fristlose Kündigung des Werkvertrages wegen schwerwiegendem Vertragsbruch. Folgen?...

Diskutiere fristlose Kündigung des Werkvertrages wegen schwerwiegendem Vertragsbruch. Folgen?... im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, folgendes Problem ist mir widerfahren. Wir haben über einen Vermittler einen Vertrag mit der Baufirma abgeschlossen. Die Zahlung wurde...

  1. #1 evgblin, 28.11.2011
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    Hallo,

    folgendes Problem ist mir widerfahren. Wir haben über einen Vermittler
    einen Vertrag mit der Baufirma abgeschlossen. Die Zahlung wurde nach
    Baufortschritt vereinbart. Erste Rate knapp über 10000Euro nach Einreichung
    der genehmigungspflichtigen Unterlagen zum Bauamt. Der Verkäufer hatte mir
    die unvollständigen Bauantragsunterlagen eingereicht (was ich damals nicht wusste).
    Tauschte die Firmenrechnung gegen seine (in der stand, dass das mit der Baufirma abgesprochen wurde)
    und kassierte die erste Rate. Der Bauleiter hatte sich nur einmal beschwert -
    dass ich angeblich das Geld auf falsches Konto überwies bauten jedoch weiter und
    stellte dann die nächsten Abschlagsrechnung laut dem Zahlungsplan.
    Nach über 5 Monaten Bauzeit haben die lediglich 3 Bauabschnitte fertiggestellt!!!
    Kurz vor der Betonierung der Decke erfuhr ich ganz zufällig von dem Bauamt,
    dass für unser Bauvorhaben niemals Bauantragsunterlagen eingereicht worden waren,
    obwohl dafür nachweislich über 10000Euro bezahlt wurden.
    Interessanter wird es nun mit der Tatsache, dass die Statik- und Wärmeschutzberechnungen
    2 Monate nach der Fertigstellung der Sohlplatte angefertigt wurden. Wie bei uns gebaut
    wurde weiss kein Mensch.
    Am Tag der Rechnungslegung für die Decke kam eine Verfügung vom Bauamt (Strafe = 600Euro) über
    sofortige Stillegung der Bauarbeiten. Ich habe gleich die Polizeianzeige erhoben und
    den Anwalt eingeschaltet, der eine fristlose Kündigung veranlasst hat. Die letzte Rechnung
    wurde selbstverständlich nicht bezahlt.
    Nun erheben die Betrüger die Ansprüche gegen uns über einstweilige Verfügung. Wir sind jetzt gerade
    dabei alle Nachweisunterlagen zu sammeln.

    Fakt ist, dass der Architekt den Auszahlungantrag für KfW-Mitteln unterschrieben hat mit
    der Erklärung, dass der Baubeginn ordnungsgemäß angemeldet wurde und eine auflagenfreie
    Baugenehmigung vorliegt. Uns gegenüber sagte er eindeutig, dass alles durch ist und
    mit dem Bau begonnen werden darf.
    Fakt ist, dass der Bauleiter dieselbe Erklärung auch unterschrieben hat.
    Fakt ist, dass $5 des Vertrages für einen Baubeginn das Vorliegen einer auflagenfreien
    Baugenehmigung vorsieht.
    Fakt ist, dass an dem Bau nachweislich gepfutscht wurde und sogar unzulässige
    Bauausführungen umgesetzt wurden (laut Bestätigung der neuen Baufirma).

    Wie verhält man sich in dieser Sistuation?

    Vielen Dank im Voraus.
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 28.11.2011
    Ralf Dühlmeyer

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    Hier gibt es kein "man"

    Wie Sie sich verhalten müssen, sagt Ihnen einzig und allein Ihr Anwalt.

    Was soll das Forum noch dazu sagen? Nimm ne Knarre und erschieß die????
     
