Baulasteintrag wegen Stromkabel

Diskutiere Baulasteintrag wegen Stromkabel im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Ein ganz Schlauer... Seine Pflichten muss man schon selbst aufdröseln. Ansonsten wird doch auch über jede Bevormundung gemeckert. Das...

  1. #21 lilau01, 17.12.2011
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    Ich weiß nicht wirklich, was meine Fragestellung mit "ein ganz Schlauer" oder mit ansonstiger Bevormundung zu tun hat.
    Was soll bitte daher dieser sarkastische Tonfall.....???
     
  2. #22 lilau01, 17.12.2011
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    Danke - genau so ist das.
    1978 wurde das Haus genehmigt und gebaut - es war eines der ersten Häuser, nachdem aus der frühere landwirtschaftliche Fläche Bauland geworden ist.

    2-3 Jahre später wurde dann auf der betroffenen Grundstücksseite eine Garage beantragt, genehmigt und dann gebaut.

    Jetzt wurde von mir nochmals bei der Gemeinde nachgefragt wegen einer zusätzlichen Einfahrt von der Rückseite des Grundstückes auf die Dorfstraße.
    Diese dient nicht als regelmässige Zufahrt, sondern nur als Behelfseinfahrt.
    Hierüber wird nur ab und an mal ein Anhänger auf das Grundstück geschoben, das von der Vorderseite keine Zufahrt in den großen Gartenbereich möglich ist.
    Auch hierbei gab es seitens der Behörde keinelei Bedenken.

    Erst bei den Erdarbeiten zu dieser Einfahrt fiel uns dann dieses Kabel auf.
     
  3. #23 lilau01, 17.12.2011
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    Hallo Baufuchs,

    Danke für den sachlichen Hinweis.

    Ich werde Anfang der Woche den Notarvertrag nochmals prüfen, komme da leider erst am Montag im Büro wieder dran.
    Meiner Erinnerung nach steht da irgendwas von "baulastenfrei" drin und ich kann mich auch nicht an einen entsprechenden Hinweis zu deiner Ziffer 2 erinnern.

    Man sieht jedoch schon auch hier an den Beiträgen, das selbst von für mich sachkundigen Berufen hier aus unterschiedlichste Meinungen vorherschen.
    Genau das ist für mich als Laie der Grund meiner Nachfrage.

    Also bitte nicht streiten hier oder persönlich werden.
    Mir geht es um Sicherheitsrisiken und um eventuelle Wertminderungen.
    Beides kann man nachvollziehen und ich möchte halt einfach Klarheit in beide Richtungen, ohne hier ohne Vorwissen oder Sachverstand nur mit dem Versorger zu sprechen.
     
  4. #24 lilau01, 19.12.2011
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    Anfrage bei der Behörde ergab heute, das im Baulastenverzeichnis keine Einträge vorliegen...

    Im aktuellen Grundbuchauszug steht auch nichts in dieser Richtung.

    Jetzt bleibt nur noch die Anfrage bei der Gemeinde offen, ob dort irgend etwas von einer Grunddienstbarkeit bekannt ist, wobei sie dann nicht seinerzeit den Garagenbau bewilligen hätte können.

    Somit besteht nach wie vor für mich die Unklarheit, wie man nun weiter vorgehen sollte, denn einfach so alles belassen und nicht tun kann nicht der richtige Weg sein.
     
  5. Julius

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    Ein Grunddienstbarkeit müßte im Grundbuch stehen.
    Da dort - wie Du sagtest - diesbezüglich nichts ist, darfst Du also von Lastenfreiheit ausgehen.

    Deswegen würde ich nun mal ein persönliches Gespräch mit dem zuständigen Menschen beim VNB führen!
    Frag ihn, bis wann sie die Leitung unauffällig entfernen (nach außerhalb Deines Grundstücks umlegen ) können.
     
  6. #26 lilau01, 19.12.2011
    Zuletzt bearbeitet: 19.12.2011
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    so hat man mir das heute auch erklärt, dass ein Dienstbarkeit bei mir im Grundbuch stehen müsste...

    Das mit dem Entfernen dürfte wohl eher Probleme bereiten, weil dafür eine 6 Meter lange Garage, ein 10 Meter langes Carport und ca. 30 Meter Pflasterfläche im Wege sind....
    Und eben deshalb bin ich da jetzt hinterher, weil der Versorger event. davon aus geht, das er bei Instandsetzung der Leitung auf meinem Grundstück mit nem Bagger anrücken darf....

