euch dann Arbeit in´s Haus steht, und die evtl. anfallenden Kosten nicht absehbar sind.

    Wurde der Tank stillgelegt, und er stört Euch nicht, dann könntest Du ihn einfach vergessen. Ist er Euch im Weg, dann kannst Du ihn ausbuddeln und entsorgen lassen. Das kostet je nach Größe und Zustand des Tanks aber ein paar Euro.;)

    Die Nutzung als Wasserzisterne ist nicht immer möglich. Dazu müsste man wissen um was für einen Tank es sich im Detail handelt. Ein unbeschichteter Stahltank ist beispielsweise als Wasserspeicher denkbar ungeeignet. :D

    Wurde der Tank ungemeldet als Heizöltank verwendet und dann einfach "vergessen", dann ist das volle Programm angesagt. Prüfung durch SV, Reinigung, je nachdem wo der Tank liegt auch noch verfüllen. Sollte sich bei der Prüfung durch den SV herausstellen, dass irgendwo eine Leckage vorliegt und Heizöl im Boden versickert ist, dann kannst Du schon einmal großes Gerät bestellen.

    Bei uns versteht das o.g. "Amt" gar keinen Spaß wenn es um ihre heiligen Erdtanks geht. Ich bin mit denen (und dem SV) seit 3 Monaten am diskutieren, und das alles nur weil ein 20.000 Liter Stahltank, der seit 45 Jahren alle 2,5 Jahre überprüft wurde und der weiterhin alle Anforderungen erfüllt, jetzt stillgelegt werden soll. Aber immerhin konnte ich einen Teilerfolg verbuchen. Die zuerst geplanten > 6.000,- € sind vom Tisch. Aktuell geht´s "nur" noch um knapp über 2.000,- €.

    Gruß
    Ralf
     
  17. #17 bakaaa, 19.11.2011
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 19.11.2011
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    Hallo Ralf,

    danke für die Antwort. Laut dem Nachbarn ist der Tank stillgelegt, gesäubert und in Sand gelegt. Uns stört der nicht weil man den auch nicht sieht.

    Das ein Tank vlt. nicht angemeldet war, können wir ja nichts führ. Wer muss eigentlich die Kosten im Falle eines falles tragen? Wir? der Verkäufer oder der Verkäufer des Verkäufers?

    Wo kann man in der Regel feststellen, ob ein Öltank gemeldet ist? Kann es sein, dass bei einem BAUANTRAG geprüft wird ob Altlasten bzw. Öltanks in der Erde liegen?
     
  18. R.B.

    R.B.

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    Dann gibt´s da sicherlich auch einen Nachweis.

    Diese Frage müsstest Du einem Anwalt stellen. Ich vermute dass zuerst einmal Du als Grundstückseigentümer in der Verantwortung stehst. Ob Du Dich dann am Verkäufer schadlos halten kannst, das steht auf einem anderen Blatt. Aber wie gesagt, für solche Fragen gibt es Juristen.

    Bei uns sind alle Erdtanks beim Landratsamt Abt. Bodenschutz gemeldet, auch alle größeren überirdischen Tanks (> 10.000Liter). Da gab und gibt es aber Unterschiede, je nach Bundesland und Gebiet (Wasserschutzgebiet beispielsweise).

    Zum Bauantrag kann ich nichts sagen. Das müsstest Du beim lokalen Bauamt in Erfahrung bringen können.

    Gruß
    Ralf
     
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