  3. Julius

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    Du hast Dich insoweit richtig verhalten: Strafanzeige erstattet und Anwalt eingeschaltet

    Dann wird noch ein Baugutachter nötig sein, um den Ist-Stand festzustellen.
    Hoffentlich ist der Anwalt in Baurechtssachen fit!
     
  4. bernix

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    ...finanzielle Forderungen eintreiben per einstweiliger Verfügung?

    Man könnte daraus entnehmen, dass die Gegenseite keinen juristischen Sachverstand mit im Boot hat......
     
  5. #5 Gast036816, 28.11.2011
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    normalerweise wird dem bauherrn eine baugenehmigung zugestellt, ebenso zusagen von förderanträgen.

    ein exemplar des baugesuchs mit allen unterlagen erhält normalerweise der bauherr. vom bauherrn müssen diverse sachen im baugesuch unterschrieben werden. ich fürchte, hier wurden einige wesentliche dinge nicht gemacht.

    hattet ihr denen eine vollmacht erteilt?

    wenn das alles nicht gemacht worden ist, dann hat die bande versucht euch ganz heftig über den tisch zu ziehen. hoffentlich ist es nicht zu spät.

    verhalten sollte man sich, wie der anwalt es empfiehlt.
     
  6. Baumal

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    ööööhm, in jedem bundesland muß der
    bauherr einige eingabepläne+formulare
    unterschreiben um eine baugenehmigung
    zu erhalten....

    was habt ihr denn gemacht?
    vollmacht erteilt?
     
  7. #7 Nutzer des BEFs, 28.11.2011
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    Vielleicht hat er auch brav unterschrieben und den Antrag dann dem AN gegeben, damit dieser ihn einreicht.

    Wenn der AN dann noch sagt, wir kümmern uns um alles, kann ein nicht so erfahrener Bauherr schon in die Falle tappen, weil er denkt, der Bauantrag geht an den AN ...
     
  8. Baumal

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    na ja, aber das wäre schon ziemlich blauäugig, oder nicht?
    eine genehmigung geht immer auch an den bauantragssteller.
     
  9. #9 Hundertwasser, 28.11.2011
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    Mag sein, muss jetzt aber nicht diskutiert werden. Ich drücke jedenfalls ganz fest die Daumen das die Sache einigermaßen glimpflich abgeht.
     
  10. #10 evgblin, 28.11.2011
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    Vielen Dank für die Rückmeldungen.

    Wie bereits angemerkt, das Einreichen der Unterlagen war Leistung der Baufirma.
    Dafür haben wir 10200Euro bezahlt. Man kommt nie auf den Gedanken, dass
    nach pünktlicher Zahlung und Unterzeichnung der (unvollständigen) Bauanträge
    gar nichts eingereicht wird.

    Selbst Anwalt kommt da immer wieder ins Grübeln, weil die ganze Sache total
    undurchsichtig ist. Die Baufirma versuchte noch alles gerade zu biegen und
    die Einträge nachzureichen - zu diesen wurde dann mir folgendes mitegeteilt.

    Sehr geehrter Herr xy,

    die Ihrer Mail angehängte Datei ist zu groß und konnte daher nicht an Herrn H. weiter geleitet werden.

    Zu dem Antrag ist anzumerken, dass der Antrag im Vereinfachten Verfahren gemäß § 69 LBO gestellt werden soll. Der bisherige Entwurfsverfasser Herr C. B. ist wegen seiner fehlenden Qualifikation dazu nicht berechtigt. Der Bauantrag hätte in dem vollumfänglich zu prüfenden Verfahren gemäß § 67 LBO (mit entsprechend höheren Prüfgebühren) gestellt werden müssen.

