Frage zu Architektenleistung - Ortstermin

Diskutiere Frage zu Architektenleistung - Ortstermin im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Unser Architekt ist laut unserem Vertrag mit "HOAI Leistungsphasen 1-5" beauftragt. Er hat die Planung auch durchgeführt, allerdings hat er...

  1. #1 Beerenwald, 19.11.2011
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    Unser Architekt ist laut unserem Vertrag mit "HOAI Leistungsphasen 1-5" beauftragt.

    Er hat die Planung auch durchgeführt, allerdings hat er sich das Grundstück dazu nicht angesehen. Das führt nun zu diversen Komplikationen: zB war das Haus an einer ungünstigen Stelle geplant, er hat eine Solaranlage eingeplant, obwohl das Grundstück größtenteils stark verschattet ist u.ä.

    Teilweise können wir diese Fehler natürlich im Nachhinein berichtigen, manches ist aber doch ärgerlich und führt zu Mehrkosten.

    Meine Frage dazu: hätte er aufgrund des Umfangs der Beauftragung einen Ortstermin machen müssen? Oder wenigstens von uns weitere Informationen abfordern müssen? Er hat uns lediglich nach Lageplan vom Katasteramt, Bebauungsplan u.ä. gefragt, die wir entsprechend besorgt haben.


    Vielen Dank für Eure Mühe!
    Beerenwald
     
  2. #2 ManfredH, 19.11.2011
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Eine Grundstücksbesichtigung sehe ich als unabdingbare Voraussetzung für Entwurf und Planung an.

    Trotzdem erst mal ein paar Fragen zur Konkretisierung:
    - es handelt sich um die Planung für ein Einfamilienhaus?
    - woher wisst ihr, dass der Architekt das Grundstück nicht angesehen hat?
    - wie ist der aktuelle Planungsstand?
    - hat es im Rahmen der Vorentwurfs- und Entwurfsplanung keine gemeinsamen Besprechungen gegeben, in denen der Architekt seinen Entwurf erläutert und mit euch besprochen hat.
    - der Architekt nennt sich nicht nur so, sondern ist auch einer? (d.h. eingetragenes Mitglied der Architektenkammer)
     
  3. Baumal

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    ich nehme mal an ihr habt einen hamburger architekten
    und baut in niedersachsen?

    mit sinn und verstand läßt sich eine grundstücksbesichtung
    auch umgehen, mit lageplan und reichlich fotos.
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 19.11.2011
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    Ja - Grundstück ist "zu besichtigen". Wie er das macht, ist seine Sache.

    Hat er das Grundstück SICHER nicht gesehen?
    Es wäre ja auch zu klären, ob er in Kenntnis des Grundstücks nicht genauso geplant hätte.
    Schliesslich gibts mehr Parameter als de Besonnung einer Solaranlage.
     
  5. #5 Beerenwald, 20.11.2011
    Beerenwald

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    Schon einmal vielen Dank für Eure Antworten!

    Er handelt sich um ein Einfamilienhaus, der Bau hat seit ein paar Wochen begonnen. Laut der Unterlagen, die wir beim Bauantrag eingereicht haben, ist er Mitglied der Architektenkammer.

    Er hat das Grundstück zu 100% nicht angesehen. Ich kann das generell auch verstehen, weil er 300km entfernt ist. Allerdings war seine Aussage die Entfernung würde keine Rolle spielen, da er ja nur die Planung übernimmt, nicht die Überwachung (das macht ein Bauleiter, den er vermittelt hat).

    Wir haben die Entwürfe mehrfach besprochen, aber dabei ging es nie um die Besonderheiten des Grundstücks, sondern um den Plan an sich, wie die Bodenplatte sein soll, die Materialien u.ä . Das Haus hat er schlicht auf die Mitte Baulinie hingesetzt (mitten in eine Baumgruppe, das haben wir dann aber später selbständig geändert).

    Wir haben ihn zwar von uns aus auf einige Umstände hingewiesen (stark bewaldet), nach Euren Anmerkungen denke ich aber, wir hätten darauf bestehen müssen, dass er sich das Grundstück ansieht.... :mauer
     
  6. Baumal

    Baumal

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    hat er keine fotos gehabt, auch keine angefordert?
     
  7. #7 Beerenwald, 20.11.2011
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    @Baumal

    nein. Wir sollten ihm den Bebauuungsplan, eine Flurkarte / Liegenschaftskarte vom Katasteramt und ein Bodengutachten besorgen - das haben wir gemacht.
     
  8. #8 Beerenwald, 20.11.2011
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    sorry für das Doppelposting, ich konnte meinen Beitrag nicht ändern.

    Ich bin deswegen sicher, dass er das Grundstück auch nicht in unserer Abwesenheit angesehen hat, da er uns vor kurzem auf unsere Nachfrage zur Solaranlage schrieb, ob unser Grundstück wirklich komplett verschattet sei und es nicht irgendwo noch einen sonnigen Platz gebe.
     
  9. #9 Thomas B, 20.11.2011
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    ...wenn ihm die Entferung zu groß ist oder es für ihn unwirtschgaftlichist, hätte er es bleiben lassen sollen.

    Im Einzelfall kann es genügen Fotos zu haben. Kann!

    In der Regel aber gehört eine Grundstücksbesichtigung, eine Beschäftigung mit der umgebenenden Bebauung und ein Nivellement (Höhenvermessung) zwingend dazu.

    Thomas
     
  10. KlausK

    KlausK Gast

    Vielleicht hat das sein vermittelter Bauleiter übernommen?
     
  11. #11 ManfredH, 20.11.2011
    ManfredH

    ManfredH Gast

    War das jetzt ernst gemeint oder ironisch?

    Wenn ernst gemeint: Was nützt es, wenn ein Bauleiter, der ja wohl erst nach Planungsfertigstellung auf der Matte erscheint, die Grundstücksbesichtigung vornimmt, die schon vor Planungsbeginn erforderlich gewesen wäre?
     
  12. KlausK

    KlausK Gast

    Es war ironisch gemeint, aber: Da (falls) sich Bauleiter und Archi kennen, könnte der Bauleiter schon vor und während der Planung dem Archi zugearbeitet haben. Oder sehe ich das etwas zu blauäugig?
     
  13. #13 ManfredH, 20.11.2011
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Naja, mehr als die schon genannten Möglichkeiten - Lageplan, Bebauungsplan, Fotos, Nivellement - hat auch der zuarbeitende Bauleiter nicht; die persönliche Ortsbesichtigung kann er dem Architekten auch nicht abnehmen.
     
  14. Baumal

    Baumal

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    bei einem BFH hab ich das gelände "live"
    erst beim richtfest gesehen....

    grüße in die pfalz.:winken
     
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