Tür falsch gesetzt

Diskutiere Tür falsch gesetzt im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, in unserem Schlafzimmer sollte lt. Bauplan die Zimmertür 85 cm von der Wand entfernt gesetzt werden. Hinter dieser Tür soll...

  1. #1 Baufix1977, 07.12.2011
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 07.12.2011
    Baufix1977

    Baufix1977

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    Hallo zusammen,

    in unserem Schlafzimmer sollte lt. Bauplan die Zimmertür 85 cm von der Wand entfernt gesetzt werden. Hinter dieser Tür soll übrigens ein Kleiderschrank gestellt werden. Nun wurde der Kleiderschrank gestern geliefert (65 cm Tiefe) und siehe da, wir mussten feststellen, dass der Schrank nicht zwischen Wand und Tür passt, sprich sich nun die Zimmertür nicht ganz öffnen lässt.
    Beim Nachmessen haben wir festgestellt, dass der Abstand zwischen Wand und Tür nicht wie im Plan 85 cm beträgt, sondern nur 50 cm.

    Nun stellt sich erst Mal die Frage, ob wir das so lassen oder die Tür versetzen lassen sollen, wobei ja alle Innenarbeiten schon abgeschlossen sind.

    Weiter ist die Frage, wer für die Kosten aufkommt, wenn wir die Tür versetzen lassen. Dazu muss ich sagen, dass wir lediglich Malerarbeiten und Bodenbelagsarbeiten (Fliesen, Laminat) selbst ausgeführt haben.

    Da ja das Haus bezugsfertig ist und wir die nächsten Wochen einziehen wollen, stellt sich außerdem die Frage, ob man eine Entschädigung verlangen kann, dass wir im Fall einer Türversetzung auf einer Baustelle leben müssen.

    Weiß jemand, in welcher Höhe wir eine Entschädigung verlangen könnten, wenn wir die Tür nicht versetzen lassen?

    Anmerkung: Unser Generalunternehmer weist alles von sich. Er sieht das Gewerk als abgenommen an, da wir unsere Eigenleistungen bereits ausgeführt haben. Ist dies überhaupt so richtig bzw. kann er die Kosten für unsere Eigenleistungen uns anlasten oder muss er die Gesamtkosten tragen? Unterschrieben haben wir noch gar nichts, dh. Endabnahme steht noch aus.
     
  2. #2 Bautine, 07.12.2011
    Bautine

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    Plan mit vollständiger Adresse von euch und GU - VORSICHT!!!



    Entschädigung verstehe ich nicht... Ihr habt einen Kleiderschrank, der an diese Stelle gestellt werden soll. Stellt ihr diesen dann zum Sperrmüll und kauft ein schmaleres Exemplar?

    Verständnisfrage: Maße sind am Bau zu überprüfen - steht im Arbeitsplan. Gilt das für die Mitarbeiter des GU oder/und auch für die Bauherren? Falls zweiteres, hättet ihr schon früher nachmessen müssen.
     
  3. #3 BitteDanke, 07.12.2011
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    Ich wuerde zunaechst mal die persoenlichen Daten aus deinem Grundriss entfernen!!!

    Versetzen der Tuer um mindestens 20 cm wird wohl nicht so einfach sein, immerhin ist ja der Estrich usw. alles fertig.

    Wenn ich mich nicht vermessen habe, sollte ein 3 m Schrank doch knapp passen, ohne dass die Tuer im Weg ist, oder?
    Dann wuerde ich das wahrscheinlich so lassen, oder braucht ihr eine groesseren Schrank?

    Dass der GU nachbessern muss, steht wohl ausser Frage.
    Ob ihr jetzt durch Eigenleistung was abgenommen habt, kann ich nicht sagen.
    Warum habt ihr denn im Rohbau nicht mal nachgemessen???
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 07.12.2011
    Ralf Dühlmeyer

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    Ich hab das pdf gelöscht, da sowohl Eure wie auch die Daten des BU lesbar waren.
    Sowas geht hier nicht.

    Für alle:
    Auf dem Plan ist eindeutig das Maß "85" in der Maßkette der Türvermassung eingertragen und lesbar.
    Allerdings sitzt über der Tür unmittelbar auf der Schloßseite auch die Mittelpfette. Die Türwand ist ne 11,5er. Da die Tür nun von der Mittelpfette weg in Richtung Mittelwand geschoben wurde, wäre ich nicht verwundert, wenn das mit dem Auflager der Pfette in der Wand zu tun hätte!

    @ TE

    Entschädigung enthält das Wort Schaden!!! Welcher Schaden entsteht, wenn nun geändert werden muss???
    Und welchen Schaden kann Geld gut machen, wenn der Schrank doch nunmal nicht passt??

