Hat ein Architekt Anspruch auf Mehrkosten bei Bauzeitverzögerung?

Diskutiere Hat ein Architekt Anspruch auf Mehrkosten bei Bauzeitverzögerung? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo, auf Empfehlung unseres Architekten haben wir für unser Bauvorhaben einen GU beauftragt. Aufgrund mangelnder Koordinatiion und...

  1. #1 krock1200, 30.11.2011
    krock1200

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    Hallo,

    auf Empfehlung unseres Architekten haben wir für unser Bauvorhaben einen GU beauftragt. Aufgrund mangelnder Koordinatiion und Ausführungsproblemen kommt es zu einer zweieinhalbmonatigen Bauzeitverzögerung. Unser Architekt betrachtet dies als ausßerorderntlichen Umsstand und stellt uns Mehrkosten für die Bauüberwachung im Rechnnug aufrgrund der Verzögerung. Unser Architektenvertrag sieht keine Regelung hierfür vor. Ein Fertigstellungstermin ist vertraglich nicht mit dem Architekten vereinbart, jedoch monatliche Abschlagszahlungen. Meine Frage ist nun inwieweit ist er berechtigt uns Mehrkosten in Rechnung zu stellen oder müsste er einen Schadensersatz an den GU stellen?
     
  2. #2 Gast036816, 01.12.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    habt ihr mit dem architekten ein honorar auf basis anrechenbarer herstellkosten oder als zeithonorar vereinbart?

    in solch einem fall muss der architekt schon genau den mehraufwand, fast minutiös, darstellen. die ursache des mehraufwands muss klar und eindeutig nachvollziehbar sein. mehrkosten und mehrleistungen beim GU aufgrund zusätzlicher wünsche des bauherrn sind ausgeschlossen?
     
  3. #3 coroner, 01.12.2011
    coroner

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    Wie ist denn euer Vertragsverhältnis mit dem Architekten?
    Welche LPs wurden beauftragt?
    Wer hat denn die Verzögerungen zu verantworten? Wenn ich von
    lese muss ich zuallererst mal an den Archi denken... :confused:
     
  4. #4 Gast036816, 01.12.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    @ coroner - bei einem GU muss der archi nichts koordinieren. dies ist alleinige aufgabe des GU, der muss seine sub-auftragnehmer koordinieren und überwachen.
     
  5. #5 Baufuchs, 01.12.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Offenbar gibt es aber einen separaten Vertrag mit dem Architekten.

    Wenn es so wäre, wie Du schreibts, gäbe es für den Architekten keine Grundlage, überhaupt ein Honorar für die "Bauüberwachung" (siehe #1) in Rechnung zu stellen.
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 01.12.2011
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    Einmal wie immer - wer hat vom wem welchen Auftrag!

    "Bauleitung" könnte BQÜ meinen, die wäre dann aber entweder in Markerschritten zu machen - bei denen nur die Abstände grösser würden ohne Mehraufwand - oder nach X Besuchen je Woche - was dann keine Mehrkosten, sondern erstmal nur kostenpflichtige Mehrbesuche wären.

    Aber ich denke, ohne klare Aussagen zu Leistungsumfang und Vertragsverhältnis können wir auch ne Nadel im Heuhaufen suchen.
     
  7. lawyer

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    @ krock1200
    Architektenvertrag vorausgesetzt:
    Schadensersatz / Entschädigung wegen Behinderung kann nur verlangt werden, wenn Sie der Architekt nach Eintreten der Verzögerung in Verzug mit der Annahme der Bauüberwachungsleistung gesetzt hätte. Wie wird denn der Schaden dargelegt?
     
  8. #8 Biotron, 01.12.2011
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    Wenn das Haus am Ende dem geplanten Haus entspricht, kann der Arbeitsaufwand für die Überwachung doch nicht größer werden. Nur der Zeitpunkt der Kontrollen verschiebt sich, aber nicht der Aufwand.
    (so möchte ich auch mal bezahlt werden)
     
  9. #9 krock1200, 01.12.2011
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    Hallo,

    wir haben letztes Jahr einen Architektenvertrag über alle 10 Leistungsphasen auf Basis der HOAI abgeschlossen. Ebenfalls wurden monatliche Abschlagszahlungen vereinbart (Zeitraum ca. 12-14 Monate). Der ursprüngliche Plan sah die Vergabe von Einzelgewerken vor, jedoch haben wir uns aus preislichen und zeitlichen Gründen dann auf einen GU auf Empfehlung des Architekten festgelegt. Es gibt somit einen Architektenvertrag (Leisutngsphasen ohne Fertigstellungstermin) und einen GU-Vertrag. Überlichweise wurden wöchentliche Baufortschrittsmeetings vor Ort mit Architekten und GU abgehalten. Der Architekt möchte nun aufgrund der durch den GU verursachten Bauzeitverzögerung den Aufwand für zusätzliche Jour Fixe und Baustellenvisiten geltend machen. Aus meiner Sicht sind keine zusätzlichen Leistungen außerhalb der Bauüberwachung und somit des Architektenvertrags angefallen. Sind diese zuästzlichen Termine nun unternehmerisches Risko und somit "Pech" oder kann ein Anspruch erhoben werden. Hätte man alternativ den Fertigstellungstermin gleich um 2 Monate nach hinten verschoben, gäbe es wahrscheinlich gar nicht diese Diskussion..
     