    Morgten spreche ich noch mal bei der Gemeinde vor und lasse mir dort noch erklären, wie denn bei Erschließung des Baugebietes hier oben die Zuleitungswege der Versorger geplant war.
    Immerhinn haben es ja die Wasserleute und auch die Telefonmenschen geschafft, auf legitimen Weg zu den Häusern zu gelangen
     
  7. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Und auch den Bebauungsplan bei der Gemeinde eingesehen?

    Die Genehmigung der Garage mal durchlesen. IdR steht da der nette Hinweis, dass man sich über Leitungen bei den Versorgern erkundigen muss.
    Warum soll sich die Gemeinde mit privatrechtlichen Themen bei der Baugenehmigung befassen? Nicht deren Thema.
    Außer es ist im Bebauungsplan eine Leitungstrasse ...

    Umlegen ist auch kein Problem. Man muss das Stück Leitung nicht notwendigerweise dazu ausbuddeln.:wow

    Was ist daran so schwer diese Schritte abzuarbeiten?
     
  8. #28 lilau01, 20.12.2011
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    Daran ist nichts schwer, wenn man als Baulaie die richtigen Reihenfolgen kennt....
    Wie in einem Beitrag vorher schon geschrieben, steht heute ein Gespräch mit der Gemeinde an, wo wir uns noch mal denn Bebauungsplan zeigen lassen und die Frage der Leitungstrasse klären wollen.

    Wenn alles im Leben so einfach wäre, dass jeder alles weiß, dann wären solche Foren wie dieses hier wohl überflüssig mangels Themen.;)

    Mir ist nur noch nicht so ganz klar, warum Du mit aller Gewalt schon vor Klarheit der genauen Sachlage hier die Schuldfrage umkehren willst und dem Versorger die Unschuldskappe aufsetzen möchtest....
    Bisher spricht alles dafür, das hier eine Hauptzuleitung nicht korrekt gelegt wurde und ich habe normalerweise nicht anzunehmen, das sich auf meinem Grundstück Versorgungsleitungen befinden.
    Wozu sonst würde es dann Baulastenverzeichnisse und Grundbücher mit eventuellen Einträgen von Diensbarkeiten geben....
     
  9. #29 Ralf Dühlmeyer, 20.12.2011
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    @ PeMu
    Ich denke, SO einfach ist es nicht. Natürlich muss ich mich an Stellen, an denen mit Leitungen zu rechnen ist, auch nach deren Lage erkundigen.

    Wenn ich aber vermeintlich alle Leitungen kenne und in dem Bereich gar keine liegen kann (nach meinem Kenntnisstand), dann fehlt auch der Anlass, sich zu erkundigen.
    Oder fragst Du bei jedem Baum, den Du setzt nach einer Leitung?

    Der Sündenfall liegt hier beim Versorger.

    Über das Grundstück meiner Eltern führte früher eine Hochspannungs-Freileitung. Da oberirdisch, also gut sichtbar. Im B-Plan waren auch Auflagen dazu enthalten.
    Irgendwann haben meine Eltern gemerkt, dass diese Leitung NICHT über ein Leitungsrecht gesichert war.
    Es musste also eine Lösung her, sprich das Leitungsrecht musste eingetragen werden.
    Der Netzbetreiber hat meinen Eltern dafür Geld bezahlen müssen, obwohl ihnen die Leitung bekannt war, die Trasse baulich freigehalten werden musste und sogar Auflagen zur Wuchshöhe der Pflanzen vorhanden waren!
    Ich weiß nicht, wieviel da geflossen ist, aber es war deutlich mehr als einmal Pommes rot weiß für die Familie!
     
  10. #30 Svenson, 20.12.2011
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    Wie wurde festgestellt, dass sich das Kabel tatsächlich durch das ganze Grundstück zieht und ist es wirklich stromführend und wird genutzt?
    Darüber gibt es nur die Aussage eines Bekannten beim Versorger. Kann der dort tatsächlich aktuelle Pläne einsehen? Und wenn ja, kann er vielleicht auch eine Aussage darüber machen, ob das Kabel mit den entsprechenden Absicherungen verlegt wurde?
    Vielleicht ist das Kabel längst aufgegeben und wurde nur nicht entfernt.
     
  11. Julius

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    Das könnte natürlich auch sein: Leitung längst stillgelegt, aber nicht entfernt.
    Ausgraben lohnt sich nichtmal bei Kupferleitern, bei Alu schon gar nicht.

    Auch diese Auskunft muß der VNB geben können!
    Es bleibt also bei der Empfehlung für eine persönliche Vorsprache dort.

