Wie funktioniert Entnahme aus bestehendem Riester-Vertrag?

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  1. #1 jome1976, 27.11.2011
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    Hallo zusammen,

    meine Frau und ich werden uns demnächst (in den nächsten Wochen) ein Häuschen kaufen. Da ich mich derzeit intensiv mit dem Thema der Finanzierung befasse, bin ich u. a. auf die Möglichkeit gestoßen, das ich aus unseren bestehenden Riester-(Fonds-)Verträgen das bisher eingezahlte Guthaben vollständig entnehmen kann. Allerdings habe ich hierzu zum Ablauf der Entnahme 2 Fragen, die mir bisher noch niemand beantworten konnte. Ich hoffe, dass sich hier einige eifrige Forenleser finden, die mir helfen können.

    1) Für die Entnahme muß ich bei der ZfA einen schriftlichen aber formlosen Antrag stellen und den Nachweis erbringen, dass ich Finanzierungskosten habe. Meine Frage hierzu: wie kann ich denn jetzt schon im voraus diesen Nachweis bei der ZfA erbringen? Gekauft wird, wie gesagt, erst in den nächsten Wochen, einen Kaufvertrag o.ä. (Auflassungsvormerkung im Grundbuch) habe ich somit noch nicht. Allerdings muß ich doch im voraus wissen, ob ich das Geld aus den Riester-Verträgen erhalten, da davon ja auch abhängig ist, wieviel Darlehen ich bei der Bank beantragen muß.
    Oder zahlt die ZfA auf bloßen schriftlichen Antrag aus, und es reicht aus, wenn ich den Nachweis nachträglich (innerhalb einer bestimmten Frist) erbringe? Oder erstellt die ZfA ähnlich wie die Bank vorab eine Finanzierungsbestätigung, mit der ich in den Notartermin gehen kann?

    2) In welchem Zeitraum erhalte ich denn das Geld aus den Riester-Verträgen von meinem Anbieter ausgezahlt? Muß ich ggf. den Betrag zwischenfinanzieren, oder geht das so schnell, dass eine ZwiFi nicht notwendig ist?

    Wäre super, wenn hier einige eine Info oder eine Antwort auf meine Fragen hätten. Auf telefonische Nachfrage bei der ZfA erhielt ich hierzu überhaupt keine Infos (mehr wie "äähhmm" und "könnte so sein" wußten die leider auch nicht), und nachdem ich sowohl meinen Riester-Anbieter als auch die ZfA schriftlich um entsprechende Informationen gebeten habe, spielen beide "toter Käfer" und rühren sich nicht... :motz


    Vielen Dank im voraus, und viele Grüße!

    jome1976
     
  2. #2 Nutzer des BEFs, 27.11.2011
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    Die ZfA zahlt gar nichts und Zwischenfinanzeirung ist auch nicht erlaubt.

    Verfahren:
    1. Beim Anbieter fragen, wieviel Geld im Riestervertrag vorhanden sind (oder dies selbst abschätzen)
    2. Ausrechnen (lassen), wieviel Geld man entnehmen kann (75 % oder 100%)
    3. Kaufvertrag abschließen und Zahlungstermine so bemessen, dass für 4.-6. Zeit ist.
    4. Nach Unterzeichnung des Vertrages den Notar bitten, einem sofort eine (unbeglaubigte) Kopie zu geben.
    5. Sofort diese Kopie an die ZfA schicken und um Auszahlung des Betrages nach 2 bitten, dabei der ZfA sagen, wer der Anbieter ist und welcher Vertrag das ist.
    6. Gleichzeitig dem Anbieter eine Kopie von 4. und 5. schicken mit dem Hinweis auf welches Treuhandkonto der Betrag fließen soll. Welchen Zeitraum der Anbieter dafür braucht, steht im Kleingedruckten ...
    7. In den Kölner Dom fahren, eine Kerze anzünden und zum lieben Gott beten, dass alle ordentlich arbeiten.
    8. Bei der nächsten Bundestagswahl eine Partei wählen, die solche bürokratischen Monster abschafft.
     
