!Semesterübung?

Diskutiere !Semesterübung? im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Guten Tag, erstmal möchte ich mich kurz vorstellen. Ich bin 29 Jahre, gelernter Maurer und absolviere momenten eine berufliche Weiterbildung zum...

  1. #1 yellow brick, 27.11.2011
    yellow brick

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    Guten Tag,
    erstmal möchte ich mich kurz vorstellen. Ich bin 29 Jahre, gelernter Maurer und absolviere momenten eine berufliche Weiterbildung zum staatlich geprüften Bautechniker. Es macht teilweise Spaß aber mit vielen Dingen bin ich nich so ganz einverstanden.
    Zum Beispiel muss ich am Dienstag eine Semesterübung abgeben. Wir sollen das Detail eines Sockelbereichs für eine einschalige Außenwand mit WDVS und Perimeterdämmung zeichnen.
    Aufbau: bewehrte Streifenfundamente, kapilarbrechende Schicht, Sauberkeitsschicht, bewehrte Bodenplatte,

    auf die Bodenplatte eine 0,2 mm dicke PE-Folie??
    dann schwimmender Estrich
    Außenwand: KS-ISO Kimmstein..keine Mörtelgruppe angegeben...darauf KS-Fasenstein(Dünnbettmörtel)--- keine Absperrbahn geplant aber dafür die PE- Folie??... oder eine Bitumenschweißbahn würde ja noch Sinn machen

    Perimeterdämmung (30 cm einbindend ins Erdreich)
    2 maliger Schlämmanstrich
    Noppenbahn
    Spritzwasserbereich Sockelputz
    Das Problem... in der Skizze ist von Unterkante Fundament bis über die zweite Mauerschicht ne Absperrung eingezeichnet.. das Haus hat keinen Keller!! ... in DIN 18 195 glaube ich ist an dieser Stelle eine >3mm dicke Dickbeschichtung aufzutragen oder irre ich mich?Jedenfalls ist es in der Skizze erkenntlich aber in der Ausführungsplanung nicht definiert. keine Informationen über die Wasserbeanspruchung... gleiches gilt über der Bodenplatte... dort ist auch eine durchgängige Abdichtung eingezeichet.... ich weiß nicht ob ihr mir jetzt folgen könnt..... aber so wie das geplant ist werde ich das nicht zeichen!!1:mauer
     
  2. Lebski

    Lebski Gast

    Wo ist dein Problem?
    Leg selbst einen Lastfall fürs Wasser fest und vermerke es auf der Zeichnung. Unter Estrich auch den Lastfall berücksichtigen, PE-Folie ist keine Abdichtung.
     
  3. #3 yellow brick, 27.11.2011
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    Ja das Problem ist, dass wir Dinge falsch zeichnen sollen. Bzw. wir sollen etwas zeichen, bekommen aber keinerlei Informationen... Lastfall festlegen ok.. aber über Lastfälle haben wir noch keinerlei Informationen bekommen.. Wir sollen etwas zeichen, wissen aber im Grunde nicht wofür es gut sein soll.. Wenn ich die Zeichnung sehe und mit den Angaben vergleiche, passt es nicht.. Abdichtung eingezeichnet aber keine Informationen... ich hätte besser mal die Zeichnung und die Planung hochladen sollen.. sorry
     
  4. Eric

    Eric

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    Genau, wenn die Aufgabe so blöd gestellt ist, ist im Einklang mit der Rechtsprechung, die Du als Planer einzuhalten hättest, vom " Grundsatz des sichersten Wegs " auszugehen. Also wäre vom höchsten Lastfall drückendes Grundwasser aus Grund- und aufstauendem Sickerwasser auszugehen.

    Danach wäre nach dem Bemessungswasserstand iSd DIN 18 195 in Bezug auf die fertige Geländeroberkannt zu fragen. Da es auch hierzu keine Angaben gibt, wäre nach der DIN von drückendem Wasser bis mindestens 30 cm über geplante Geländeroberkante bzw. 15 cm über fertigem Gelände auszugehen.