    Eine Berufsbezeichnung "Architekt a.D." gibt es nicht. Die Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" ist nur zulässig bei einer entsprechenden Kammerzugehörigkeit (Eintragung in die entsprechenden Listen der Architekten- und Ingenieurkammern, z.B. der AIK Schleswig-Holstein. Ich empfehle Ihnen, sich wegen der irreführenden Berufsbezeichnung des Herrn B. auch an die Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein in Kiel zu wenden.

    und schließlich von AIK:

    Sehr geehrter Herr xy,

    ich nehme Bezug auf Ihre Mails vom 15.11.2011. Da für Herrn B. keine Eintragung bei der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein besteht, kann auch keine Beurteilung hinsichtlich seiner Qualifikation vorgenommen werden.
    Bezüglich der Führung der Berufsbezeichnung "Architekt a. D." wird die Kammer der Angelegenheit nachgehen und entsprechend tätig werden.

    Was soll man dazu sagen? Wir haben nicht einmal einen Architekten gehabt.
     
  11. bernix

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    ...un der Bauleiter?

    Ist der echt?:e_smiley_brille02:
     
  12. Julius

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    Hoffentlich ist wenigstens der Fall echt (auch wenn man sich sowas bestimmt nicht wünscht). Oder zumindest der Fragesteller...
     
  13. #13 evgblin, 29.11.2011
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    Der Fall ist echt und hat eine gültige Polizeiakte. Was kein Mensch bisher versteht -
    wie es passieren konnte, dass jemand seinen Beruf vortäuscht und durch die strengen
    Kontrollen der KfW- bzw. Alianzbank durchkommt (denn der Architekt hatte sich nicht einmal Mühe gemacht,
    dies zu verheimlichen). Momentan wurde der Gütetermin auf den 15.12 verschoben.
     
  14. Alex80

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    Es tut mir Leid für euch, es riecht nach sehr sehr viel Ärger.

    Ihr braucht jetzt einen guten Anwalt und einen Gutachter, der den Bauzustand beurteilen kann. Ihr müsst auch irgendwie rauskriegen, wie bisher gebaut worden ist. Kann man darauf weiter bauen. Zumindest Statik sollte überprüft werden. Da noch nicht so viel gemacht worden ist, kann man (meiner Laien-Einschätzung) Die Energiestandard-Geschichten noch so hinbiegen, dass die Förderung bestehen bleibt.

    Wieviel habt ihr den insgesamt an die Leute bezahlt? Euer Anwalt müsste jetzt auch möglichst schnell zu viel bezahltes Geld zurück holen.

    Macht eine Anzeige gegen den Architekten auch! Gegen Bauleiter! Hier ist doch Betrug um Betrug!!!
     
  15. Alex80

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    @all

    glaubt bitte, die Geschichte ist war! so weit ich es weiß. Und lasst bitte hier (wie es manchesmal hier im Forum passiert) sarkastische Kommentare aus. Die Leute brauchen jetzt echt jeden Hinweis und jede Hilfe.

    Zum Beispiel könnten die Herren Carden Mark und and co. netterweise erklären, wie man jetzt am besten die Bestandsaufnahme machen könnte, was Statik und so betrifft. Was sowas kostet wäre vielleicht auch wichtig!
     
  16. #16 Hundertwasser, 10.12.2011
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    @ Alex80

    Ihr braucht jetzt keine Hilfe durch ein Internetforum sondern einen guten Rechtsanwalt und einen guten Sachverständigen. Viel hängt jetzt davon ab, die richtigen Schritte zum richtigen Zeitpunkt zu machen.
     
  17. #17 Gast036816, 10.12.2011
    Gast036816

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    eins verstehe ich nicht - eingangs-fred von evgblin, Alex80 schreibt, als wäre es sein fred. gab es einen staffelstabwechsel, den ich verpasst habe?
     
  18. Alex80

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    Tut mir Leid für die Verwirrung, und wir brauchen jetzt erstmal Pause! Aber evgblin und seine Familie brauchen jetzt einen sehr guten Rechtsanwalt und Sachverständigen.

    Ich wollte nur sagen, dass die Geschichte war ist!
     
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