Baulasteintrag wegen Stromkabel

Diskutiere Baulasteintrag wegen Stromkabel im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; einen schönen guten Tag auch ich bin hier Neuling und hoffe, dass ich das Thema richtig zugeordnet habe, weil es sonst nirgends so richtig...

  1. #1 lilau01, 05.12.2011
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    einen schönen guten Tag auch

    ich bin hier Neuling und hoffe, dass ich das Thema richtig zugeordnet habe, weil es sonst nirgends so richtig rein passt.

    Folgendes Problem:

    hab vor ca. 4 Jahren ein freistehendes Haus gekauft BJ. 1978.
    Das Grundstück ist soweit unbelastet und es gibt keinerlei Einträge von Baulasten oder dergleichen.

    nach nun 4 Jahren habe ich an der Rückseite der Grundstückes eine zusätzlichen Einfahrt angelegt, die mir eine Zufahrt von der Hauptstraße unseres Dorfes ermöglicht.
    Diese Einfahrt brauche ich nur gelegentlich, um mal einen Anhänger bis in den Garten zu bekommen und ich hatte hierzu im Vorfeld die Gemeindeverwaltung hierzu um Einverständnis gefragt ( gab keine Einwände ).

    Bei den Erdarbeiten fiel mir dann ein ca. 5 cm dickes Stromkabel auf, das entlang meiner Grenze zum Nachbargrundstück ca. 30 cm auf meiner Grenzseite komplett von der Rückseite = Hauptstraße bis zur Vorderseite = Nebenstraße/Wohngebiet in einer Tiefe von ca. 50 cm im Boden liegt.

    Eine Anfrage eines Bekannten von mir beim Versorger zeigte, das dieses Kabel offensichtlich dort bekannt ist als 10KV-Leitung und in deren Plänen auch eingezeichnet ist. Hierüber wird unsere Wohnsiedlung versorgt.

    Seltsam ist, das es hierüber beim Hauskauf keinerlei Informationen gab und auch keine Baulasteintragungen hierzu gibt.
    Ebenso seltsam ist es, dass ca. 3 Jahre nach Hausbau noch eine Garage angebaut wurde und diese bis genau an die Grundstücksgrenze mehr oder weniger auf das Kabel gestellt wurde.

    Das Stromkabel führt nun unterhalb der Garage durch die Fundamente und unter meinen Einfahrten auf einer Grenzlänge von ca. 40 Metern auf meinem Grundstück entlang und ich schätze schon, das hierdurch der Grundstückswert negativ beeinträchtigt ist.

    Nun meine Frage - wie geht man nun taktisch richtig vor ???
    Wenn ich das richtig deute darf bei einer Baulasteintragung, die man mit dem Versorger verhandeln kann, dann in 1,5 Metern Abstand nicht gebaut werden.
    Geht nicht mehr, weil ja die gesamte Seite mit Garage, Carport und gepflasterter Einfahrt schon zu ist...

    Kann mir hier jemand mal einen Tipp geben, bevor ich da nun schlafende Hunde wecke...
     
  2. #2 lilau01, 15.12.2011
    lilau01

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    nach 10 Tagen und 870 Klicks weiß niemand nen Rat für mich....???

    oder ist das hier doch die falsche Rubrik und keine sagt mir das....??
     
  3. Taipan

    Taipan

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    ... nichts unternehmen.

    Das Kabel liegt und wird sicherlich liegenbleiben. Wenn Du jetzt irgendetwas unternimmst, dann hast Du als Ergebnis einen Haufen Stress und einen Baulasteneintrag.

    Der Bestand der Garage ist natürlich latent gefährdet, wenn der Energieversorger da ran muss.

    Ggf. stand im damaligen Grundstückskaufvertrag etwas über das Kabel drin. Baulastenverzeichnisse wurden damals noch nicht (flächendeckend) geführt. Wenn ein Eintrag vorhanden ist, dann im Grundbuch. In den neuen Bundesländern ist es so, dass für Leitungen, welche 1990 im Bestand der Versorger eingetragen waren, automatisch Leitungsrecht besteht.

