Einkommensteuererklärung -> Bank

Diskutiere Einkommensteuererklärung -> Bank im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hi, ist es hier jemandem schonmal vorgekommen, dass die hausfinanzierende Bank (nach Abschluss des Baus und nach immer rechtzeitiger Tilgung...

  1. #1 coroner, 23.11.2011
    coroner

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    Hi,
    ist es hier jemandem schonmal vorgekommen, dass die hausfinanzierende Bank
    (nach Abschluss des Baus und nach immer rechtzeitiger Tilgung aller Raten)
    von ihren Kunden einen NAchweis über die Einkommensteuererklärung einfordert?
    Und auf welcher Basis überhaupt... bevor ich nun das Kleingedruckte in den
    Verträgen raussuche frag ich lieber mal, vielleicht ist das Usus? Mir aber
    unverständlich.

    Im Anschreiben klingt es eher so, als wüssten Sie gerne über die Einkommens-
    verhältnisse BEscheid, um mir noch mehr verkaufen zu wollen...

    merci
    -c
     
  2. #2 Nutzer des BEFs, 23.11.2011
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    Steht so in deinem Kreditvertrag drin. Wen sich deine Verhältnisse (dauerhaft) verschlechtern, kann die Bank den Vertrag auch kündigen ...
     
  3. R.B.

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    Da brauchst Du gar nicht suchen. Du bist, vereinfacht gesagt, auskunftspflichtig, das hast Du unterschrieben. Ich kenne keinen Kreditvertrag in dem das nicht steht, evtl. in etwas modifizierter Form, aber es steht mit Sicherheit drin.

    Haben die nach der EkSt.Erklärung gefragt? Üblicherweise wollen sie einfach den Steuerbescheid, nur wenn dieser nicht aktuell wäre, genügt die Erklärung (bis zur Vorlage des Bescheids).

    Gruß
    Ralf
     
  4. #4 coroner, 23.11.2011
    coroner

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    Aaah, danke ihr erspart mir mich morgen telefonisch lächerlich zu machen. Shit jetzt mahnt meine Bank schon vor dem FA die ESt.Erkl. 2010 an :D
    Wer hat schon für sowas Zeit wenn er baut... :o
     
  5. #5 Bankkaufmann, 23.11.2011
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    @coroner
    Hast Du KfW Mittel in dem Neubau?
    Hast Du zufällig anteilig eine Wohnung zur Vermietung?
    Möglich dass die Bank die Einkommensteuererklärung anfordert um zu sehen ob Du die Wohnung in der Vermietung und Verpachtung angibst.
    Erzähl mal ein bischen mehr.

    Andere Variante ist, dass Du ein Großkredit hast.
    Nach dem KWG ( Kreditwesengesetzt ) sind Banken verpflichtet einmal im Jahr sich über Deine Einkunftssituation zu informieren.
     
  6. #6 coroner, 23.11.2011
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    haha erwischt. dreimal "ja" :)
    Danke für die zusätzliche Info, ich werde nur immer mißtrauischer nachdem
    ich ein Häuschen gebaut habe und einen jeder zweite für blöd verkaufen wollte...
    Da haben die wohl dann doch gutes Recht zu... und ich hätt fast nen Bier
    dagegen gewettet... :bierchen:
    thx!
     
  7. #7 Bankkaufmann, 23.11.2011
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    Danke für die Blumen. Freue mich auch wenn ich den richtigen Riecher habe.
    Da das Finanzamt die Steuererklärung und somit die Schuldzinsen aus V+V sieht möchte die Bank auch sehen, dass die Schuldzinsen nur anteilig sind.

    Schlimmster Fall ist, wenn ein komplettes Haus 100% an jemand Dritten vermietet wird und für den Kauf hat man KfW Fördermittel erhalten. Spätestens das Finanzamt wird dann der Bank einen Hinweis geben. Folge kann sein dass der KfW Kredit gekündigt wird.

    Also, Coroner, wenn Du noch offene Fragen hast, einfach hier posten oder per direkte Nachricht.
     
  8. R.B.

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    Dann macht Dich mal selbständig und finanziere für Deinen Betrieb größere Summen. Da bist Du froh wenn Du nur einmal pro Jahr Zahlen liefern musst, und nicht auch noch jedes Quartal. ;)

    Da fragt keiner ob Du Zeit dafür hast. Aber so ist es halt, die Bank will ja auch wissen wem sie ihr Geld (genauer das Geld ihrer Sparer) anvertraut.

    Gruß
    Ralf
     
  9. #9 Bankkaufmann, 24.11.2011
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    Coroner
    sollen wir das für Dich machen?
    Schildere mal:
    komplette Wohnfläche
    Anteil Eigennutzung
    Anteil Vermietung
    Anzahl Darlehen
    Wieviel Darlehen Zins und Tilgung
    Wann Vollauszahlung

    Dann könnten wir Dir die anteiligen Schuldzinsen für V und V errechnen
     
  10. #10 coroner, 24.11.2011
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    nett von Dir Bkfm. :)
    Nein, ich habe allerdings erst im Nachhinein erfahren, dass man die Finanzierung
    des Gebäudes von vorneherein nach Eigengenutztem und vermietetem
    Anteil hätte splitten müssen und ebenfalls die Rechnungsstellung und Bezahlung
    komplett dahingehen hätte aufteilen müssen.
    Nun bleibt mir da wohl nur die flächenmässige Aufteilung, wobei mir dann das FA
    wiederum "in die Suppe spucken" kann, was die Definition der Gesamtwohnfläche
    angeht, weil da wohl wiederum Terrasse, Dachterrasse etc. einfliessen und
    somit den prozentualen Anteil der ELW an der Gesamtfläche
    (und somit die Finanzierungsquote und die anrechenbaren Finanzierungskosten) immer weiter schmelzen lassen.

    Ärgerlich und faktisch Geld weggeworfen!
    Kann nur jedem empfehlen rechtzeitig vor Finanzierung- und Baubeginn mit einem Steuer-
    berater zu sprechen, auch wenn man noch garkeine Idee hat warum ;)

    Aber jetzt driftet der Faden ab :winken Danke trotzdem
     
  11. #11 coroner, 24.11.2011
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  12. papeFT

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    Und wer hier was schreiben kann, der schafft es doch auch, mit Word eine Tabelle der Baukosten anzulegen, aufzulisten, festzuhalten usw usw
    und dann noch ein passendes Steuerprogramm auf dem Rechner hat, mit dem man alle diese Zahlen verarbeitet und pünktlich seine Steuererklärung per ELSTER abgesandt hat, auch wenn man Bauherr ist und absolut keine Zeit dafür,
    die ist aber darin gut angelegt!!!
     
  13. #13 coroner, 24.11.2011
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