S-H: Wegerecht als Baulast - wer kommt für Wegbelag und Streuen auf? Wer haftet?

Diskutiere S-H: Wegerecht als Baulast - wer kommt für Wegbelag und Streuen auf? Wer haftet? im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo, Wir planen derzeit, eine ETW gegen ein kleines Haus zu tauschen (so ähnlich) und sind dabei auf ein freistehendes Minihaus auf...

  1. #1 azalee0108, 21.11.2011
    azalee0108

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    Hallo,

    Wir planen derzeit, eine ETW gegen ein kleines Haus zu tauschen (so ähnlich) und sind dabei auf ein freistehendes Minihaus auf Mini-Grundstück gestoßen. D.h. das Haus existiert noch gar nicht, nur die Pläne des BT, seine Toskana-Villa Serie auf Zwergengröße zu schrumpfen. So weit so gut.

    Auf genauere Nachfrage rückte er damit heraus, dass auf diesen 280 m² auf der gesamten Nord-Ost-Seite des Hauses, (der Zugangs-Seite mit Haustür), auf ca 17m x 3m eine Baulast liegt, die dem Nachbarn das Wegerecht erlaubt. D.h. er darf da nicht nur entlang latschen, sondern auch mit seinen Autos düsen!

    Abgesehen davon, dass ich es nicht lustig fände, die Haustür aufzumachen, die Nasenspitze nach draußen zu stecken, und dann vielleicht schon umgefahren zu werden - wer ist für den Belag des Weges zuständig? Der Nachbar muss ja nicht noch genau da im Schlamm stecken bleiben, wo ich gerne ins Haus rein möchte. Müsste ER für festen Untergrund sorgen oder wir?

    BTW: Gäbe es tatsächlich eine Baugenehmigung für diese Konstellation? Ist ja gemeingefährlich für kleinere Kinder !!!

    Und wer muss im Winter streuen?

    Wir würden auf diesem Weg ja gar nicht fahren. Und außerdem ist mein Mann genau zur besten norddeutschen Schneezeit immer bei uns im Süden. :D

    Ich meine, da das Hauskonzept nur funktioniert, wenn die Tür auf der N-O-Seite liegt, und somit ein Drehen des Hauses nicht in Frage kommt, ist das sowieso ein Killer-Argument gegen genau dieses Haus. Auf dessen GS noch nicht einmal ein Carport passt (-> Wegerecht Nachbar)

    AAABER: Die sagten mir, dass es derzeit eine beliebte Sache wäre, die GS so zu stückeln, dass immer jeweils einer von zweien nur über Wegerecht sein GS betreten und befahren kann. :irre

    Eigentlich möchte ich ja weder der eine noch der andere sein! Nur, wenn es in einer bestimmten Lage nichts anderes mehr gibt ...

    anja
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 21.11.2011
    Ralf Dühlmeyer

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    Wer da für was aufkommt, kann und sollte im Notarvertrag geregelt werden.

    Hat der überfahrende ;) Nachbar schon gekauft und nix unterschrieben, wird der sich latürnich mit Händen und Füßen gegen alles wehren.
    Also dürft Ihr ihm erst den Weg pflastern, dann von Laub, Schnee und Dreck freihalten, während er Euch dabei bei ner Tass Kaff zuguckt und am Ende bekommt Ihr einen Brief, in dem er Euch auffordert, doch mal die Stolperkanten, die sein SUV in den Weg gefahren hat, wegpflastern zu lassen.
    :D
    Ach ja - und wenn sich der Paketbote, der ihm die neue Kamera bringt mit der er Eure Schneefegerei filmen will, auf EUREM Grundstück auf den Arsch setzt, weil der 5 nach 7 kommt, Ihr aber erst um 10 nach 7 mit fegen anfangen wolltet, dann dürft IHR dem auch noch Geld zahlen. War ja schliesslich auf EUREM Grundstück. :p

    Never ever!!! So eng kann der Grundstücksmarkt gar nicht sein, dass ich mir sowas antun würde.
     
  3. Baumal

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    finger weg davon.
    "schöner wohnen", schaut anders aus.
     
  4. #4 azalee0108, 21.11.2011
    Zuletzt bearbeitet: 21.11.2011
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    Danke, dass Ihr mir meine Befürchtungen bestätigt habt :biggthumpup:

    Die hinteren GS sind übrigens alle (!) schon verkauft, es waren nur noch ein paar Baulast-GS übrig. Tja, jetzt weiß ich auch, warum.

    @ralf - Du könntest glatt eine zweite Karriere als Schriftsteller machen ;-)

    anja
     
  5. KlausK

    KlausK Gast

    Hallo,
    was soll der Verkäufer auch sonst erzählen?
     
  6. #6 azalee0108, 27.11.2011
    azalee0108

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    @KlausK

    Wenn man sich den Bebauungsplan, vermutlich ist es nur ein Lageplan, von diesem Baugebiet anschaut, dann sieht man lauter Tandem-Grundstücke mit grünem Streifen von der Straße bis zum hinteren GS. Alles Baulasten mit Wegerecht !!!

    Wie gesagt, ich verstehe nicht, dass es anscheinend genehmigt wird, die Haustür direkt auf die Zufahrt münden zu lassen.

    Aber wenn man hier so liest, WAS ALLES Gemeinden ihren Bauwilligen zumuten, nur um noch das letzte Handtuch als Bauland zu verkaufen, (z.B. Stichwort 'Mulden') kann man ja froh sein, noch in einer Gegend zu wohnen, in der öffentliche Aufgaben auch von der öffentlichen Hand übernommen werden.

    Und private Erschließer scheinen noch weniger Skrupel zu haben.

    anja
     
  7. Julius

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  8. mls

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    zeig mir ein solches lückengrundstück .. :)

    in guter bis sehr guter lage, zum auskömmlichen preis .. is ja klar ..
     
  9. #9 susannede, 27.11.2011
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