    Wie die Regelungen dahingehend in NRW? sind, weiss ich nicht.

    Auf jeden Fall hätte für die Errichtung der Garage damals eine Leitungsauskunft und eine Schachtgenehmigung eingeholt werden müssen, deren Ergebnis gewesen wäre: keine Garage dort. Auch für Deine Zufahrt hättest Du dir eine Schachtgenehmigung der Versorger einholen müssen.

    Ich hoffe, das wolltest Du jetz hören. :-)
     
  4. #4 Baufuchs, 15.12.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Schachtgenehmigung vom Versorger in NRW? (Wohnort Fragesteller Schermbeck ist NRW)

    Schreib mal wo das geschrieben steht.
    Gleiches gilt für Leitungsauskunft.

    So etwas mag es bei Euch geben. Hier gibts das nicht.

    Wenn keine Grunddienstbarkeit oder Baulast eingetragen ist, kann davon ausgegangen werden, dass das Grundstück frei von unterirdischen Leitungen/Verrohrungen o.ä. ist.
     
  5. Taipan

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    Klingt nach paradisichen Zuständen.


    Heisst nach deiner Schreibweise: Er hätte das Kabel auch ausbauen können, da es das nicht geben dürfte? Glaube ich jetzt mal nicht.


    Und was ist mit der Leitungsauskunft, die ergeben hätte: nix bauen?
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 15.12.2011
    Ralf Dühlmeyer

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    So ein Blödsinn!!!

    Wenn kein Leitungsrecht eingetragen ist, ist gar nix gefährdet aus dem Kabel, dass der Versorger ggf umlegen lassen muss.
    Und wenn es kein Leitungsrecht gibt, dann brauchts auch keine Schachtgenehmigung!!!

    Aber wer sich berufsmäßig schon mit fremden Federn schmückt!

    @ TE

    Ich denke, der Versorger hat ein echtes Problem. Denn ein 10 kV-Kabel in 50 cm Tiefe ohne Leitungsrecht ist nicht nur illegal, sondern lebensgefährlich.
    Stell Dir vor, Du hättest da mit einem Bagger einen Graben ausgehoben und voll reingeschlagen!

    Wenn das Kabel bleibt, wird das richtig teuer - für den Versorger!
     
  7. Taipan

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    DAS verbitte ich mir.

    Es ist gelinde frech von Dir, deinerseits nicht belegbar und wird nicht standhalten.
     
  8. Taipan

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    Das ist eben auch nicht raus! Es ist nicht gesagt, dass in dem vorhergehenden Kaufvertrag (vermtl. aus 1978) eben keine Regelungen zu der Leitung drin stehen. In Grundstückskaufverträgen aufgenommene Auflagen sind bei Weiterverkauf anzugeben. Unterbleibt das, ist der neue Eigentümer trotzdem dran gebunden. Ob das nun im Baulastenverzeichnis/Grundbuch steht oder nicht, ist eben nur die halbe Wahrheit. Und ich glaube nicht, dass 1978 noch beim Verlegen einer 10kV-Leitung dermaßen geschlampt wurde (in der DDR eher als in der BRD).
     
  9. #9 Baufuchs, 15.12.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Glauben kannst Du was Du willst, ohne Grundbucheintragung (Grunddienstbarkeit) oder Baulast sieht es genau so aus, wie von R.D. beschrieben.
     
  10. Taipan

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    Denn mal Butter bei die Fische:

    1. Der Grundstückseigentümer hat nach der AVBEltV vom 21.06.1979 (BGBl. I S. 684) §8 eine Leitung unter bestimmten Umständen zu dulden. Das Versorgungsunternehmen KANN auf eine Dienstbarkeit verzichten. Hier hat das Versorgungsunternehmen jedoch die Leitung nach Aufforderung durch den Grundstückseigentümer auf Ihre Kosten umzuverlegen.

    2. Leitungsrechte können auch öffentlich-rechtlich z.B. in Bebauungsplänen gesichert
    sein. Diese Sicherung muss ebenfalls nicht im Grundbuch/Baulastenverzeichnis eingetragen sein (BauGB §8 Abs.1 & BauGB §9 Abs.1 Punkt12).

