Bodengutachten/Verbindlichkeit vor Gericht

Diskutiere Bodengutachten/Verbindlichkeit vor Gericht im Begleitende Ingenieurleistungen Forum im Bereich Neubau; Hallo! Ein von uns in Auftrag gegebenes Baugrundgutchten kam zu dem Ergebnis, dass wir wegen Überschwemmungsgefahr und Hanglage das Haus...

  1. #1 Cooper123, 25.11.2011
    Cooper123

    Cooper123

    Dabei seit:
    10.11.2011
    Beiträge:
    51
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Gesundheitswesen
    Ort:
    Hannover
    Hallo!

    Ein von uns in Auftrag gegebenes Baugrundgutchten kam zu dem Ergebnis, dass wir wegen Überschwemmungsgefahr und Hanglage das Haus mindestens 80cm höher als das ursprüngliche Niveau setzen sollten. Daran haben wir uns natürlich gehalten, mussten dadurch aber auch z.b. den Weg höher setzen, da wir sonst u.a. Probleme mit dem Befahren bekommen hätten. Jetzt findet das der eine Nachbar nicht toll und hat geklagt. Die Hintergründe sind etwas komplexer und haben mit der Fragestellung auch wenig zu tun.

    Bleibt nur die Frage, wie verbindlich Gerichte solche Bodengutchten einschätzen? Oder geht ein Gericht davon aus, dass man einem solchen GA nicht folgen muss?
     
  2. Lebski

    Lebski Gast

    Welche Relevanz sol das Gutachten haben? Das Gutachten sagt ja nur, dass es sinnvoll wäre, 80 cm höher zu bauen. Eine Prüfung, ob dies auch zulässig ist und die Genehmigung ist mit dem Gutachten nicht verbunden.
    Das obligt dem BH und seinem Architekt.
    Viel spannender ist die Frage: Wer hat das gebaut, wenn es nicht zulässig ist?
     
  3. #3 Cooper123, 25.11.2011
    Cooper123

    Cooper123

    Dabei seit:
    10.11.2011
    Beiträge:
    51
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Gesundheitswesen
    Ort:
    Hannover
    Bauamt sagt, alles ok, alle anderen auch. Aber der Weg sollte von uns hergestellt werden, gehört uns aber nicht. Wir haben da nur das Wegerecht. Mit den nötigrn Veränderungen des Grundstücks wurde nur das Befahren und die Wegeentwässerung ohne Niederschlagsabwassergebühr unmöglich. Daher mussten wir erhöhen...
     
  4. #4 Baufuchs, 25.11.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    So was klärt man vorher. Ihr habt nur Wegerecht, das bedeutet nicht, dass ihr am weg bauliche Veränderungen vornehmen dürft. Das Gutachten ist nur eine Empfehlung und hat keinerlei bindende Wirkung für den Wegeeigentuemer.
     
  5. #5 Cooper123, 25.11.2011
    Cooper123

    Cooper123

    Dabei seit:
    10.11.2011
    Beiträge:
    51
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Gesundheitswesen
    Ort:
    Hannover
    ich weiß, es war auch alles geklärt. Aber dann wollte er doch nicht. Hat uns Auflagen machen wollen, die rein technisch nicht gehen. dann haben wir uns an den Vertrag gehalten und das technisch mögliche gemacht.
     
  6. #6 Baufuchs, 25.11.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Was heisst es war alles geklärt?

    Der Umfang des Wegerechts bestimmt sich nach der Eintragung im Grundbuch.
     
  7. #7 Cooper123, 25.11.2011
    Cooper123

    Cooper123

    Dabei seit:
    10.11.2011
    Beiträge:
    51
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Gesundheitswesen
    Ort:
    Hannover
    wir haben Wege- und Leitungsrecht. dazu müssen wir auf unsere Kosten herstellen. Es gab da vorher keinen Weg. Und er hat extra Bedingungen in unseren Vertrag einbauen lassen (Staubemission und Niederschlagsabwassergebühr darf nicht anfallen). Technisch nicht anders möglich als zu begleichen, da Wasser eher fließt als versickert...
     
  8. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Ist das wieder so ein schickes Hinterlieger-Grundstück, welches vorher zufällig dem gehört hat, der Euch jetzt Ärger macht...?
     
  9. #9 Cooper123, 08.12.2011
    Cooper123

    Cooper123

    Dabei seit:
    10.11.2011
    Beiträge:
    51
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Gesundheitswesen
    Ort:
    Hannover
    Nein, es war vorher ein sehr großes Grundstück mit zwei Einfamilienhäusern. Dann wurden vier Grunsstücke draus, zwei vorne, zwei hinten. Und hinten sollte eigentlich eine DH-Bebauung entstehen. Er wusste alles, kannte die Pläne etc...Wohnt da selbst erst seit 2 Jahren, wollte aber die Grundstücke pachten...
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 08.12.2011
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Das ganze Ding wird eine unendliche Geschichte in mindestens 2 Akten. 1. Akt Landgericht H, 2. Akt OLG Celle.
    Und wie es ausgeht, wisst Ihr erst, wenns in Celle durch ist.

