Geprüfte Schlussrechnung wann fällig?

Diskutiere Geprüfte Schlussrechnung wann fällig? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, meine Frage ist folgende: Ich habe eine Schlussrechnung geschrieben am 22.10.11. Diese wurde vom Architekten geprüft und am 17.11.11...

  1. Russi

    Russi

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    Hallo, meine Frage ist folgende: Ich habe eine Schlussrechnung geschrieben am 22.10.11. Diese wurde vom Architekten geprüft und am 17.11.11 zurückgesendet, geprüft und für in Ordnung befunden. Es besteht ein VOB-Vertrag.
    Wann ist die Rechnung fällig?
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 06.12.2011
    Ralf Dühlmeyer

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    VOB - 8 Wochen nach Rechnungseingang beim AG.

    Dürfte also um den Jahreswechsel sein.
     
  3. #3 Gast943916, 06.12.2011
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    Zitat VOB: " Der Anspruch auf die Schlusszahlung wird alsbald nach Prüfung und Feststellung der vom AN vorgelegten Schlussrechnung fällig, spätestens innerhalb von 2 Monaten nach Zugang"
     
  4. Eric

    Eric

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    Eben: " Spätestens ".

    Wer den Prüfzeitraum nicht ausnutzt, löst mit der früheren Übersendung der Schlußrechnung deren Fälligkeit aus.

    Es kommt also darauf an, ob der Archi nicht nur die Rechnung intern prüfen sollte, sondern ob er auch dazu bevollmächtigt war, die geprüfte Rechnung für den BH sofort an den AN zu übersenden.

    Grundsatz: Archi ist Helfer des BH und er prüft die Rechnung in seinem Innenverhältnis zum BH. Deshalb hat er sie nach der Prüfung an seinen AG, den BH, zu übergeben und nicht an den Unternehmer. Der BH hat das Recht, die geprüfte Rechnung nochmals selbst anzusehen und bei Beanstandungen gegebenenfalls zur erneuten Prüfung an den Archi zurückzugeben oder selbst weitere Beanstandungen zu erheben. Dafür hat der BH 2 Monate Zeit. Der Archi hat dafür Sorge zu tragen, dass der BH noch genügend Zeit für die eigene Prüfung hat. Prüfvorgang ist erst abgeschlossen, wenn der BH die geprüfte Rechnung an den Unternehmer zurücksendet. Er kann und darf sie also auch bis einen Tag vor Ablauf der Prüffrist zurückhalten.

    Die tatsächliche Verfahrensweise

    Übersendung der Rechnung zur Prüfung an den Archi
    Prüfung durch Archi
    Übersendung der geprüften Rechnung an BH und Unternehmer

    entspricht also grundsätzlich nicht der Regelung in der VOB/B und löst daher keine Rechtsfolgen aus.

    Das haben die Archis irgendwann von sich aus eingeführt, ohne zu wissen, was sie da tun.

    Auch bei Archis gibts Schnittstellen ....... zum Recht. Er hat zu wissen, was er darf und das setzt Rechtskenntnisse voraus, die - leider - oft fehlen.
     
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