  10. #10 Gast036816, 01.12.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    hast du denn das volle leistungsbild nach phase 8 beauftragt bei ausführung durch einen GU?
     
  11. #11 ManfredH, 01.12.2011
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Ja natürlich.
    Deiner Berufsbezeichnung nach zu schliessen weisst du ja nix vom Bau, aber für schlaue Bemerkungen scheint´s allemal zu reichen.

    Kannst du dir vorstellen, welch einen Zusatzaufwand es bedeuten kann, wenn ein (grösseres) Projekt über einen längeren Zeitraum unterbrochen wird? Allein die Wiedereinarbeitung in die Zusammenhänge und Details, u.U. das Anpassen an veränderte Gegebenheiten/Rahmenbedingungen, evtl. die Kosten für Leerlauf bzw. Mitarbeitergehälter, weil in der Unterbrechungszeit kein Ersatzauftrag in angemessenem Umfang und gerade zeitlich passend zur Bearbeitung vorhanden war, etc. ...

    Wobei ich durchaus einschränke, dass so etwas wohl kaum bei einem Einfamilienhaus und einer Verschiebung von 2 Monaten relevant sein dürfte.
     
  12. #12 Hessekopp, 01.12.2011
    Hessekopp

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    10 Phasen? Ach Du Schreck, und ich hatte den Sinn der LP9 zuletzt angefragt. Haben denn die gewieften Architekten jetzt noch eine LP10 im Hut, die herausgezaubert werden kann?


    viele Grüße

    Heiko
     
  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 01.12.2011
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    Öhhhmm die HOAI kennt nur neun Leistungsphasen.

    An sonsten:

    Wenn der Kollege meint, dass ihm durch die Bauverzögerung ein Mehraufwand entsteht, muss er das begründen.
    "Ich brauch mehr Termine" reicht nicht, wenn keine Bauzeit/Fertigstellungszeitpunkt oder Anzahl an Terminen fixiert wurden.

    Nehmen wir mal an, er könnte das sauber begründen. Dann müsste er selbst seine Arbeit vorher richtig gemacht haben. Also Euch auf die hängenden Termine hingewiesen haben und Euch aufgefordert haben, diese Termintrödelei abzustellen.
    Ich würde sagen, dabei hätte er im Prinzip auch schon die Mehrkosten androhen müssen, damit Ihr eine Abwägung treffen konntet (Ärger mit dem GU wg. Druck vs. Kosten für den Architekten) - aber da sind die Juristen gefragt, dass ist nur mM.

    Die HOAI selber kennt keine Anzahl für Termine und auch keine Bauzeit (je 25.000 € anrechenbare Kosten 2 Wochen Bauzeit = :mauer)

    ****

    Vom juristischen mal weg, begreife ich so ein Vorgehen auch nicht.
    So etwas macht man nur, wenn der Bauherr einen zur Verzweiflung bringt, in dem er sich vom BU alles gefallen lässt und einem selbst somit ständig in den Rücken fällt.
    Da muss man vielleicht mal als Warnung auch dem Bauherren gegenüber mit Konsequenzen drohen.

    Ich hab das in den letzten 20 Jahren 1* machen müssen, weil ein Bauherr seinem Kumpel (Meister der Sanilöter) nicht beim Chef auffliegen lassen wollte mit dem Pfusch, den die machten und ich mich aus der Haftung raushalten musste.
    Da hab ich dem Bauherren dann schriftlich mitgeteilt, er wirke nicht ausreichend mit und daher würde ich die Haftung ablehnen.
     
  14. #14 Gast036816, 01.12.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ja, phase 10 - zusatzhonorar für bauzeitverlängerung.
     
  15. #15 einmaleins, 02.12.2011
    einmaleins

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    Wie schon erwähnt wurde, müsstest du die vertragliche Vergütung des Architekten kennen.
    Liegt sie prozentual von der Bausumme ab, kann dir dein Architekt garnichts, ausser es entstehen Mehrkosten bei dem Bau.
    Die andere Frage ist nun wieder, ob der Architekt auch die Bauleitung übernommen hat ?
    Wenn ja ist es sein sein Problem, er muss sich um den gesamten Ablauf der Baustelle kümmern und eventl. dem GU Druck machen...
    Trotzdem scheint mir dein Architekt nicht so seriös zu sein...
     
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