Baubehörde lässt sich Zeit!

Diskutiere Baubehörde lässt sich Zeit! im Sonstiges Forum im Bereich Haustechnik; Hallo, Ich suche Rat, ob ich mich gegen die Baubehörde/Gemeinde irgendwie wehren kann. Zum Fall... Wir haben Anfang August einen Bauantrag...

  1. #1 Anna177, 27.11.2011
    Anna177

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    Hallo,

    Ich suche Rat, ob ich mich gegen die Baubehörde/Gemeinde irgendwie wehren kann.

    Zum Fall...
    Wir haben Anfang August einen Bauantrag im Kenntnisgabeverfahren (Baden-Württemberg) bei der Gemeinde eingereicht. Es soll eine Fertiggarage mit Satteldach errichtet werden. Leider ist diese nicht mehr verfahrensfrei..einfach wegen der Überschreitung der 50m³.

    Normalerweise muss der Bauantrag innerhalb von 5 Arbeitstagen geprüft werden, bei uns waren es 2,5 Monate. Danach wollten sie die Dachsteinfarbe wissen. Nun gut, haben wir durch unseren Entwurfsverfasser mitteilen lassen. Nach über 3 Monaten bekamen wir dann endlich die Bestätigung über die vollständigen Unterlagen. Wir hätten also endlich nach einen weitern Monat die Garagen aufstellen dürfen. Die Monatsfrist ist noch nicht abgelaufen( 5 Tage fehlten) da kommt ein Schreiben von der Oberen Baurechtbehörde, dass da noch die Höhenangabe fehlt. Jetzt sind wir also schon fast 4 Monate damit beschäftigt.

    Als wir die Bestätigung über die Vollständigkeit der Unterlagen bekamen, haben wir uns natürlich darauf verlassen, dass die Garagenproduktion nun starten kann und haben diese auch in Auftrag gegeben. Ende Dezember soll es so weit sein...nun fehlt uns aber die Baufreigabe.:mauer Wir dürfen also danach Lagergebühren zahlen.

    Wie kann man sich da gegen die Baubehörde wehren? Ich will nicht gleich einen Rechtsanwalt beauftragen, da dies ja die Rechtsschutzversicherung nicht zahlen würde und wir auch in der Gemeinde weiterhin in Ruhe leben wollen. Ohne, dass uns die Baubehörde, dann irgendwelche Steine in den Weg legt.

    LG
    Anna
     
  2. Lebski

    Lebski Gast

    Mal anrufen, boch besser, vorbeigehen. Und freundlich mit den Leuten reden, sind auch Menschen dort. (Hörensagen)
     
  3. #3 Anna177, 27.11.2011
    Anna177

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    Das könnte höchstens nur noch bei der oberen Baurechtsbehörde klappen...mit der Gemeinde habe ich schon so oft gesprochen und was war die Antwort ?!"sie haben Zeit"
     
  4. #4 ThomasMD, 27.11.2011
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    Du kannst Dich nicht über eine Behörde beschweren, ohne dass die sich angepisst fühlen.

    Immer wieder dasselbe: Wie kann ichs meinem Nachbarn, Architekten, Bauunternehmer, Amt oder wwi so richtig geben, ohne dass die mich hinterher schief angucken?
     
  5. #5 Der Bauberater, 28.11.2011
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    Die Garage hat mehr als 30 qm und nicht mehr als 50 cbm :deal lt. § 50 Anhang Nr. 1b LBO sind Garagen bis 30qm, i.M. 3m hoch verfahrensfrei. Das gibt dann grob gerechnet 90cbm umbauter Raum

    Bei einem Kenntnisgabeverfahren gibt es keine Baufreigabe :wow

    Wenn ihr eine Befreiung von den Festsetzungen braucht, dann dürft ihr mit den Arbeiten (vier Wochen nach Vollständigkeit) beginnen, die nicht befreit werden müssen.
    Ergo, wenn ihr von der Dachfarbe befreit werden müsst, dann dürft ihr die Garage stellen, den Dachstuhl stellen, aber nicht die "farblich abweichende" Dachdeckung auflegen.
    Oder ist die Höhenlage auch noch geklärt? Dann seid aber ihr in der Bringschuld!!!!

