Auszahlung Gewährleistungseinbehalt

Diskutiere Auszahlung Gewährleistungseinbehalt im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Kann man bei Auszahlung des Gewährleistungseinbehalts den im Bauvertrag festgelegten Skonto abziehen?

  1. #1 Unregistriert, 20.03.2005
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    Kann man bei Auszahlung des Gewährleistungseinbehalts den im Bauvertrag festgelegten Skonto abziehen?
     
  2. sepp

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    ich glaube ich hatte mal ein urteil das sagte NÖ! kann mich aber täuschen.
    grund: skonto belohnt den besteller bei zügiger bezahlung.
    ein Sicherheitseinbehalt ist aus dem zahlungsverfahren ausgenommen.
     
  3. #3 Daniel A., 02.02.2007
    Daniel A.

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    welches Urteil ? würd emich interessieren

    Danke
     
  4. #4 VolkerKugel (†), 02.02.2007
    VolkerKugel (†)

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    Zweimal Skonto ...

    ... geht nicht. Der Sicherheitsbetrag wird ja von der bereits skontierten Gesamtsumme einbehalten :konfusius .
     
  5. carpe

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    Hallo Volker,
    dieses Thema beschäftigt mich auch immer und jeder Architekt macht das auch wie er will. Manchmal wird der Sicherheitseinbehalt (SE) von der Gesamtsumme abgezogen, und Skonto vom Rest berechnet. Dann wiederum wird skonto von der Rechnungssumme berechnet und SE vom skontierten Betrag genommen.
    Meine Meinung: Skonto auf den Zahlbetrag und fertig. SE nicht skontierbar. Aber wenns da Urteile gibt würde mich das auch interessieren.
     
  6. #6 VolkerKugel (†), 02.02.2007
    VolkerKugel (†)

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    Da magst Du Recht haben ...

    ... und Urteile würden mich auch interessieren.
     
  7. #7 VolkerStoeckel, 02.02.2007
    VolkerStoeckel

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    Hallo,

    http://www.baurechtsurteile.de/artikel457-0.html

    Trifft zwar nicht ganz das Thema, könnte die Verwirrung aber komplett machen.

    Vielleicht liest ja ein RA mit und kann uns aufklären.

    Im übrigen wird bei öffentlichen Auftraggebern ein Skontoangebot seit längerem nicht mehr gewertet.

    Mit freundlichen Grüßen
     
  8. #8 Daniel A., 06.02.2007
    Daniel A.

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    hilfeeeee

    wenn ich vom Netto den SE abziehe, dann die MWST aufschlage und dann erst Skonto abziehe, dann hab ich doch vom SE noch kein Skonto gezogen. Wenn ich nun nach Vorlage der Bürgschaft innerhalb der SKontofrist zahle, darf ich dann Skonto ziehen?
    Das Thema brennt mir unter den Nägeln, da ich bisher immer pünktlich gezahlt habe und so kalkuliert habe..
    Das mit dem RA Hilferuf möchte ich gerne wiederholen...
     
  9. #9 VolkerKugel (†), 06.02.2007
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    Hättste das gleich gesagt ...

    ... dass der SE vom Nettobetrag errechnet wurde ...

    Natürlich kannste dann nach Fälligkeit bei Zahlung innerhalb der vereinbarten Frist auch Skonto abziehen :konfusius .
     
  10. #10 Olaf (†), 06.02.2007
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    Wer erzählt eigentlich..

    dass der SE vom Netto abgezogen wird???
    Typischer Abrechenfehler: SE wird vor Bruttorechnungsbetrag abgezogen - falsch!
    SE wird von der Bruttoabrechnungssumme abgezogen und es wird der Zahlbetrag ermittelt, der dann skontierbar ist.
    DER Unternehmer hat in seiner Bilanz dann eine Position "langfristige Forderungen" zu bilden, in der er die SE "sammelt". Warum soll bei der Hereingabe einer Bürgschaft Skonto gezogen werden dürfen? Hier wird nur eine gegen eine andere Sicherheit ausgetauscht.
    Olaf
     
  11. #11 Carden. Mark, 06.02.2007
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Ich habe kein Urteil zu bieten.
    Aber ein dicke Keule wenn einer nach 2,4 oder 5 Jahre mein Skonto ziehen zu dürfen.:irre
     
  12. Lukas

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    Spielt das, bei Ablösung, überhaupt eine Rolle?
    Dann wird doch pünktlich bezahlt, oder nicht.

    Gruß Lukas
     
  13. #13 VolkerKugel (†), 06.02.2007
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    Olaf ...