  3. #3 Nutzer des BEFs, 27.11.2011
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    --> Notaranderkonto natürlich.
     
  4. #4 jome1976, 27.11.2011
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    SUPER, VIELEN DANK FÜR DIESE INFO!!! :28::28::28:

    Das sind doch wirklich mal Infos, mit denen man etwas anfangen kann - und nicht wie "ähmm" und "könnte sein", wie ich es bei der ZfA erlebt habe.

    Dann werde ich am besten mal sofort die ZfA und meinen Riester-Anbieter traktieren, dass die mir sagen, wie lange sie für die Bearbeitung in der Regel benötigen, damit ich die Zahlungstermine im Kaufvertrag entsprechend bemessen kann.


    Vielen Dank nochmal, und viele Grüße!

    jome1976
     
  5. gonso

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    Also du kannst dir alles Auszahlen lassen.

    Keinen Stress mit der Zulagenstelle
    zulagenstelle@drv-bund.de
    Unterlagen schicken lassen und Einreichen.

    Denen genügt dann eine Meldebescheinigung und kopie des Grundbuches nach Einzug, das hat keine Eile.

    Keine Diskussion mit den Vertretern deiner Riesteranbieter, du bekommst 100% jetzt und ohne neuen Vertrag. Alter Vertrag nicht kündigen sondern beitragsfreistellen lassen.

    Gruß
    gonso
     
  6. #6 jome1976, 28.11.2011
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    Auch Dir vielen Dank für Deine Info, gonso!

    Hast Du (oder natürlich auch jemand anderes) zufällig eine Ahnung, wie schnell man das Geld vom Anbieter erhält? Die von der ZfA sagen mir heute, dass das Geld sofort nach Beantragung und positiver Prüfung anschließend vom Riester-Anbieter ausgezahlt wird. Mein Riester-Anbieter sagt mir dafür (natürlich auch heute), dass die ZfA die Auszahlung immer nur quartalsweise zum Abschluß des nächsten Quartals (wäre in diesem Fall erst zum 31.03./01.04.2012) beim Riester-Anbieter veranlaßt.

    Wäre ja nicht ganz unwichtig, das zu wissen, damit ich dem Notar auch mal sagen kann, bis wann das Geld kommt.


    Grüße
    jome1976
     
  7. Torian

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    Mein Banker meinte heute, dass dies seiner Erfahrung nach bis zu einem halben Jahr dauert??!! In meinem Fall spielt dies keine Rolle, wir fangen erst im Feb/März an zu bauen und es sind eher kleine Beträge, deswegen habe ich nicht weiter nachgefragt.
     
  8. #8 Nutzer des BEFs, 28.11.2011
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    Das AltZertG schreibt vor, dass der Anbieter folgendes sicherstellen muss:

    "..., die dem Vertragspartner bis zum Beginn der Auszahlungsphase einen Anspruch gewährt, ... mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres eine Auszahlung des gebildeten Kapitals für eine Verwendung im Sinne des § 92a des Einkommensteuergesetzes zu verlangen"

    Der Anbieter darf natürlich diese Fristen verkürzen, muss sie aber nicht.

    Also die ZfA ist vermutlich schneller als dein Anbieter. Ich habe den Eindruck, dass der Anbieter sich hinter der ZfA versteckt.
     
  9. gonso

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    Also am 5.5. hab ich die Mail an die Zulagenstelle geschickt.
    Bis zum 19.5 hab ich die Bestätigung das die Unterlagen komplet eingegangen sind. (Bei allen Anfragen die Sozialversicherungsnummer mit angeben)

    Am 17.7 hab ich das Geld dann bei mir am Konto gehabt.

    Ich würde immer wieder über die Zulagenstelle direkt gehen, denn:
    - Die wollen einem nichts verkaufen, keinen Bausparer aufschwatzen ....
    - Die sind überaus freundlich - HERZLICHEN DANK!

