Baustop: Abnahme schon durch Stromkasten?

Diskutiere Baustop: Abnahme schon durch Stromkasten? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Bauexperten, Juristen und Leidgeprüfte, Mitte Oktober hatte ich schon mal von unserem Fertigpassivhausdesaster berichtet und einige wichtige...

  1. #1 la casita, 25.11.2011
    la casita

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    Hallo Bauexperten, Juristen und Leidgeprüfte, Mitte Oktober hatte ich schon mal von unserem Fertigpassivhausdesaster berichtet und einige wichtige Tips und Hinweise erhalten.
    Kurz zur Erinnerung: Unsere Baufirma hat einige Mängel trotz mehrfacher Anzeige nicht leer nur völlig stümperhaft behoben. Außerdem stellte Sie die Rechnung für die 2. Rate formal deutlich vor Abschluss der im Vertrag vereinbarten Estricharbeiten. Wir zahlten nicht, sondern forderten zuerst Mängelbeseitigung. Währenddessen traten inmer mehr Mängel wie nicht richtig abgedichtetes Gründach uns fehlende Hinterlüftung bei Holzfassade zutage. Auch wegen des äußerst schlechten uns unhöflichen Stils des Bauunternehmers schalteten wir schalteten einen Rechtsanwalt ein. Seit Mitte Oktober herrscht nun Baustop. Der Bauunternehmer hat inzwischen gekündigt, nur der Begründung, wir hätten die 2. Rate ja nicht gezahlt, seien also vertragsbrüchig. Ich will hier gar nicht auf die Lügen und Unverschämtheiten in den Briefen an unseren Anwalt eingehen, sondern komme lieber auf meine Frage Nr. 1:
    Durch den noch nicht ganz durchgetrockneten Estrich bildet sich immer wieder Kondensat an den Fenstern v.a. im EG. Auch mit täglichem Lüften kriegen wir die Luftfeuchtigkeit auf minimal 70%. Wir würden gerne einen Stromanschluss nach innen legen lassen, damit wir zumindest einen Bautrockner oder einen Elektroheizer aufstellen können. Der Bauunternehmer behauptet aber, wir dürften das nicht, denn jede Arbeit gelte als Abnahme und damit als mängelfrei. Mambo nur jemand sagen, ob das stimmt? Unser Anwalt verschwindet leider nach Beratungsgesprächen meist wochenlang in der Versenkung und ist weder per Mail noch telefonisch erreichbar.
    2. Frage:
    Wir wollen schnellstmöglich einen Gerichtsgutachter einschalten, damit der eine Zwischenabnahme nur Bautenstandsbericht etc. macht. Dann würden wir die Restarbeiten (bei der Passivhaustechnik eine ganze Menge) an andere Firmen vergeben.Hat jemand eine Ahnung, wie lange so ein richterliches Baugutachten in etwa dauert und was es kostet?
     
  2. Julius

    Julius

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    Ne Baustromleitung nach innen zu ziehen, begründet ME keinesfalls eine wie auch immer gearteteu Abnahme. Außerdem sind die Mängel ja schon gemeldet gewesen.
    Daher reiner Bluff!

    Technisch:
    Es ist bei derzeitiger Witterung nötig, technisch zu trocknen UND gleichzeitig zu heizen.
     
  3. #3 Gast036816, 25.11.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wie zügig das mit einem gerichtsgutachter geht, klärst du am besten mit dem rechtsanwalt.

    das verlegen eines baustromkabels von außen nach innen als provisorium bedeutet keine rechtsgeschäftliche abnahme,

    das beste wird sein, die kommunikation mit dem bauunternehmer nur noch über den anwalt zu führen.
     
  4. Lebski

    Lebski Gast

    Wenn euer RA jetzt schon unzuverlässig ist, sucht einen neuen.

    Ein Beweissicherungsverfahren kann sich ziehen, kommt auf das Gericht, SV und die RAs an. Ich habe mal eines mit 4 Jahren Dauer gehabt. Die Kosten sind vom Streitwert abhänig, dazu kommt der SV nach Aufwand.
     
  5. Eric

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    Alles Rechtsfragen, die Euer Anwalt lösen sollte/muß. Wenn er keine Zeit/Interesse hat, muß er ausgewechselt werden.

    Nach der Rechtsprechung hat nach einer Kündigung eine gemeinsame Begehung mit Feststellung des Bauzustand ( Restarbeiten und Mängel ) stattzufinden und vom AG ist eine Erklärung abzugeben, ob abgenommen wird oder nicht. Hierzu solltest Du den AN einladen und einen eigenen öbuv als Privatgutachter hinzuziehen. Der Privatgutachter sollte sich den Bau vorher gründlich ansehen, die Mängel und Restarbeiten notieren und diese sodann in das von ihm geführte Abnahmeprotokoll übernehmen ( meintwegen als Anhang zum Protokoll ). Wenn der Bau nicht abnahmefähig ist, wirds dem Unternehmer im Termin so ausdrücklich erklärt und dann hat er ein Problem. Nach Abnahmeverweigerung gibt es keine fiktiven oder konkludenten Abnahmen mehr. Der Unternehmer hat dann zu beweisen, dass Abnahmereife vorlag, also zum Zeitpunkt der gemeinsamen Begehung keine wesentlichen Restarbeiten und Mängel vorhanden waren.

    Durch den Privatgutachter mitklären lassen, ob der Bautenstand für die nicht gezahlte Rate vorhanden war bzw. Mängel ein Leistungsverweigerungsrecht in Höhe der Rate gwährten. Hierzu Bilder bis zum Umfallen anfertigen.

    Dein Anwalt hat zu klären, ob nach der Begehung sofort zur Ersatzvornahme übergegangen werden kann. Gegebenenfalls vorsorglich nochmals selbst kündigen.

    Beim BT-Vertrag ist eine Ersatzvornahme nicht möglich, da der BT noch Eigentümer ist und das Hausrecht hat.
     
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