    ... Daniel A. hat erzählt, dass er den SE von Netto errechnet hat. Das ist zwar falsch, aber in dem Fall ist die Auszahlung skontierfähig (oder hab´ ich schon zuviel Äppelwoi?).
     
  14. #14 Daniel A., 07.02.2007
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    ja genau SE vom Netto

    so hat es der BU in Rechnung aufgedröselt. Die Ablösung per Bürgschaft ist übrigens nicht erst in 2 oder x Jahren geplant,sondern ca. 1 Monat nach Rechnungsstellung...
    Werd jetzt mal Skonto abziehen und dann sicher nen Brief bekommen, wie ich soetwas böses tun konnte...
     
  15. #15 Olaf (†), 07.02.2007
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    In der..

    Rechnung aufgedröselt, vorm Brutto??? Was reg ich mich auf, is Alltag.
    Naja, ist gegebenenfalls sein Prob - streng genommen hinterzieht er dabei Steuern.
     
  16. #16 VolkerKugel (†), 07.02.2007
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    Das heißt also ...

    ... auch jeder BU macht das wie er will :biggthumpup: .

    Wieso macht das eigentlich der BU :confused:
     
  17. #17 Olaf (†), 07.02.2007
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    Müssen muss er nich..

    is aber besser wenn er es richtig und selbst macht, also Rechnungssumme brutto abz. 5 % = Zahlbetrag.
    Ich kenne durchaus ein paar Rechnungsprüfer (um nich Architekt sagen zu müssen:lock ), die KÜRZEN die Rechnung um den SiEinbehalt!
    Es gibt aber Schlimmeres, da sowas flächendeckend und sehr variantenreich anders gemacht wird - und wenn dann noch mit Skonto belastete (aber nich alle) Abschlagszahlungen zu berücksichtigen sind, ist das Chaos manchmal perfekt.
    Zurück zum Thema: Sicherheitseinbehalt ist ein vorläufig nicht gezahlter Teil des Rechnungsbetrages, kann also nich skontiert werden. Die Hereingabe einer Bürgschaft ist der Austausch von 50 EURONEN beim AG gegen ein Papier auf dem steht, dass es im Falle eines Falles 50 EURO wert ist. Wo ist da der Raum für Skonto:confused:
     
  18. #18 Daniel A., 08.02.2007
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    der Hit ist die SR Rohbau

    da ist der SE nach MWST angegeben !!! In 2 Teilrechnungen vorher war der SE vom Netto angegeben.

    Also von 63.400 € netto - 3% Rabatt + 16 % und dann erst SE abgezogen in Höhe 5 %...
    hat der BU wohl nochmal die Kurve gekriegt :e_smiley_brille02:
    Hab jetzt alles aufgedröselt und muss noch 3459,87 € SE auszahlen (inkl. 3 % Skonto) Anforderung BU war 3566,88 €. Was mir das bisschen Bürgschaft bringt weiss ich zwar auch nicht, aber schaden tuts nicht gelle
     
  19. #19 Daniel A., 08.02.2007
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    ohh hab jetzt erst die 2. Seite gesehen

    also kein Skonto ?? jetzt ist das Chaos bei mir perfekt. Dann kann ich ja fast besser auf den SE verzichten wenn der eh schon so schnell abgelöst wird und ich den auszahle. Denn dann kann ich ja kein Skonto ziehen
     
  20. #20 Achim Kaiser, 08.02.2007
    Achim Kaiser

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    Wieso sollte ein Sicherheitseinbehalt skontierbar sein ???
    Der Sicherheitseinbehalt z.B. in Höhe vonn 5000 Euro dient der Abdeckung von etwaigen Gewährleistungsansprüchen...da willst doch 5000 Euros haben und nicht 4850 .... seh ich das richtig ?

    Beispielrechnung .....

    Leistungssumme 10.000,00 Euro
    ./. 3% Abgebot 300,00 Euro
    -----------------------------------
    Leistungsbetrag netto 9.700.00 Euro
    zuzgl. Mwst 19% 1.843,00 Euro
    ------------------------------------
    Rechnungsendbetrag 11543,00 Euro

    Sicherheitseinbehalt 5% = 577,15 die werden entweder auf ein gemeinsames Sperrkonto einbezahlt *oder* durch Hinterlegung einer Bankbürgschaft abgelöst und dann ist der komplette Betrag auszuzahlen und nicht 97%.

    Wenn nun der Rechnungsendbetrag innerhalb der vereinbarten Frist bezahlt wird so können die vereinbarten 3% Skonto aus 11543,00 Euro = 346,29 Euro abgezogen werden.

    Wo liegt das Problem ??

    Gruß
    Achim Kaiser
     
Thema: Auszahlung Gewährleistungseinbehalt
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