Haftet Architekt für Mehrkosten?

Diskutiere Haftet Architekt für Mehrkosten? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Wir sind gerade bei der Fertigstellung des Rohbaus und ärgern uns über die Planung unseres Architekten. Es wurde festgestellt dass unsere...

  1. #1 Fischerma, 20.11.2011
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    Wir sind gerade bei der Fertigstellung des Rohbaus und ärgern uns über die Planung unseres Architekten.

    Es wurde festgestellt dass unsere Bodenplatte ca. 80cm unterhalb von Straßenniveau und damit der Rückstauebene befindet. D.h. wir benötigen eine Hebenanlage.

    In einem der Gespräche mit dem Architekten haben wir ihn explizit darauf angesprochen (vor Zeugen). Er meinte aber "nein wir sind auf Straßenniveau und brauchen keine Hebeanlage". Das war aber anscheinend nun doch nicht der Fall.

    Die Frage ist jetzt in wie fern wir ihn an den Mehrkosten beteiligen können? Es handelt sich ja eindeutig um eine Fehlplanung.

    Gruß

    Martin
     
  2. #2 Gast036816, 20.11.2011
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    Gast036816 Gast

    hätte man denn 80 cm höher bauen können? traufhoehe, firsthoehe können schnell bei 80 cm übertroffen werden. ein planungsmangel muss schon sich nachweisen lassen.
     
  3. #3 Fischerma, 20.11.2011
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    Wir haben im OG eine Deckenhöhe von 3,50m. Da sollte man doch meinen, dass da noch 80 cm drin sind.

    Außerdem haben wir ihn ja explizit auf das Thema angesprochen. Und er hat sich nicht an unsere Vereinbarung gehalten die Bodenplatte entspr. zu positionieren
     
  4. #4 Gast036816, 20.11.2011
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    Gast036816 Gast

    wenn nachweislich abweichungen in der planung vom soll enthalten sind, dann müsst ihr den planer mit den mehrkosten konfrontieren.
     
  5. #5 Fischerma, 20.11.2011
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    Na ja was heißt vom Soll? Er hat es uns anders verkauft als dass er es wirklich dann geplant hat. Er hätte uns zumindest über die Änderungen in Kenntnis setzen müssen. Unser Bauunternehmer hat uns jetzt erst über den Umstand in Kenntnis gesetzt nachdem wir ihn beauftragt haben sich um die Hausanschlüsse zu kümmern....

    Wie gesagt, wir hatten explizit mit ihm über dieses Thema gesprochen!
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 21.11.2011
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    Mal ne ganz doofe Frage (nein mehrere):
    1) Wessen Architekt ist das? Ein freier - von Euch beauftragt. Oder einer eines BT/GÜ???
    2) Gibt es keinen Entwässerungsantrag? Wenn doch, was steht da drin?
    3) Um was gehts denn nun? EG oder KG?
     
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