    Nachdem die Auszahlung freigegeben war hatte ich nur noch einen Antrag zur Auszalung gestellt, wichtig: "100% des angesparten Kapitals mit den Beiträgen des laufenden Jahres"

    Gruß
    gonso
     
  10. #10 Bombjack, 29.11.2011
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    Bei mir steht das Thema auch grade an, hast Du per Mail Unterlagen angefordert, oder gleich die Freigabe beantragt? Bekomme ich dann etwas schriftliches von der Zulagenstelle, womit ich dann bei meiner Bank die Auszahlung beantragen kann? Bitte nochmal gaaanz langsam damit ich es verstehe :think

    Ach und noch was. Ich möchte natürlich nicht dass die Zulagen für dieses Jahr verloren gehen, wie kann ich sicherstellen dass diese noch gezahlt werden? Schliesslich weiss ich ja nicht genau wann diese überwiesen werden, mal angenommen ich beantrage im Januar die Auszahlung und die Zulagen kommen erst im März - werden die mir dann nochmal gesondert überwiesen?

    Meine Sparkassen"berater" sind diesbezüglich leider ziemlich ahnungslos :mauer
     
  11. gonso

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    http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?t=55915

    Ein Antrag ohne Mail funktioniert nicht da man einige Formulare ausfüllen muss und diese online nicht verfügbar sind. Immer die Sozialversicherungsnummer mit angeben!

    Die Höhe der Auszahlung bezieht sich auf die zum Zeitpunkt des Antrags gebildeten Vermögens. Mit dem beisatz den ich oben schon geschrieben habe bekommt man auch den Rest.

    Für dich wäre die erste Aktion Unterlagen besorgen (via Mail bei der Zulagenstelle)
    Ggf. den Riestervertrag Beitragsfreistellen lassen (beim Anbieter) sonnst zahlt man monatlich weiter.

    Ich hab meine Unterlagen jetzt gerade nicht zur Hand, waren aber ziemlich einfach.
    Und die Ansprechpartner, welche in den Unterlagen genannt werden sind kompetent und zuvorkommend.

    Gruß
    gonso
     
  12. #12 Bombjack, 29.11.2011
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    Hmm "zum Zeitpunkt des Antrags gebildeten Vermögens" heisst dann wohl ich sollte mit dem Antrag besser warten bis die Förderung für 2011 von der Zulagenstelle überwiesen wurde? Was passiert mit den 608 Euro (2 Verträge + Kind nach 2008) wenn ich den Antrag schon vorher stelle?
     
  13. #13 jome1976, 01.12.2011
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    Den Gedankengang zu warten, bis ich nächstes Jahr die Förderung erhalten habe, hatte ich zuerst auch. Da die Zulage aber erst im Mai überwiesen wird und ich das Häuschen schon zum 01.03. kaufen möchte, würde das nicht klappen.

    Ich habe daraufhin nochmal meinen Riester-Anbieter genervt :D, und die haben mir gesagt, dass ich vorerst nur das geförderte Kapital entnehmen kann, aber wenn die Zulage im Mai dann gezahlt wurde, kann der Rest (wohl offensichtlich ohne erneuten Antrag bei der Zulagenstelle) abgerufen werden.

    Ich bin ja mal gespannt, ob es so klappt. Mit der Zulagenstelle habe ich auch mittlerweile nochmals telefoniert, und ein Sachbearbeiter (nicht die Mitarbeiter im Call-Center) sagte mir, dass die Bearbeitung des Entnahmeantrags so ca. 6-8 Wochen dauern würde.
     
  14. gonso

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    Bei mienem Vertrag liegen jetzt die Zulagen von einem Jahr, weil ich nicht gewartet hatte. Das Geld ist also nicht verloren.
    Eine Auszahlung wäre möglich aber, da das 100€ Bearbeitung kostet, vollig unrentabel.

    Beim Vertrag meiner Freundin hat es zeitlich gepasst und es wurden 100% ausbezahlt.