    Das Bodengutachten dürfte nicht mehr wert sein als die Baugenehmigung - in diesem Fall nicht viel.
    Denn das Haus sollte ja 80 cm hoch. Das bedeutet aber nicht, das man automatisch auch den Stellplatz 80 cm höher legen muss. Dann gibts eben klassisch 5 Stufen ins Haus.
    Ich weiß, ist grad nicht trend. Aber der Nachbar wirds so sehen und der Richter ggf ebenso.

    Ihr habt halt nur dieses Sch..... Wegerecht. Das bedeutet genau das: Ihr das Recht auf einen Weg! Nicht aber darauf, zu bestimmen, wie der gemacht wird.
     
  11. #11 Cooper123, 08.12.2011
    Cooper123

    Cooper123

    Dabei seit:
    10.11.2011
    Beiträge:
    51
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Gesundheitswesen
    Ort:
    Hannover
    Wie kann das denn dann nicht für den Stellplatz gelten? Somst wäre der doch wertlos, da die Autos "absaufen" würden.

    naja, wir müssen den Weg ja auch so bauen, dass das Wasser versickern kann. Das geht aber nur mit Ökopflaster und das darf nicht mit einem zu großen Gefälle verlegt werden, sonst fließt das Wasser und versickert nicht... Das ist ebenfalls vertraglich geregelt. Und schon muss der Weg aufgeschüttet werden, da er sonst zu abschüssig gewesen wäre.

    Zudem scheint das Wegerecht ja auch funktional zu gelten. Das Haus steht so, dass ich keine Treppen bauen könnte ohne damit die Zufahrt zu behindern, also muss allles hoch... Oder sehe ich das falsch?

    Hannover und Celle kommen nicht in FRage, da der Kläger den Streitwert vorsorglich auf 3000€ beziffert hat. Wie auch immer er darauf gekommen ist...
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 08.12.2011
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Ach du grüne Neune - Amtsgericht Hannover. Da könnt Ihr auch gleich würfeln.

    Die Frage, welche Zwänge sich aus der Hochwassergefahr ergeben und welche Bindungswirkungen das auf den Wegerechtsgeber hat, dürfte eine ganz spannende sein.
    Und wahrscheinlich bei 4 Gerichten 5 verschiedene Meinungen erzeugen.
     
  13. #13 Cooper123, 08.12.2011
    Cooper123

    Cooper123

    Dabei seit:
    10.11.2011
    Beiträge:
    51
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Gesundheitswesen
    Ort:
    Hannover
    ne, Hannover ist auch nicht zuständig, wir müssen nach Springe...

    Umparken wäre nicht möglich ohne den Weg komplett um das Grundstück des Nachbarn zu bauen... ;-)
     
  14. #14 Ralf Dühlmeyer, 08.12.2011
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Springe kenn ich nicht - also das AG dort. ;)

    Äh - wieso geht umparken nicht? Ihr werdet doch vom und zum Grundstück fahren können - oder?
    Dann könnt Ihr bei Hochwassergefahr auch "mal eben" das Auto 2 Strassen weiter (=höher) parken.
     
  15. #15 Cooper123, 08.12.2011
    Cooper123

    Cooper123

    Dabei seit:
    10.11.2011
    Beiträge:
    51
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Gesundheitswesen
    Ort:
    Hannover
    Klar können wir das, aber ist das der Sinn des Wegesrechts? ;-) Zudem würden ja auch die Sachen, die im Carport stehen, leiden. Und wie das Holz des Carports das findet, weiß ich auch nicht... :yikes

    Schau mal in mein Album, dann siehst Du das Problem...
     
  16. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Du scheinst etwas arg weitgehende Vorstellungen vom Wegerecht zu haben.
    Sei froh, daß Du überhaupt mit dem Auto ans Haus fahren darfst!
    Das ist nämlich bei Wegerecht nicht selbstverständlich.
    Wenn Du weiter derart überzogene Ansprüche stellst, paß nur auf, daß Du am Ende nicht mit einem Wegerecht nurmehr für Benutzung zu Fuß und mit Handwägelchen dastehst und das Auto anderswo parken darfst...

    War das denn baurechtlich auch zulässig bzw. wurde es so genehmigt?
     
