Nachbar will Bäume an unserer Garagenwand (Grenze) pflanzen...

Diskutiere Nachbar will Bäume an unserer Garagenwand (Grenze) pflanzen... im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo, unsere Garagenwand steht genau an der Grundstücksgrenze (auf unserer Seite natürlich). Nachdem ich meine Baugrube auf dem...

  1. #1 Frank K, 15.03.2005
    Frank K

    Frank K Gast

    Hallo,
    unsere Garagenwand steht genau an der Grundstücksgrenze (auf unserer Seite natürlich). Nachdem ich meine Baugrube auf dem Nachbargrundstück nun wieder aufgefüllt habe, will der Nachbar dicht stehende Bäume parallel zu der Wand pflanzen (eine Art Hecke). Viel Platz hat er allerdings nicht, da in ca. 1m Abstand zur Wand seine gepflasterte Garageneinfahrt entlang läuft.

    Darf der Nachbar in diesem geringen Abstand (max. 1m) überhaupt noch Bäume Pflanzen?
    Wenn ja, nur bestimmte Bäume (wg. Höhe/Breite?)?
    Was passiert, wenn die Baumwurzeln die Abdichtung meiner Kellerwand beschädigen? Muß er dann dafür haften?
    Was ist, wenn ich mal zu Wartungszwecken (z.B. zum Anstreichen, Verputzen, etc.) an die Wand muß, diese aber durch die dicht stehenden Bäume nicht mehr zugänglich ist?

    Gruß
    Frank

    PS: Das Grundstück ist in Hessen, falls das wichtig sein sollte...
     
  2. sepp

    sepp

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    bäume oder hecken? grosser unterschied!
    es kommt auf die art der pflanze an. i.d.r sind für hecken 75cm abstand von grenze zur stamm-mitte erforderlich.
    Nachbarschaftsrecht, BGB, Ortssatzungen usw.
     
  3. #3 Frank K, 17.03.2005
    Frank K

    Frank K Gast

    Hallo Sepp,

    es sind Thuja/Lebensbäume, dicht an dicht gepflanzt, also eigentlich eine Hecke.

    Die ehemals vorhandenen alten Bäume/Hecke (ca. 2,5-3m hoch) wurde neben der Wand vor Baubeginn von mir gerodet (der Nachbar hat es genehmigt, fand eigentlich sogar gut, daß die Bäume endlich weg sind).

    Jetzt kommt seine Frau auf die tolle Idee, wieder in der gleichen Art "aufzuforsten".

    Gefällt mir gar nicht, da ich dann nicht mehr an meine Wand komme...

    Gruß
    Frank
     
  4. sepp

    sepp

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    Thujas dürfen bis 75 cm an die grenze gebaut werden.
     
  5. #5 Frank K, 17.03.2005
    Frank K

    Frank K Gast

    Ist denn der Abstand unabhängig von der Höhe?

    Zusätzlich zur Wurzelproblematik könnte noch Schmutz in die Dachrinne fallen, wenn die Hecke wieder so hoch wird wie vorher, und die Fassade eventuell grün werden (veralgen), wenn die Hecke zu dicht an der Wand steht.

    Gruß
    Frank
     
  6. #6 NBasque, 17.03.2005
    NBasque

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    Mit welchem ....

    ...Recht kommen Sie eigentlich dazu, nur Ihren ganz persönlichen Vorteil sehen zu wollen. Genau das ist es, was manche Nachbarschaftsstreitigkeiten auslöst.

    Sie wollen ihre Wand ungehindert auf Nachbars Seite streichen; eventuell könnten ja sogar Blätter in ihre Dachrinne gelangen. Versuchen Sie den Nachbarn zu verstehen - auch daß er keine Lust hat, ihre fade Garagenwand sehen zu müssen.

    Natürlich kann er an der Grenze seine Sträucher setzen; alles im Rahmen des Nachbarschaftsrechtes (Landesrecht) § 39.

    http://www.baumpruefung.de/Neuer_Ordner/nachb_4.html
     
  7. #7 Frank K, 17.03.2005
    Frank K

    Frank K Gast

    ?

    Entweder haben Sie mich nicht richtig verstanden oder ich Sie nicht (kann sein, daß ich mich täusche, aber Ihr Tonfall kommt mir irgendwie leicht "daneben" vor...).

    Warum unterstellen Sie mir eigentlich, nur den persönlichen Vorteil sehen zu wollen?
    Ich glaube nicht, daß ich dazu Anlaß gegeben hätte.
    Daß ich die Sache primär von meiner Seite aus sehe ist wohl normal, was mich aber auch nicht daran hindert, mich trotzdem in den Nachbarn hineinversetzten zu können.

    Ich habe lediglich das Bedürftnis auf Information geäußert, was ist daran verkehrt?

    Daß der Nachbar dort pflanzen darf ist mir klar und das spreche ich ihm auch nicht ab.

    Die Frage ist nur: welcher Abstand und welche Höhe.

    Streitigkeiten vermeidet man i.A. am Besten, wenn man gut über die Sachlage informiert ist.
    Nur so ist es nämlich möglich, rechtzeitig einen Hinweis zu geben, bevor man vor vollendeten Tatsachen steht.

    Ich bin wirklich kein Mensch, der wegen solcher Kleinigkeiten zum Rechtanwalt rennt, sondern einer mit dem man reden kann.

    Frank
     
  8. #8 Heinrich3, 28.03.2005
    Heinrich3

    Heinrich3 Gast

    Wenn der Nachbar dafür sorgt, dass die immergrüne Hecke maximal 2 Meter hoch wird, darf er bis auf 50 cm von der Grenze entfernt pflanzen.
    Nur ist bei dieser Art Hecke 50 cm ja sehr wenig, die Bäume müssen in der Breite ja auch noch Platz haben. Da sollte er sicher 70 - 100 cm Abstand einhalten.

    Du solltest dir das schriftlich vom Nachbarn bestätigen lassen, dass Du ihn auf die 2 Meter hingewiesen hast, sonst ist oft das Erinnerungsvermögen in ein paar Jahren dahin. Und dann greift die Verjährungsfrist und Du bist der DUMME.

    Gruß
    Heinrich
     
  9. sepp

    sepp

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    stimmt in hessen sind´s 50 cm, aber keiner wird dir etwas unterschreiben.
    wenn die hecken kleingehalten werden sollen, musst du dich darum kümmern.
     
  10. #10 Unregistriert, 29.03.2005
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    Unregistriert Gast

    Oh, mann. Ich fass es nicht. Der Mann hat dich seine Hecke roden lassen, damit du vernünftig bauen kannst.
    Und jetzt soll er nicht mehr aufforsten dürfen...
     
Thema: Nachbar will Bäume an unserer Garagenwand (Grenze) pflanzen...
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