    Auch wenn alle immer erzählen man muss sich beeilen der ZfA den Kauf nachzuweisen war das bei mir nicht nötig. Bis dato hat die ZfA weder Notarvertrag noch Grundbuch oder irgendwas gesehen. Auf nachfragen wurde mir erklärt das ist auch nicht nötig, denn:
    Eine Auszahlung ist immer möglich, nur eine "Schadfreie" Auszahlung muss man der ZfA nachweisen. Zitat am Telefon "Sie haben jetzt mit dem Bau sicher viel um die Ohren, schicken Sie uns einfach Einzug die Meldebescheinigung und eine Kopie einer Unterlage die uns als Eigentümer ausweißt (Grundbuch, Steuerfestsetzung, ...) Also recht unproblematisch.

    Der Bankmitarbeiter hat natürlich kein Interesse an einer Auszahlung, der will dir lieber ein Produkt wie Riesterbausparer verkaufen. Das geht einfacher und ist besser, vor allem für den Bankmitarbeiter.:shades

    Gruß
     
  15. #15 Bombjack, 02.12.2011
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    Hmm vor dem Hintergrund der Bearbeitungsgebühr wäre es dann vielleicht doch besser zu warten, die wird dann wirklich bei jeder Auszahlung fällig? Ist vielleicht aber auch Bankabhängig, muss ich doch nochmal zu meiner Sparkasse und nerven. Meines Wissens liegt die Gebühr bei mir zumindest etwas niedriger, ich bin mir nicht ganz sicher aber die war zweistellig soweit ich mich erinnere.
     
  16. #16 Bombjack, 06.12.2011
    Bombjack

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    Sooo...nachdem ich nochmal nachgehakt habe, hat mein Ansprechpartner bei der Sparkasse mir tatsächlich ein PDF Formular für die Zulagenstelle zur Verfügung stellen können (siehe Anhang). Die Sparkassendaten sind leider vorbelegt, aber als Textvorlage sicherlich für alle die eine Entnahme planen hilfreich.

    Mir wurde übrigens gesagt, dass das Sparkonto nach der Entnahme aufgelöst und eventuell später überwiesene Förderungen direkt auf das Girokonto überwiesen werden. Ich bin gespannt ob das klappt :shades
     
  17. #17 Tom2410, 26.01.2012
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    Hallo zusammen! Bin neu hier, würde mich aber gern mit einer Frage anschließen:
    Wenn hier die Rede von Auszahlung von 100% der Beträge/Kapitals die Rede ist, ist dann tatsächlich gemeint, dass die nominal eingesparten Beträge entnommen werden können bzw. ausgezahlt werden. Oder werden die Kosten, die der Riester-Anbieter in Rechnung gestellt hat, von dem auszahlbaren Betrag abgezogen, so dass man nur den Betrag bekommt, der auch in der letzten Abrrechnug / Kontoauszug erhalten hat??? Freu mich auf Eure Erfahrungsbericht! Beste Grüße...
     
  18. #18 Ranschke, 31.01.2012
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    Hallo,

    100% des Altersvorsorgekapitals entspricht nicht der Summe der eingezahlten Beträge, sondern meint das, was nach Abzug von Gebühren im Vertrag gerade vorhanden ist (entspricht in der Regel dem Guthaben lt. letztem Kontoauszug).

    Hier zeigen die unterschiedlichen Gebührenstrukturen der verschidenen Riesterprodukte ihre Vor- und Nachteile: Bank- und Bausparpläne haben relativ niedrige Gebühren, klassische Rentenversicherungen oder Fondssparpläne dagegen haben hohe Gebühren.

    Erst zum Beginn der Auszahlungsphase im Rentenalter müssen mindestens die eingezahlten Beträge zur Auszahlung kommen, das gilt also nicht bei vorherigen Kapitalentnahmen.

    Gruß, Ranschke
     
  19. #19 jome1976, 08.02.2012
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    Hallo zusammen,

    da ich mittlerweile - auch dank Eurer sehr wertvollen Tipps hier im Forum - mein Riester-Guthaben erhalten habe, hier nun von mir mein Erfahrungsbericht, wie das ganze abgelaufen ist:

    1) Ich habe damals (am 29.11.2011), wie von Euch empfohlen, mich direkt an die Zulagenstelle gewandt und die Auszahlung meines Riester-Guthabens beantragt. Parallel dazu habe ich bei meinem Riester-Anbieter einen "Nachweis über die Höhe der Erträge des geförderten Altersvorsorgevermögens" angefordert.