    3. Dass jetzt die Leitung in einer Tiefe von 50cm liegt, muss nicht schon so gewesen sein, als diese verlegt wurde. Zwischenzeitliche Geländeregulierungen können hier ursächlich sein.

    4. Ist es durchaus möglich, dass ein 1978 vereinbartes/festgestelltes Leitungsrecht durch Schlamperei (Vertragsbeteiligte/Notar/Gemeinde) nicht eingetragen wurde. Dieses Eintragungsversäumnis führt aber eben nicht automatisch dazu, dass es dieses Leitungsrecht nicht gibt.

    Deswegen:

    1. aktueller Grundbauchauszug
    2. aktueller Baulastenauszug
    3. Bebaungsplan
    4. Anfrage beim Versorger
    5. Notarielle Urkunden für das Grundstück seit Anlegung des "Wohngebietes" besorgen
    6. Vorbesitzer fragen, ob es vertragliche Vereinbarungen irgendeiner Art gibt

    Erst wenn alles diese Punkte negativ sind, kann u.U. davon ausgegangen werden, dass für diese Leitung kein Leitungsrecht besteht und das Kabel rechtswidrig dort liegt.

    Wie ich schon schrieb: Eure Aussage: Kein Grundbucheintrag/Baulasteneintrag springt zu kurz.
     
  11. #11 lilau01, 16.12.2011
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    zunächst schon mal recht herzlichen Dank, das etwas Leben in meine Frage kommt....

    das mit dem Bagger ist gar nicht so abwägig.... Als wir die hintere Einfahrt gebaut haben wurde da im Vorfeld nach der Rodung von ettlichen Bäumen und Sträuchern von einem Bekannten mit einer riesigen Wurzelfräse gearbeitet.
    Wir hatte nur Glück dabei, weil die Wurzeln nicht so nah an der Grenze, sprich Kabelverlauf gestanden haben.

    Da die Arbeiten von einem Freund von mir gemacht wurden, der sich die Maschine von seinem Brötchengeber ausgeliehen hatte, hätte es im Schadensfall noch reichlich Ärger und Probleme nach sich ziehen können...
     
  12. #12 lilau01, 16.12.2011
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    Butter zwar nicht, aber Antworten kann ich nen paar dazu geben....

    Grundbuch - keinerlei Einträge dazu vorhanden
    Baulastenauszug - sagt mir nichts, weil ich denke, das so etwas doch eindeutig im Grundbuch stehen muss
    Bebauungsplan - liegt mir nicht vor, aber einer derartige Sache ist schließlich auch wertmindernd und gehört demnach eben ins Grundbuch
    Anfrage beim Versorger - liegt mir nur über einen Umweg vor und dort ist dieses Kabel eindeutig eingetragen und bekannt
    notarielle weitere Urkunden hab ich nicht - nur meinen Kaufvertrag dazu
    Vorbesitzer fragen geht nimmer, weil er inzwischen verstorben ist.


    Ich gehe auch bei der Gemeindeverwaltug eher von Unkenntnis über das Kabel aus. Von denen wurde ja damals ein paar Jahre nach Gebäudeerstellung noch im Nachgang der Bauantrag für die Garage genehmigt.
    Daher hätte es ebenfalls auffallen müssen, wenn denen die Kabelgeschichte bewusst gewesen wäre.

    Ich selber hab auch keine Veranlassung, jemanden zu fragen wenn ich auf meinem offensichtlich unbelasteten Grundstück Bäume und Sträucher entferne. Schon gar nicht einen Stromversorger.

    Mein eigener Hausanschluss kommt wie überall üblich von der Vorderseite des Hauses und daher würd kein normaler Mensch vermuten, das in der hinteren Grundstücksseite ein Kabel vergraben ist.
     
  13. #13 lilau01, 16.12.2011
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    kann man das irgendwie konkretisieren....??

    ich hab da keinerlei Vorstellungen, wie und ob sich eine Wertminderung des Grundstückes dadurch ergibt, die dann der Versorger übernehmen müsste.