    Wenn es ein schweres Problem ist, dann hilft kein Geld, dann hilft nur ändern.
    Und wer selbst fehlerfrei ist, darf sich über die der anderen so sehr aufregen, dass er meint, ihm stünde dafür Geld zu.
    Wer nicht fehlerfrei ist, sollte anderen auch die Gelegenheit geben, die Fehler zu beheben, ohne noch ZUSÄTZLICH Kapital daraus schlagen zu wollen!!!

    Wenn ich Recht habe mit meiner Vermutung "Ursache Statik", dann wird das ein interessantes Spielchen. Zumal dann, wenn noch so nette Passi im Vertrag stehen wie
    Änderungen auf Grund statischer oder techn Erfordernisse sind vorbehalten.
     
  5. #5 BitteDanke, 07.12.2011
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    Frage eines Baulaien:
    Duerfen auf nicht-tragenden Waenden ueberhaupt irgendwelche Lasten aufliegen?
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 07.12.2011
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    Wie kommst Du auf das schmale Brett der nicht tragenden Wand???
     
  7. #7 BitteDanke, 07.12.2011
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    Wir haben einen aehnlich Grundriss, und bei uns sind alle Waende im OG nicht-tragend (bei ebenfalls 11,5 cm Dicke).
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 07.12.2011
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    :mega_lol: :mega_lol: :mega_lol:
    Ich fahre einen grünen Golf, wie kann da der vom Nachbarn rot sein.
     
  9. #9 BitteDanke, 07.12.2011
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    Ok, dachte 11,5 cm Innenwaende seien immer nicht-tragend.
    Fehler meinerseits...
     
  10. Julius

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    Das mit der erfolgten Abnahme ist ME ohne Belang.
    Denn damit wird nur die Beweislast umgekehrt.
    Aber es sollte ein Leichtes sein, die Abweichung des Bau-Ist vom Bau-Soll nachzuweisen.

    Es ist damit ME ein Mangel. Dafür ist es völlig egal, warum Du die Tür an einer bestimmten Stelle haben wolltest und ob Du Kleiderschränke oder Obstkisten dort aufstellen wirst.
    Insoferen sehe ich sehr wohl einen Anspruch auf nachträgliche Herstellung des vertragsgemäßen Zustands!

    Die Frage, ob Schadenersatz begründet sein könnte, ist zwar interessant, hat damit aber erstmal nichts zu tun.

    Lustig wirds, wenn die tatsächlich z.B. einen Balken oder ne Stahlstütze dorthin gestellt haben, wo eigentlich die Tür hinsollte...
     
  11. bemi

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    das glaube ich auch, und dann wirds lustig.
    bemi
     
  12. #12 Baufix1977, 07.12.2011
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    Falls da je ne Stütze für die Mittelpfette stehen würde und diese dann der Türe im Weg wäre, was ich noch prüfen muss. Ich meine aber, die haben irgendwo ne Stütze in Form eines Doppel-T-Trägers eingebaut

    Wäre es dann möglich rechts und links der Tür eine Stütze zu stellen und diese dann oben unter der Mittelpfette mit nem Träger zu verbinden, um die Mittelpfette so abzustützen?

    Oder eventuell noch andere Möglichkeit, wie weit könnte ich mit der Türe an die Stütze heranfahren?
     
  13. Dingo

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    Darüber würde ich mir keine Gedanken machen:

    Wer den Mangel beseitigt, muß eine praktikable Lösung dafür erarbeiten.
    Oder wolltest du etwa selbst loslegen??? :yikes
     
  14. SvenW

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    Änderungen aufgrund Statik sind völlig okay.... solange man sie kommuniziert. Denn dann kann man sich über eventuelle Probleme auslassen und Lösungen finden mit denen alle leben können. Wenn der GU ohne was zu sagen drauflos baut, hat er eben die A-Karte gezogen und muß den gewünschten Zustand herstellen.

    Schadensersatz würde ich nicht fordern, aber dass der GU natürlich alle zusätzlich anfallende Kosten übernimmt (Estrich/Bodenbelag/Malerarbeiten) sollte klar sein.
     
  15. #15 Baufix1977, 08.12.2011
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    Das ist ja die gute große Frage, kann der GU für die nachfolgende Arbeiten mit haftbar gemacht werden, oder kommt er da unbeschadet raus?
     
  16. SvenW

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    Wer den FEhler macht zahlt nachfolgende "Schäden". Unserem Sani wurde auch das falsche Unterteil für die UP Garnitur verkauft, was sich erst am Ende rausstellte. Der Händler durfte auch den Fliesenleger bezahlen, denn beim Ausbau des Unterputz Teils gingen natürlich 2 Fliesen zu Bruch.
     
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