    Wer hat den Antrag gestellt? Der sollte doch wissen, wie, was, wann geht :mauer
    Machen oder lassen ein Verfahren ausführen, von dem sie keinen Ahnung haben :respekt das ist sehr mutig :D

    Was sagt der Architekt/Bauing. dazu :wow
     
  6. #6 Anna177, 28.11.2011
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    Entschuldigung, wenn ich als Laie die Sache einem Architekten übergeben habe(dafür sind diese doch da!)...ich konnte doch nicht wissen, dass dieser einfach die Rohfussbodenhöhe vergisst einzuzeichnen. Vom Ingenieur wurde das Gelände eingemessen und die Garage bereits auf einem Schnurgerüst eingeschnitten.

    Ist aber schon seltsam, dass die Gemeinde die Unterlagen monatelang zur Prüfung hatte und nur die Dachsteinfarbe wissen wollte und nun nach einem weiteren Monat diese berechtige Unvollständigkeit auffällt.
    Befreiungen haben wir keine beantragt. Es sind keine notwendig. Die Dachsteinfarbe ist sowieso vorgegeben und die Masse der Garage sind noch meterweit von den 9m an einer Grenzseite und 15m insgesamt. Auch die 3m Wandhöhe werden eingehalten. Die Garage ist halt nicht mehr verfahrensfrei.

    Mich ärgert es einfach, dass die Unterlagen monatelang auf dem Schreibtisch lagen und jetzt das...Wahrscheinlich muss das ganze Verfahren neu durchgeführt werden und das wird wohl wieder so lange dauern. :frust
     
  7. #7 Anna177, 28.11.2011
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    Ich habe doch garnicht gesagt, dass ich mich irgendwie über die Behörde beschwert habe...ich war immer freundlich als ich dort anfragen kam. Allerdings hilft das nicht viel...oder eben garnicht. Ich habe mich bisher auch sonst nirgends über die Behörde beschwert.
    Deshalb wüsste ich nicht, wieso die sich angepisst fühlen sollten.
     
  8. Dingo

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    Wenn der letzte Zettel eingegangen ist und alle Informationen für die Entscheidung zur Verfügung stehen beginnt im schlimmsten Fall die Bearbeitungszeit. Nachforderungen von Unterlagen sind doch nicht das Verschulden des Amtes sondern vielleicht manchmal eher auf die Unwissenheit/Schlampigkeit/Vergeßlichkeit des Antragsstellers zurückzuführen. Und wenn sie immer noch mehr Unterlagen haben möchten, ja dann bekommen sie diese halt auch.
     
  9. #9 Geodesy, 28.11.2011
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    Anna, Du weißt aber auch schon, dass Euer Antrag nicht der einzige ist den die Behörde bearbeiten muss, oder?

    Das nennt man dann Stapelverarbeitung. Euer kommt oben drauf und von unten wird abgearbeitet.

    Zeitfenster planen ist bei Bauherren nicht gerade geschickt.

    Ist wie bei den Vermessern. Freitags fällt dem Architekten oder anderen auf, dass Montag der Vermesser morgens gebraucht wird. Der hat aber schon andere Termine...und alle schimpfen wie das denn sein könnte...
     
  10. #10 Oktober, 23.12.2011
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    Das stimmt so nicht!
    Die Vorgehensweise bestimmt der Sachbearbeiter.:sleeping
    Ob der einen Voprgang bearbeitet oder nicht, den von oben oder unten, bleibt Ihm überlassen. Es gibt sogar welche die bearbeiten gleichzeitig mehrere, gerade wenn der, der eigentlich dran wären, nicht zu bearbeiten ist, weil nicht vollständig.
    Ich kann jederzeit ins Amt gehen und mit dem Sachbearbeiter sprechen, ich kann den auch fragen, wann mein Antrag fertig bearbeitet ist und ich kann bei unbefriedigender Antwort den Vorgesetzten ansprechen. :bierchen:
    Das hat nichts mit Beschwerde zu tun, sondern lediglich mit Auskunft.
    Immerhin werden auch Angestelle der Ämter (und die meisten sind Tarifbeschäftigte und keine Beamte) von Steuergeldern bezahlt. :28:
     
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