    Die Kiste kann daher nur als Mischkonstruktion aus wasserdichter Bodenplatte nach WU-Rili und Abdichtung der aufgehenden Wände nach DIN 18 195-6 funktionieren.

    Als solche wäre es eine Sonderkonstruktion, über die der Planer den BH unter Hinweis auf die Vor- und Nachteile zu belehren hat. Außerdem muß er sich von dem Verstoß gegen die aRdT schriftlich freizeichnen lassen.

    Die Abdichtung der Wände mit zweilagiger KMB mit Gewebeeinlage wäre nach dem Anhang zur KMB-RiLi bei diesem Sonderfall eine weitere belehrungs- und freizeichnungspflichtige Sonderkonstruktion. Geregelt wären bahnenförmige Abdichtungen nach DIN 18 195-6, die dann allerdings mit druckwasserhaltenden Anpreßschienen an die WU-Bodenplatte anzuschließen wären.

    Eine PE-Folie auf der Bodenplatte wäre dann zur Verhinderung von Dampfdiffusion bzw. Schäden durch Restbaufeuchte nach wohl herschender Ansicht ( z.B. Osswald, Weiße Wannen-hochwertig genutzt, Frauenhofe IRB Verlag, zulässig.

    Bei solchen Fragestellungen muß man sich nicht mehr wundern, warum die Schäden aus fehlerhaft geplanter und/oder ausgeführter Bauwerksabdichtung ständig zunehmen. Denn wenn der Fragesteller noch nicht einmal weiß, worauf es bei der Bauwerksabdichtung ankommt, wie soll er es dann seinen Schülern richtig beibringen:

    Eine Ausführungsplanung ist vertragsrechtlich nur dann mangelfrei, wenn sie den aRdT entspricht oder aber zwar Sonderkonstruktion in Abweichung zu den aRdT ist, aber als solche grundsätzlich funktionsfähig, dem BH bis zum Umfallen erklärt und von ihm als solche genehmigt worden ist. Jeder Planung hat eine Grundlagenermittlung vorauszugehen. Zur Grundlagenermittlung gehört die Klärung der Randbedingungen, also u.a. die Ermittlung des am Bauwerk anstehenden Lastfalls. Dieser muß insofern vom Fragesteller vorgegeben werden. Ist dies nicht der Fall, ist keine baugrundbezogene Planung möglich und es muß mit Höchstanforderungen geplant werden, die zum Kostennachteil für den Bauherren womöglich völlig überzogen sind ---> Schadensersatzverpflichtung wegen überzogener Vorgaben.
     
  5. #5 Seegertson, 28.11.2011
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    Also Du bist ja witzig. Sonntagsvormittag noch schnell die Semsterübung für Dienstag fertig machen wollen und auch noch nölen. Für Detailfragen stand der Dozent mit Sicherheit auch schon vorher bereitwillig zur Verfügung.
    Ist die Semesterübung denn Fachübergreifend (in Verbindung mit Technischer Kommunikation) oder sollt Ihr in rechnergestützter Konstruktion eine Zeichnung abliefern.

    Eric hat natürlich Recht.

    Natürlich sollte die Zeichnung auch so korrekt wie möglich sein. Jedoch wird auch kein Leistungsstand abgefragt, der erst noch vermittelt wird.

    Was meinst Du mit Skizze? Sollt Ihr denn nur diese Skizze "nachmalen"?

    Biete doch dem Dozenten Deine Konstruktion an.

    Aber warum fängst Du damit schon Sonntag an. Hätte doch auch Montagabend gereicht.:motz
     
  6. #6 yellow brick, 28.11.2011
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    nee nee... ich hatte die Zeichnung ja schon seit ner Wocher fertig... musste die Zeichnung nur noch beschriften und da ist mir halt en Ei ausser Hose gefallen...

    .. ich geb das jetzt unter Vorbehalt ab... aber dieses stumpfe abzeichnen ohne Lerninhalt... ok.. man sollte auch sauber Zeichnen können, aber die Leute die in der Klasse sind, haben ja alle schonmal gezeichnet...
     
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