Mängel am Außenputz

Diskutiere Mängel am Außenputz im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, ich habe ein Problem mit einem Bauunternehmer, der an unser Doppelhaus Kratzputz angebracht hat. Uns gefällt die erbrachte...

  1. #1 MacSeller, 22.11.2011
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    Hallo zusammen,

    ich habe ein Problem mit einem Bauunternehmer, der an unser Doppelhaus Kratzputz angebracht hat.

    Uns gefällt die erbrachte Leistung nicht,
    - es sind viele "Dellen" und Farbunterschiede im Putz,
    - Im Sockelbereich wurde kein Sockelputz sondern herkömmlicher Unterputz verbaut.
    - Zwischen den beiden Haushälften wurden Sockelleisten und keine Dennungsfugenleisten eingebaut.

    Uns stellt der Auftragnehmer Zusatzleistungen in Rechnung, die NICHT mit uns vereinbart waren, sowohl mündlich als auch schriftlich.

    Er hat versucht mithilfe eines Anwaltes sein Recht durchzusetzen, ich habe gegen den Ersten Anwalt erfolgreich gegenargumentieren können.

    Jedoch hat der Auftragnehmer einen anderen Anwalt eingeschaltet, der sofort einen Gerichtsprozess eingeleitet hat.

    Es geht insgesamt um eine Streitsumme von ca 6500€


    Was soll ich nun machen ?

    Selbst einen Sachverständiger und Anwalt einschalten ?
    wenn ja, mit welchen Kosten muss ich rechnen ?

    Gruß

    MacSeller
     
  2. #2 evilthommy, 22.11.2011
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    haste du eine rechtschutz versicherrung? die hilft vllt mit den anwaltskosten.. nen gutachter ist sicher eine gute idee !
     
  3. #3 wasweissich, 22.11.2011
    wasweissich

    wasweissich Gast

    wenn du einen versicherer kennst , der sowas versichert , stell den link ein , da wird keiner was gegen haben .:shades

    ansonsten , wenn du ratschläge erteilst , solltest du wenigsten ganz klein bisschen wissen , wovon du schreibst ...
     
  4. uban

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    google mal unter anwaltskosten, dort findest du erste Hinweise zur Orientierung.
    Bei einem Streitwert von 6500€ kostet die Erstberatung rund 230€ bis hin zur gerichtlichen Klageabwehr (1900 €) . Aber der Bau-Fach-Anwalt versteht nichts von Leisten und Putzen, da könnte auch ein SV nötig werden.
    http://www.anwaltskostenrechner.de/kostenrechner/anwalt/berechnen.html

    Meine Empfehlung: Hol dir schnell einen SV, denn du verstehts ja als Laie nichts vom Bau. Sobald dein SV eine Liste von Mängeln gefunden hast fordere den BU mit Fristsetzung/ zur Nacharbeit auf (auch hier kann man als Laie viel falsch machen) . Vielleicht wird er dann gesprächsbereiter, aber sobald Anwälte mit dabei sind verdienen die auch an aussergerichtlichen Einigungen ganz ordentlich.

    Persönlich denke ich dass gegen 'Dellen' und 'Farbunterschiede' sich ohne SV gar nicht argumentieren lässt. Es gibt zulässige Toleranzen die als Aussenstehender nicht so leicht durchschaut werden, selbst bei berechtigten Mängeln gibts u.U. nur einen geringen Abschlag auf die Leistung, kein Recht auf Rückbau. Schwierig, schwierig, schade dass es soweit gekommen ist.
     
  5. #5 Hundertwasser, 22.11.2011
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    Da gebe ich uban recht. was besseres will mir auch nicht einfallen. Kannst mir aber eine PN schicken welches System verbaut wurde, vielleicht kan man ja über den Hersteller was erreichen.
     
  6. #6 MacSeller, 23.11.2011
    MacSeller

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    Danke für die zahlreichen Antworten,
    Ich habe einen Sachverständiger eingeschaltet, der soll uns bei der Entscheidung helfen, ob wir Gegenklage einreichen sollen, oder nicht.
     
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