Forderungssicherungsschein Rückgabe?

Diskutiere Forderungssicherungsschein Rückgabe? im Schlüsselfertig Bauen ? Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo! Uns liegt noch der Forderungssicherungsschein unseres Bauträgers vor. Eine Endabnahme der Aussenanlage erfolgte noch nicht, daher...

  1. #1 UweSeeler, 29.11.2011
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    Hallo!

    Uns liegt noch der Forderungssicherungsschein unseres Bauträgers vor.
    Eine Endabnahme der Aussenanlage erfolgte noch nicht, daher erfolgte von uns auch noch keine Rückgabe (mit Geschäftsführung des Bauträger geklärt, wir waren die einzigen die den Forderungssicherungsschein nicht bereits bei Schlüsselübergabe zurückgegeben haben.... mehr als 40 Eigentümer hatten dies auf Schreiben hin vom Bauträger getan).

    Zwischenzeitlich haben sich div. Mängel bei den Türblättern ergeben.

    Kann ich den Forderungssicherungsschein solange behalten, bis die bereits mehrfach (fünfmal) angemahnte Nachbesserung der Türblätter erledigt ist oder muss ich den Forderungssicherungsschein bei endgültiger Endabnahme der Aussenanlagen zurückgeben?

    D. h. bezieht sich der Forderungssicherungsschein nur auf die Zahlungen nach Baufortschritt oder kann ich den Betrag ggf. auch für nicht mehr vom Bauträger durchzuführende Garantieleistungen in Anspruch nehmen?

    Der Bauträger hat natürlich wenig Interesse an der Nachbesserung (bzw. die ausführende Türenfirma).

    Danke für alle Hinweise!
     
  2. Julius

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  3. #3 UweSeeler, 30.11.2011
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    Der Bauträger macht sich nicht unbedingt stark bezüglich der Regulierung von Garantieansprüchen.....
     
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