Grenze überbaut... was nun

Diskutiere Grenze überbaut... was nun im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, am Anfang des Jahres haben wir mit einer anderen Familie ein großes Grundstück vermessen und offiziell teilen lassen. Das ganze...

  1. #1 FamilieK, 22.11.2011
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    Hallo zusammen,

    am Anfang des Jahres haben wir mit einer anderen Familie ein großes Grundstück vermessen und offiziell teilen lassen. Das ganze wurde eingetragen und uns wurden vor Ort die Grenzpunkte etc. vorgeführt.
    Damals mussten wir bereits untereinander einige Male verhandeln weil er deutlich mehr Gründstück haben wollte als uns in die Planung passte.

    Unser Nachbar hat bereits mit dem Bau begonnen. Wir werden noch ein paar Jährchen warten.

    Inzwischen steht sein Haus und an seinem Haus eine kleine Doppelgarage angrenzent an unser Grundstück. Das Fundament wurde bereits grenzstößig gegossen. Nun wurde auf dem Fundament eine Garage in Holzständerbauweise gerichtet. Das Dach steht inzwischen einiger Zentimeter über. Eine Dämmung und Putz ist noch nicht an der Holzverkleidung vorhanden.

    Dadurch dürften sich doch einige Zentimeter bilden, die über die Grenze ragen werden... oder?

    Wie sieht sowas rechtlich aus? Sollte es bei unseren Plänen später nicht stören, habe ich kein Problem damit aber ansonsten müsste ich auch einschreiten.

    Im Übrigen ist das Grenzbündige Bauen bei uns erlaubt.

    Schonmal vielen Dank für eure Hilfe.
     
  2. #2 Thomas B, 22.11.2011
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    1. Über die Grenze bauen darf man erstmal nicht.
    2. Ist halt die Frage was am Ende ein paar cm stören.

    Der Ortgang läßt sich technisch zwar so ausbilden, daß er nicht über die Grenze gucken würde, ob das dann aber gut aussähe....?

    Richtig wäre es natürlich gewesen dies mit Euch vorab abzuklären.

    In letzter Konsequenz könntet Ihr verlangen, daß Bauteile, die über die Grenze auf Euer Grundstück ragen rückgebaut werden.

    Grüße

    Thomas
     
  3. #3 maveric00, 22.11.2011
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    Hallo,

    wie sieht es da mit Reaktionszeiten aus - ich meine mich zu erinnern, dass man da nicht " noch ein paar Jährchen" warten darf, ob es einen stört, da dieses als Duldung gewertet würde...

    Schöne Grüße,
    Martin
     
  4. #4 FamilieK, 22.11.2011
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    Hallo,

    vielen Dank für eure Antworten.

    Eine verjährig dürfte es nicht geben... viele besitzen Bauland als Altersvorsorge oder für ihre Kinder und wohnen nicht in der Nähe.

    Weil ich mich nicht wirklich auskenne und auch nicht zu 100% weiß dass sie überbaut haben (Augenmaß sagt ja), kann ich ja auch erstmal nichts sagen. Ich will auch keinen Nachbarschaftskrieg anfangen... nur kann ich jetzt schon sagen, dass so auch keine große Freundschaft entsteht wenn man absichtlich drüber baut...

    Muss sowas nicht hinter vom Bauamt oder so abgenommen werden? Oder gucken die nur auf die Pläne im Büro?
     
  5. #5 kappradl, 22.11.2011
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    Lesestoff.
     
  6. #6 Geodesy, 22.11.2011
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    Wenn ich schon § 912 BGB ins Spiel bringe, dann besteht der aber aus Abs. 1 und 2 ;)

    Dann noch § 913 dabei und gut ist.

    Oder man einigt sich bei nem Bierchen :bierchen:, dass die 2-3 cm nicht stören. Dies sollte aber irgendwie festgehalten werden, denn wenn ein neuer Nachbar kommt kann der Ärger wieder von vorne losgehen.

    Oft erlebt, oft diskutiert.
     
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