Dämmung der obersten Geschossdecke und des Daches

Diskutiere Dämmung der obersten Geschossdecke und des Daches im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Mein Bauunternehmer schlägt vor, sowohl die oberste Geschossdecke als auch das Dach zu dämmen. Der Dachboden wird nicht als Wohnraum genutzt,...

  1. #1 mastehr, 28.11.2011
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    Mein Bauunternehmer schlägt vor, sowohl die oberste Geschossdecke als auch das Dach zu dämmen.

    Der Dachboden wird nicht als Wohnraum genutzt, soll aber die Heizung und die Lüftungsanlage beinhalten.

    Die Gechossdecke soll wie folgt ausgeführt werden:

    18 cm Beton mit 1% Stahlarmierung, Lammda 2,3
    6 cm Polystrol-Extruderschaum, Lambda 0,035
    6 cm Polystrol-Partikelschaum, Lambda 0,035
    5 cm Zement-Estrich, Lambda 1,4

    Das Dach soll mit 20 cm Mineralwollmatten, WLG 035 gedämmt werden, darüber Gipskartonplatten.

    Mich wundert, dass sowohl die Geschossdecke als auch das Dach gedämmt werden. Ist das so üblich? Kann man so KfW-70 erreichen?
     
  2. Julius

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    Was hatte denn Dein Planer stattdessen vorgeschlagen?

    Für mich liest sich die Deckendämmung wie ein besserer Trittschallschutz.
    Die insgesamt nötige Wärmedämmung wäre damit allein keinesfalls zu erreichen!
    Insofern für mich plausibel.
    Und auch nicht unüblich.

    Aber warte mal, was die Spezialisten meinen.
     
  3. #3 Headhunter2, 28.11.2011
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    mh, bin zwar auch nur Laie, verstehe aber den Sinn des Ganzen nicht.

    Du schreibst dass der Dachboden nicht als Wohnraum genutzt wird, nur Heizung, das ist grundsätzlich ok, und dass Heizungs- und Lüftungsanlage in einem ungedämmten Kaltdach nicht optimal aufgehoben sind ist auch klar, aber
    * warum deswegen den gesamten Dachboden (gut, ich weiß nicht wie groß der ist) in die beheizte Gebäudehülle mit rein nehmen? Nichts anderes machst du, weil wie Julius schon geschrieben hat sind die 2x 6cm grade mal ein besserer Trittschallschutz, die EnEv-Vorgaben erfüllst du allein damit nicht.
    * warum Estrich da oben rein? Wird nicht als Wohnraum genutzt, da rennen also keine Leute rum, deren Schall es zu entkoppeln gilt und die Last von Heizungs- und Lüftungsanlage lässt sich genaussogut durch die Betondecke oder Ersatzmassnahmen (statt Estrich) realisieren. Einen guten Hitzeschutz hast du durch die 18er Betondecke eh schon.
    * wo genau würde das Bauunternehmen denn Dampfsperre(n) unterbringen wollen bei dem Aufbau?
     
  4. #4 mastehr, 28.11.2011
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    Genaugenommen ist das kein Vorschlag, sondern die mir vorliegende Baubeschreibung. Von einer Dampfsperre ist dort keine Rede. Allerdings muss laut Bauunternehmer ein Dachflächenfenster zur Belüftung rein, da sich ansonsten schon vor Inbetriebnahme der Lüftungsanlage Schimmel bilden könnte.

    Ich hatte dem Bauunternehmer gesagt, dass ich den Dachboden als Abstellraum nutzen möchte. Vielleicht deshalb der Estrich?

    Die Maße des Hauses sind ca. 10,5 m x 10,5 m mit einer Zipfelmütze :wow (Pyramidendach) drauf. Wegen der geringen Höhe wird der Raum nie als Wohnraum nutzbar sein.
     
  5. #5 einmaleins, 30.11.2011
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    Ist absoluter Blödsinn die Betondecke noch zu dämmen, du hast mit einer 200mm Dachdämmung den ausreichenden Dämmwert erreicht.
    Die Betondecke bietet einen ausreichenden Schallschutz mit 18cm Beton und 5 Zentimeter Estrich, wundere mich wer auf solche Aufbauten einer Betondecke kommt, was soll das Ganze bringen ??

    Alles andere ist in meinen Augen teuer rausgeschmissenes Geld, da die Materialien nicht gerade günstig sind.
     
  6. #6 Alfons Fischer, 01.12.2011
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    ich vermute mal, dass der Dachboden zwar innerhalb der "thermischen Hülle" liegt, aber nicht planmäßig beheizt ist, sondern lediglich u.a. als Aufstellraum für Heizungs- und Lüftungsanlage dient.
    habe ich das richtig verstanden?

    Also:
    EnEV: nach EnEV ist die thermische Hülle zu dämmen. Also wird im Wärmeschutznachweis nach EnEV in diesem Fall vermutlich das Dach entsprechend gedämmt.

    DIN 4108 Teil 2: Es gibt aber noch eine zusätzliche Anforderung aus DIN 4108 Teil 2. Und zwar für Decken unter nicht ausgebauten Dachräumen (DIN 4108 Teil 2, Tabelle 3, Zeile 9). Und dies scheint hier ja der Fall zu sein.
    Damit ist als Mindestwärmeschutz ein Wärmedurchlasswiderstand R von R >= 0,9m²K/W einzuhalten. Und dafür braucht man etwa mindestens 4cm Dämmstoff. Darf aber auch mehr sein, logisch. Das macht auch durchaus Sinn, da dies einem Auskühlen der Räume darunter entgegenwirkt und die Beheizbarkeit verbessert.
    Warum dafür aber ein kostenintensiver Extruderschaum eingesetzt wird, erschließt sich mir nicht.

    Diese Vorgehensweise ist eine gängige Praxis. Und zwar dann, wenn der Dachboden als Ausbaureserve vorgehalten werden soll bzw. der Abstellraum und die Heiz- und Lüftungstechnik frostfrei bleiben soll.
     
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