    Und wenn die Leitung erst in Zukunft stillgelegt werden sollte, kann sie natürlich ebenfalls liegenbleiben!
    Es muß also weder der Weg noch die Garage aufgenommen werden. Man würde lediglich außerhalb Deines Grundstücks die Leitung trennen und muffen.
     
  12. #32 lilau01, 20.12.2011
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    so, nachdem ich bei der Gemeinde heut keinen passenden Ansprechpartner finden konnte, hab ich grad mit dem Versorger gesprochen.

    Hier das Ergebnis im Einzelnen aus den Antworten von dort.

    Das Kabel ist ein 400-Volt-Leitung und hierüber wir aktiv das kleine Wohngebiet versorgt.
    Im Plan steht dazu, das es eine A150-Leitung ist.

    Es liegt offiziell in 60 cm Tiefe und 60 cm von der Grenze in mein Grundstück rein.

    Es ist nirgends eine Baulast oder Dienstbarkeit eingetragen worden und ich müsse dem Kabel als Stromkunde zustimmen, auch wenn es hier um die Versorgung der gesamten Wohngegend geht.

    Risiken würden für mich nicht entstehen, wenn mal an dem Kabel gearbeitet werden müsse, da man dann der Ursprungszustand wieder herstellen würde.

    Als Grundstückseigentümer sei ich nicht verpflichtet, bei Erdarbeiten im Garten erst Auskünfte über Kabelwege einzuholen.
    Das Risiko einer Beschädigung der Leitung geht der Versorger ein.

    Man geht dort einfach davon aus, dass an dieses Kabel eh die nächsten 50 Jahre keiner ran gehen muss.


    Soviel bis hier hin vom Versorger - ob das nun alles so richtig ist, keine Ahnung...
    Komisch nur für mich, dass alle weiteren Zuleitungen an Telefon, Wasser usw. nicht über diese Trasse kommen und nur der Stromlieferant ist einfach den kürzesten Weg gegangen ist über mein Grundstück.
     
  13. Lukas

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    Und was wäre, wenn Du kein Stromkunde wärst?

    Ich hätte wohl gleich mal ne Kündigung angedeutet.:)

    Gruß Lukas
     
  14. Lebski

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  15. Lukas

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    Auch da gleich in Zeile eins:
     
  16. #36 Ralf Dühlmeyer, 20.12.2011
    Ralf Dühlmeyer

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    Das Gericht hat aber nicht gesagt - bei diesem Unternehmen!
    Und kennst Du wen, der keinen Stromanschluß hat.
    Ich mein, das wäre vielleicht ne Möglichkeit, Deutschland auf erneuerbare Energien umzustellen :D, aber realistisch ist das nicht.

    Wenn Du in diesem Staat eine Lobby hast, die groß genug ist, darfst Du alles. Und wenn Du keine hast, darfst Du erdulden.
     
  17. #37 lilau01, 20.12.2011
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    Danke für den Link - dann wird das wohl sein Richtigkeit so haben, obwohl es mich doch erstaunt....

    Hatte in den Telefonat auch angesprochen, das es doch wenigstens für den Eigentümer irgendwo ersichtlich sein sollte mit solchen Kabelverlegungen, aber das scheint dem Versorger nicht wirklich wichtig zu sein.

    Selbst wenn ich auf meinem Boden mit nem Bagger arbeiten und dabei das Kabel zerstören würde, kommt dann halt der Versorger und repariert auf seine Kosten - fertig.....

    Wegen der geringen Tiefe des Kabels sagte er mir nur, das man bei normalen Gartenarbeiten mit einem Spaten so ein Kabel nicht beschädigen könnte...

    Ganz ehrlich - befriedigen kann mich solche eine Ansage nicht wirklich....
    Jetzt wo ich das Kabel kenne, weiß man ja damit umzugehen und auf zu passen, aber wenn ein Dritter dabei ernsthaft zu Schaden kommt, dann ist das Geschrei wieder groß und keiner will dann Schuld sein.
     
  18. #38 Bautine, 20.12.2011
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    und du bekommst sicher noch eine verbindliche schriftliche Antwort?
     
  19. Julius

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    Zumindest die Behauptung der Ungefährlichkeit im Beschädigungsfall ist wirklich nur Geschwätz. Ein sehr dummes noch dazu!
     
  20. Baumal

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    hast du mit einem telefonist telefoniert?
    der hat doch keine ahnung!

    wenn etwas passiert, hast du die staatsanwaltschaft
    im haus.

    weshalb gibts keinen vor ort termin mit dem versorger,
    und deren facharbeitern, sondern nur anrufe?
     
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