    Gleichzeitig möchte ich mich natürlich auch nicht mit 100 € abspeisen lassen und bei einem möglichen späteren Verkauf des Anwesens in die Röhre schauen.

    Daher frage ich ja auch vorher hier mal nach, um mich in einem anstehenden Gespräch mit dem Versorger nicht überrumpeln zu lassen.
    Ich gehe auch mal davon aus, dass der Versorger eher das Kabel liegen lassen möchte, da er im Falle einer Verlegung ansonsten ca. 200 Meter entlang der Hauptstraße, dann noch mal ca. 400 Meter geplasterte Straße im Wohngebiet aufnehmen müsste zu Neuverlegung.
     
  14. PeMu

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    Da ist dein Klemmer.
    Baulastenverzeichnis einsehen.

    s.o. nix offensichtlich. Unkenntniss schützt nicht. Muss du dich schon mal selbst drum kümmern.

    wie vor. Man kann sich auch so seine eigene Welt zurechtlegen.
     
  15. #15 lilau01, 16.12.2011
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    Sorry, aber hier geht es doch nicht um zurecht legen.....

    bei Kauf werden meiner Kenntnis nach alle eventuellen Folgen vom Notar abgeprüft und dazuz dürfte auch die Einsicht in das Baulastenverzeichnis gehören.

    Zudem hab noch nie gehört, das jemand den regionalen Stromversorger fragt, ob er nen Baum pflanzen oder halt wegmachen darf....

    Und warum ist das Kabel der Baubehörde nicht aufgefallen, als sie damals den Bauantrag für die Garage vorliegen hatten....

    Ne ne ne - ich denke mal nicht, das hier was zurecht gelegt werden braucht von mir. Dort wurde eher einfach etwas versäumt, was heute aus Sicherungs- und Wertminderungsgründen nachgeholt werden muss..
     
  16. #16 fmjuchi, 16.12.2011
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    Der Notar beurkundet in erster Linie den Willen der Vertragspartner und nimmt in der Regel keine Einsicht in das Baulastenverzeichis.

    Im Baugenehmigungsverfahren wird die Baubehörde allerdings Einsicht in das Baulastenverzeichnis nehmen. Wie man der Baubehörde allerdings den Schwarzen Peter zuschieben kann, nachdem die Garage nachträglich genehmigt und damit offenbar schwarz gebaut wurde, verstehe ich nicht.

    Um was geht es dir denn? Stört das Kabel? Mal beim Versorger nachgefragt,
    wie das Kabel gesichert ist?
     
  17. Julius

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    Ist das so?
    Oder wurde nur die Garage später als das Haus erbaut, aber sehr wohl nach Vorliegen der diesbezüglichen Genehmigung?
     
  18. PeMu

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    Ein ganz Schlauer... Seine Pflichten muss man schon selbst aufdröseln. Ansonsten wird doch auch über jede Bevormundung gemeckert.

    Das Baulastenverzeichnis und ein Bebauungsplan sind ganz andere Rechtsakte. Die laufen außerhalb des Grundbuchs ab.

    weiter rumnörgeln bringt nix - Einsehen.
     
  19. #19 fmjuchi, 17.12.2011
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    Da könntest du Recht haben. Er schreibt, dass einige Jahre nach der Gebäudeerstellung im Nachgang die Garage genehmigt wurde. Wenn mit Gebäudeerstellung das Wohnhaus gemeint ist, dürfte für die Garage eine Genehmigung vorliegen.

    Ich dachte, dass sich die Gebäudererstellung auf die Garage bezieht und diese im Nachgang genehmigt wurde.
     
  20. #20 Baufuchs, 17.12.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Dann lies mal in deinem Notarvertrag nach.

    Gibt 2 Möglichkeiten:

    1.) Notar hat Baulastenverzeichnis eingesehen, es steht nix drin/steht was drin

    2.) Notar hat Baulastenverzeichnis nicht eingesehen (was meist so ist) und hat die für diesen Fall übliche Klausel "der Notar hat das Baulastenverzeichnis nicht eingesehen, die Parteien baten trotz Hinweis auf die damit verbundenen Gefahren um Beurkundung...."
     
Thema: Baulasteintrag wegen Stromkabel
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