    2) Mein Riester-Anbieter hat mir diesen Nachweis sowie einen Auszahlungsantrag Anfang Dezember zugesandt. Die ZfA hat mir ebenfalls Anfang Dezember 2 Vordrucke zugesandt, in denen ich a) eine Erklärung zur wohnungswirtschaftlichen Verwendung und b) eine Erklärung zur Hauptwohnung bzw. zum Mittelpunkt der Lebensinteressen abgeben mußte.

    3) Diese beiden Vordrucke der ZfA, die m. E. sehr einfach auszufüllen sind, habe ich ausgefüllt zusammen mit dem Nachweis meines Riester-Anbieters an die ZfA zurückgeschickt. Zeitgleich habe ich den Auszahlungsantrag ausgefüllt an meinen Riester-Anbieter gesandt mit dem Vermerk, bitte sofort auszuzahlen, sobald die Genehmigung der ZfA vorliegt. Dies ist wohl besonders wichtig, da mein Anbieter ansonsten erst mit einer Frist von bis zu drei Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres auszahlen würde. :wow
    Darauf hat mich ein sehr netter Hotline-Mitarbeiter bei meinem Riester-Anbieter hingewiesen.

    4) Mit Schreiben vom 20.12. wurde mein Antrag von der ZfA genehmigt. Am 28.12. habe ich diese Genehmigung der ZfA an meinen Riester-Anbieter geschickt mit der Bitte, die Auszahlung nunmehr vorzunehmen. Hinweis: Die ZfA informiert wohl selbständig auch den Riester-Anbieter, so dass man eigentlich die Genehmigung nicht nochmal an den Anbieter senden muß. Da ich allerdings mit meinem Riester-Anbieter telefoniert habe und mir mitgeteilt haben, dass von der ZfA noch nichts vorliegt, habe ich die Genehmigung sicherheitshalber nochmal selbst hingeschickt.

    5) Anfang Januar hatte ich das Geld auf meinem Konto. :bounce:
    Ich muß jetzt nur noch, wenn ich mein Häuschen bezahlt habe, einen entsprechenden Nachweis an die ZfA senden, dass ich das entnommene Geld auch tatsächlich zweckgebunden eingesetzt habe.

    Entnommen werden konnte bei meinem Anbieter vorerst nur das bislang geförderte Kapital. Allerdings wurde mir von meinem Anbieter zugesichert, dass ich im Mai 2012, wenn die Zulagen für 2011 auf das noch ungeförderte Kapital fließen, anschließend den Restbetrag mit einem erneuten Auszahlungsantrag (allerdings ohne nochmalige Genehmigung durch die ZfA) abfordern kann.

    Mit der ZfA habe ich sehr gute Erfahrungen gemacht. Die Mitarbeiter dort waren bei meinen telefonischen Nachfragen auch allesamt sehr nett und hilfsbereit gewesen.

    Da ich in einen Fondssparplan investiert hatte, richtete sich die Höhe des entnommenen Betrages tagesaktuell nach dem Wert, den mein Fonds zum Zeitpunkt des Verkaufs durch meinen Riester-Anbieter hatte. Dies war allerdings für mich nicht problematisch, da mein Fonds gut gewirtschaftet hatte und ich insgesamt gesehen im Plus war.

    Ich hoffe, ich konnte mit meinem Erfahrungsbericht ein bißchen helfen, so wie auch Ihr mir hier zu Beginn geholfen habt. Vielen Dank nochmal!


    Viele Grüße!

    jome1976
     
  20. gonso

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    Frag aber nach was für die Auszahlung der Zulagen an Gebühren anfallen würden.
    Bei meinem Anbieter wären das pro Auszahlung 100€, für 125€ Zulagen nicht wirklich rentabel.
     
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