  17. PeMu

    PeMu

    Dabei seit:
    13.01.2004
    Beiträge:
    5.635
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Kornwestheim
    Benutzertitelzusatz:
    Nachdenken kostet extra.
    Das nennt man eigenmächtiges Handeln auf fremden Grund.

    Wolltest du das bei dir?
     
  18. #18 Cooper123, 08.12.2011
    Cooper123

    Cooper123

    Dabei seit:
    10.11.2011
    Beiträge:
    51
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Gesundheitswesen
    Ort:
    Hannover
    Also: 1. es wurde sowohl ein Wegerecht fürs Begehen, wie auch fürs Befahren gewährt und so eingetragen. Steht schon weiter oben. Ich stelle gar keine überzogene Ansprüche, da der Nachbar schon vor dem Kauf seines Hauses wusste, dass der hintere Teil aufgeschüttet werden muss. Dass er dann noch das Ökopflster haben wollte (vertraglich geregelt) macht es mir unmöglich mit derartigem Gefälle zu arbeiten.
    und 2. wurde es so genehmigt, da auch schon in der Bauvoranfrage (lag dem Nachbar vor seinem Kauf vor) auf die Hochwassergefahr hingewiesen wurde.
     
  19. #19 Cooper123, 08.12.2011
    Cooper123

    Cooper123

    Dabei seit:
    10.11.2011
    Beiträge:
    51
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Gesundheitswesen
    Ort:
    Hannover
    Ich habe nicht eigenmächtig gehandelt, da der Nachbar von mir jederzeit informiert wurde. Zudem bewege ich mich im vertraglichen Rahmen als auch in dem technisch Machbaren. Oder wie hätte ich das Gefälle sonst verändern können? Und dass ich das musste, sollte jedem, der sich mit Ökopflaster auskennt, klar sein.
     
  20. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Jede Maßnahme auf dem Grund des Nachbarn ohne dessen Zustimmung (Information genügt nicht) ist erstmal eigenmächtig.
    Unabhängig davon, ob Du (aus welchem Recht auch immer) einen Anspruch auf Erteilung der Zustimmung hast.

    Aber was ist jetzt genau das Problem?
    Der Nachbar hat Klage gegen Euch erhoben? Oder droht dies an.
    Was genau fordert er darin?


    Ich hab mir nochmal die Bilder angesehen. Euer Haus ist das neue in Bildmitte.
    Besagter Nachbar ist vorne links?

    Für mich sieht es so aus, daß zwar in Eurem Bereich etwas aufgefüllt und damit das "hintere Ende" des Weges angehoben wurde. Aber es besteht doch trotzdem kein Gefälle von Eurem Grundstück zu seinem, oder?
    Im Gegenteil hat der Weg im vorderen Bereich (wo ja vorher auch schon gepflastert war) anscheinend Gefälle von der Straße weg. Im hinteren Bereich aber kein Gegengefälle.
    Auch sein Rase linkss hinten war schon vorher angehoben (Mäuerchen) und liegt wohl auch jetzt noch höher als der Weg.
    Sehe ich das richtig?
     
Thema: Bodengutachten/Verbindlichkeit vor Gericht
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. empfählungen im bodengutachten verbindlich

Die Seite wird geladen...

Bodengutachten/Verbindlichkeit vor Gericht - Ähnliche Themen

  1. Bodengutachten: Schadstoffanalyse des Bodens verpflichtend (BW)?

    Bodengutachten: Schadstoffanalyse des Bodens verpflichtend (BW)?: Hallo zusammen, ich würde gerne ein Bodengutachten in Auftrag geben (Baden-Württemberg), um eine Entscheidung hinsichtlich der Frage "Keller oder...
  2. Hilfe bei der Interpretation des Bodengutachtens

    Hilfe bei der Interpretation des Bodengutachtens: Hallo, wir überlegen uns ein Grundstück zu kaufen und haben nun ein Bodengutachten erstellen lassen. Leider können wir als Laien nicht abschätzen,...
  3. Interpretation Bodengutachten

    Interpretation Bodengutachten: Wir wollen ein Haus auf einem Grundstück bauen, das als Projekt gemeinsam erworben werden soll. Vorab ist ein Bodengutachten erstellt worden, dass...
  4. Bewertung Bodengutachten

    Bewertung Bodengutachten: Hallo zusammen, ich hätte gerne als Laie eine Bewertung meines Bodengutachtens - vielleicht kann hier jemand weiterhelfen? Womit ich dann gerne...
  5. Ist dieses Bodengutachten verbindlich?

    Ist dieses Bodengutachten verbindlich?: Hallo zusammen, anbei ein Bodengutachten und das vorherige Angebot. Für mich als Laien steckte in dem Angebot alles drin was ich wissen wollte,...