Fehlkalkulation Architekt 40T€ minus

Diskutiere Fehlkalkulation Architekt 40T€ minus im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Wir bauen mit Architekt. Er ist mit den Leistungsphasen 1-8 beauftragt.Unser persönliches Limit liegt bei 200T€. Die Kostenberechnung nach DIN 276...

  1. ecco

    ecco

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    Wir bauen mit Architekt. Er ist mit den Leistungsphasen 1-8 beauftragt.Unser persönliches Limit liegt bei 200T€. Die Kostenberechnung nach DIN 276 weißt Gesamtkosten in Höhe von 204T€ aus. Die Abrechung erfolgt voll nach HOAI.

    Jetzt liegen uns die LV´s für den Rohbau vor. Dieser soll statt knapp 100T€ ( DIN 276 ) plötzlich 140T€ kosten. Also eine Abweichung um 40%.

    Das ist doch ein eindeutigiger Mangel oder? Sofern wir auf die marktüblichen Preise angewiesen wären, könnten wir jetzt schon aufgeben.

    Da ich die Masse der Baustoffe über meinen Arbeitgeber ziehen kann und nur Lohnleistungen vergebe, sind wir wieder im Limit.

    Aussage unserers Archi , als wir ihn auf die Überschreitung ansprachen : Das wird schon... blablabla

    Wir befürchten nun, dass sich diese Kostenexplosion im Ausbau fortsetzt.

    Können wir den Archi bei der Schlussrechnung mit der Geschichte konfrontieren ( ggf. Abzug bei Schlussrechnung ) oder sollten wir bereits jetzt die Sache eskalieren lassen.

    Wie sollten wir uns am Besten verhalten?

    ecco
     
  2. #2 Unregistriert, 15.03.2005
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    Unregistriert Gast

    Hi,

    bin gerade an einem ähnlichen Thema dran. Der Architekt ist doch nicht für die Einhaltung der Kosten verantwortlich ?! Er liefert (im Sinne eines Werkvertrags) doch "nur" eine Planung und ein Kostenmonitoring ? Oder liege ich hier falsch ...

    Gruß

    Andreas
     
  3. ecco

    ecco

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    Gehe ich nicht ganz konform.

    Grundlage der Planung ist ein Buget. Nach Abschluss der Planung gibt es eine Kostenberechnung nach DIN 276.

    Wie der Name schon sagt eine BERECHNUNG ( die im übrigen Grundlage für Finanzierungsgespräche mit der Bank ist ).


    ecco
     
  4. sepp

    sepp

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    Da kann etwas nicht stimmen !
    bei einer gesamtkalkulation ohne eigenleistung, können bei 200.000€ baukosten keine 140t auf den rohbau entfallen.
    vielleicht können sie mal gesamt m³ und gesamt m² angeben. und die gebäudeform
     
  5. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    bei uns in der Region ist der Anteil am Rohbau max 1/3 der Baukosten des hiesse ja dann komplett für 300.000.-€ (!)
    .
     
  6. #6 Unregistriert, 16.03.2005
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    Unregistriert Gast

    Moin,

    @ecco:
    "Gehe ich nicht ganz konform. [...] Wie der Name schon sagt eine BERECHNUNG ( die im übrigen Grundlage für Finanzierungsgespräche mit der Bank ist )."

    Theoretischer Fall: Der Architekt BERECHNET in seiner Kostenaufstellung, (Damit meine ich die zweite, detailierte ...) 220.000,- Euro.
    Aus welchem Grund auch immer erhöht der Irgendwas-Lieferant die Preise... Na, wer trägt die Mehrkosten?
    Aus welchem Grund auch immer benötigt der Irgendwas-Monteur noch zusätzliche Teile ... Verstanden ;-)
    Aus welchem Grund auch immer verteuert sich der Rohbau ... Trägt der Archi die Mehrkosten ?
    Nein - Der Architekt ist IMMER fein raus - Er macht eine Planung und eine Berechnung.
    Im übrigen ist es so, dass wenn sein XYZ-Superduper-Programm falsch rechnet ist das ja verschulden des Programmherstellers und nicht des Architekten !

    Die Architekten vergleichen sich ja immer so gerne mit den Anwälten ... Mach doch mal eine Anwalt dafür "haftbar" wenn er es nicht geschaft hat dein Recht durchzusetzen ... Oder wenn der Brief den er schreibt voller Rechtschreibfehler ist ....

    Gruß

    Andreas
     
  7. sepp

    sepp

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    zur Aufklärung.
    der Architekt hat sich an seine Kostenberechnung zu halten.
    Wird die Bausumme über Gebühr (ohne Schuld des Bauherren) überschritten, liegt ein Mangel der Architektenleistung vor.
    Über die Haftung, Honorarminderung und Grenzmaß der Überschreitung kann man ein paar Urteile suchen.
    http://www.baurechtsurteile.de/
     
  8. #8 Unregistriert, 17.03.2005
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    Unregistriert Gast

    Moin,

    das ist aber ein mehr als theoretischer Fall ...

    Was bedeutet denn "über Gebühr" ? 5% ? 20 % ? 40% ?

    Und dann "ohne Schuld des Bauherren" ?

    Wer ist denn da in der "Beweispflicht" ? Ich bin kein Anwalt aber das ist mir zu "schwarz - weiß" gemalt.

    Bevor der Architekt (oder der Rechtsanwalt) was bezahlt (oder gar deren Versicherung) finden die IMMER was. Da fliest viel Wasser die Isar runter....

    Kennt jemand einen Archi der wg. Erhöhung der Baukosten bei einem Einfamilienhaus was bezahlen musste ?!

    Gruß

    Andreas
     
  9. mls

    mls Bauexpertenforum

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    lesen hilft - zb. in den von sepp angegebenen urteilen ..
     
  10. Reniar

    Reniar

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    Es ist keine Vorschrift, ein Programm zu benutzen. Es kann die Sache erleichtern, dennoch steht der Archi mit seinem Namen dafür gerade.
    Programme sind nicht transparent, daher verwendet mein Architekt keine vorgefertigten XYZ-Superduper-Programme, deren Kalkulation er nicht nachprüfen kann. (Denn er unterschreibt ja..)

    Wenn er dich so falsch berät, dass er vorher schon hätte wissen müssen, dass du nicht gewinnen kannst, kannst du ihn in Regress nehmen. Aber klar! (Die RA haben dafür auch eine Versicherung)


    SIcher kann man die Baukosten nicht exakt berechnen, auch nachträgliche Preiserhöhungen u.a. Stahl kann der Archi nicht wissen. Aber eine Erhöhung um 40% kann nicht sein. Das hat ja nicht mal mehr was mit schätzen zu tun.

    Ich würde den Archi mal fragen, wie er die 204TEuro einhalten will... :D
     
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