Entwicklung Bauzinsen

Diskutiere Entwicklung Bauzinsen im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Nebenbei...bei einer der genannten Banken brauch ich keine Presseartikel....:biggthumpup: Ahhhhhh, deshalb die Eingangsbemerkung mit Fachmann und...

  1. lumo

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    Ahhhhhh, deshalb die Eingangsbemerkung mit Fachmann und so:winken
     
  2. #42 Bankkaufmann, 03.12.2011
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    15% Grundschuldzins

    Hallo, die 15% oder 18% Grundschuldzins im Grundbuch haben doch nichts mit dem Bankzins des Darlehenesvertrages zu tun. Im Grundbuchauszug stehen die 15% zusammen mit dem Paragraphen 800 ZPO drin.

    1. In einer Zwangsversteigerung kann die Bank bis 15% des Grundschuldbetrages pro Jahr an real angefallenen Kosten geltend machen. Es gibt genug Kosten für die Bank wenn der Kunde nicht zahlt. ( Extra Gutachten, Porto für die Mahnbriefe, und so weiter ). Beispiel. Ein Kunde zahlt von Anfang an nicht. Dann wird in 3 Jahren versteigert. Der Kunde hat ein Darlehen von EUR 100.000,00. Dann ist ZV Termin und die Bank kann bis 3x15% von EUR 100.000,00 zusätzlich in der ZV anbringen. Also bis EUR 145.000,00. Der hohe Grundschuldzins sichert die Banken ab, dass diese in der ZV jede Kosten auch zurückerstattet erhalten. Deswegen gehen Banken im Grundbuch nicht gerne in den Nachrang und haben eine fremde Bank im Vorrang.

    2. Der 800§ ZPO ist gleichbedeutend mit dem Titel. Die Bank kann dann gleich gegen Dich vorgehen und muss nicht erst einen Titel beim Amtsgericht holen.

    Die 15% im Grundbuchauszug haben somit ÜBERHAUPT GAR NICHTS mit einer Obergrenze eines Darlehenszinses zu tun. Sondern hängen mit der Verwertung zusammen.
     
  3. lumo

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    Was passiert eigentlich bei Prolongation nach Zinsbindungsende, aber vor Kreditlaufzeitende, wenn die Marktzinsen über 15% steigen? Solange ich als Kreditnehmer allen meinen Verpflichtungen nachkomme, kann die Bank doch nicht kündigen und muss mir eine neue Kondition anbieten. Dabei kann sie doch dann schlecht mehr als die 15% durchsetzen?
     
  4. R.B.

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    Wieso nicht?

    Wie oben schon erwähnt, haben die 15% nichts mit dem Darlehenszinssatz zu tun.

    Gruß
    Ralf
     
  5. gonso

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    Das 15% Zins eine Verdoppelung der Schulden alle 5 Jahre bedeutet ist aber klar.
     
  6. R.B.

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    So weit wird es nicht kommen. Bis dahin ist die Hütte längst unter´m Hammer.

    Gruß
    Ralf
     
  7. #47 Bankkaufmann, 03.12.2011
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    Wer lesen kann, hat Vorteile!
    Die 15% haben nichts mit den aktuellen Bankzinsen zu tun!
    @Lumo, was Du schreibst ist Quark. Bei Zinsanpassung erhältst Du i.d.R. einen neuen Zins abhängig vom Marktzins. Oder der Sachbearbeiter würfelt die Konditionen, solls ja auch geben.
     
  8. lumo

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    OK, frage ich anders. Darf die Bank bei Prolongagtion des Kredites nach der Zinsbindung, aber innerhalb der vertraglichen Kreditlaufzeit, eine Nachbesserung der Eintragung im Grundbuch verlangen, nur weil der Marktzins gestiegen ist?
     
  9. bernix

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    ...frag dich doch mal, was im Grundbuch eingetragen wird....das beantwortet die Frage von selbst. :biggthumpup:
     
  10. #50 Nutzer des BEFs, 04.12.2011
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    Verlangen darf sie es auf alle Fälle - ob man diesem Verlangen nachkommen muss, steht im Vertrag. Meistens steht da so etwas, dass die Bank zusätzliche Sicherheiten verlangen darf, wenn sich das Verhältnis Kredit : Sicherheiten verschlechtert hat. Kommt jetzt sicherlich auf den Wortlaut im Vertrag an, ob mit Kredit nur die Kreditsumme oder auch die Zinsen gemeint sind.
     
  11. #51 Nutzer des BEFs, 04.12.2011
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    Das ist mit Verlaub Blödsinn. Die eingetragenen Zinsen sind nur für Zinsen. Warum stehen dann aber 15 % oder 16 % oder 17 % oder ... selbst wenn der Zins festgeschrieben ist bis zum Ende der Kreditlaufzeit ist? Angenommen der Kredit wird notleidend, dann kündigt die Bank und der Kreditnehmer kann den Kredit nicht zurückzahlen. Dann kommt der Kreditnehmer in Verzug und darf ordentlich Verzugszinsen zahlen, die leicht zweistellig sein können.
    Für Kosten lässt sich die Bank einmalig 10 % (oder ähnlich) der Grundschuld eintragen. Spätestens bei der Verteilung des Erlöses aus der ZV meldet dann die Bank ihre Hauptforderung, ihre Zinsforderung und ihre Kosten an und das Gericht prüft dann, ob jede dieser einzelne Forderung durch die entsprechende Position der Grundschuld gedeckt ist.
     
  12. bernix

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    ....das Verhältnis Kredit (-summe) vs Sicherheiten verändert sich nicht durch eine Zinserhöhung...:biggthumpup:
    ....das Verhältnis Kreditrisiko vs Sicherheiten kann sich verschieben. In dem Fall kann die Bank immer zusätzliche Sicherheiten verlangen...
     
  13. #53 Bankkaufmann, 04.12.2011
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    Zinsen

    Hallo, ich möchte hier keine Diskussion führen ob die 15% Grundschuldzins nun nur für die eingetragenen Zinsen sind oder für die gesamte Forderung. BGB hin oder her, wer nicht zahlt, gegen den wir in letzter Instanz versteigert. Da sind wir uns ja alle einig. Ich habe genug Erfahrung als Darlehensentscheider 17 Jahre bei einer Bank gemacht. Ich schlage vor, wir lassen es im Raum stehen.

    OB der Zins im Grundbuchgeändert werden kann? Ich sage mal, warum? Ist doch zu kostenintensiv. Die Grundschuldbestellungsurkunde müsste geändert werden, Grundbuch umgeschrieben. Da ist es doch einfacher dass die Bank eine Verstärkung der Sicherheiten fordern kann. Das steht in den Darlehensbedingungen. Ist doch so auch viel einfacher für die Bank.
     
  14. bernix

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    ...wohl wahr

    Hab hier gerade eine Rechnung von der Landesjustizkasse für eine Löschung eines Teiles meiner Grundschuld liegen.

    187,50 Euro.....:mauer
     
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