Probleme mit Regenwasser

Diskutiere Probleme mit Regenwasser im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, ich bin neu in dem Forum hoffe aber mein Anliegen verständlich rüber zu bringen:hammer: Ich habe 2007 über einen großen...

  1. #1 sidius28, 07.12.2011
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    Hallo zusammen,

    ich bin neu in dem Forum hoffe aber mein Anliegen verständlich rüber zu bringen:hammer:

    Ich habe 2007 über einen großen deutschen Bauträger ein Haus gebaut. Es wurde alles von den Architekten geplant und umgesetzt. Nachdem das HAus gebaut wurde, wurde seitens der Bauleitung bemerkt das das Haus unter dem Straßenniveau liegt und eine Hebeanlage benötigt würde.

    Da dies laut Planung übersehen wurde beteiligte man sich zu 50% bei der Hebeanlage und ich zahlte die anderen 50%. Abwasser und Regenwasser wurde dann über die Hebeanlage in den Abwasserkanal abgeführt.

    Das dachte ich bis vor zwei Wochen, denn wie mir die Gemeinde mitteilte wurde mein Abwasser in den Regenwasserkanal abgeführt.:respekt Ich habe das jetzt geändert, da die Rohre in dem Schacht wo die Hebeanlage steht gut zugänglich sind!

    Jetzt teilte mir die Gemeinde mit, dass das Regenwasser nicht mit dem Abwasser zusammen abgeführt werden dürfte! Toll, denn hier kann ich jetzt nichts selber machen!

    Ich habe meinen Bauleiter darauf angesprochen und dieser teilte mir mit, dass seine Firma da nicht zuständig wäre! Bzw. solle ich das Regenwasser auf meinem Grundstück versickern lassen.

    Ich bin der Meinung, die Architekten haben alles geplant.
    Der Bau, wie auch die Installationen wurden von der Bauleitung überwacht.
    Ich sehe es jetzt nicht ein, dass keiner verantwortlich sein möchte und das ich sehen soll wie ich damit fertig werde.

    Was würdet ihr mir raten?:winken
    Wie soll ich mich verhalten?

    Bin für jegliche Hilfe dankbar!

    VG
    Sidius
     
  2. #2 Manfred Abt, 07.12.2011
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    • auch hier der Rat, erstmal im eigenen Vertrag nachzulesen was man da so gekauft hat.
    • Und auch mal in den Abgabenbescheiden nachlesen, was da zum Niederschlagswasser drin steht. Bezahlst du für die Einleitung oder bist du befreit.
    Grundsätzlich richtig ist aber schon mal:
    • Regenwasser darf nicht ins Schmutzwassernetz
    • Schmutzwasser darf erst recht nicht ins Regenwassernetz
    • getrennte Führung sowohl innerhalb als auch außerhalb des Gebäudes notwendig
    • Aussage des Bauleiters ist eine Schutzbehauptung, um sich vor Arbeit zu drücken
    • dein Ansprechpartner ist nicht der Bauleiter sondern der Bauträger als Firma
    • mit Bauträger sollte man auf Augenhöhe sprechen, dafür bedarfs evtl. kostenpflichtigen Beistand
     
  3. #3 sidius28, 07.12.2011
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    Hallo,

    Ja ich zahle für die Einleitung.

    Von der Planung bis zur Ausführung lief alles über der Bauträger. Meine Eigenleistung war der Innenausbau.

    Jetzt läuft erst mal alles ins Abwasser und so einfach kann man das Regenwasser auch nicht trennen. Ok ich konnte es im Garten einsickern lassen, aber da das Haus eh schon tief steht möchte ich auch nicht noch mehr Wasser ins Grundstück einleiten.
     
  4. #4 Manfred Abt, 07.12.2011
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    gerade erst gelesen

    • für RW von Hofflächen, die unterhalb der RSE liegen o.k., ABER NUR wenn die Hebeanlage dafür dimensioniert ist
    • für RW vom Dach absolut undenkbar
    • für SW nur zulässig für Einläufe unter der RSE
    • für SW nicht zulässig für Einläufe oberhalb der RSE
     
  5. #5 sidius28, 08.12.2011
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    Nun, Fakt ist, das die mir das Abwasser wie auch das Regenwasser von Anfang an zusammen abgeleitet hatten. Und das ja, wie schon geschrieben die letzten 4 Jahre in den Regenwasserkanal, was ich ja jetzt in Eigenleistung geändert habe!:bau_1:

    Ich möchte jetzt ein Schreiben an den Bauträger verfassen und um folgende Punkte geht es mir:

    1.) Abwasserleitung an welche die Hebeanlage angeschlossen wurde, diese Abwasserleidung hat kein Gefälle zum Abwasserkanal, sondern zu meinem Zisternenschacht in welchem die Hebeanlage steht. So schwappt das Wasser in dem Abwasserrohr zurück, nachdem die Anlage abgepumpt hat!

    2.) Das Regenwasser läuft jetzt mit in den Abwasserkanal, was ja laut Gemeinde geändert werden müsste.

    Ich wäre sehr dankbar für jegliche Hilfestellung, wie ich das am besten anzeigen soll. Mein Bauleiter teilte mir ja telefonisch schon mit, dass sich der Bauträger dafür mit großer Wahrscheinlichkeit nicht zuständig fühlen würde.


    Viele Grüße
    Sidius
     
  6. Julius

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    Ist das so schwer zu verstehen?

    1) der Bauleiter ist nicht Deiner (sondern der Deines wirtschaftlichen Gegners!)

    2) die Sache ist komplex und verfahren

    3) die Sache kann für Dich sehr teuer und ärgerlich werden

    4) wenn Du 3) weitestgehend vermeiden möchtest, solltest Du UMGEHEND einen Gutachter und einen versierten Anwalt beauftragen (gegen Geld)

    War es wirklich ein Bauträger? Das Grundstück gehörte Dir also vorher nicht, sondern Du hast es in einem mit dem Haus gekauft?

    Es muß eine Entwässerungsplanung geben. War schon diese derart grob fehlerhaft oder wurde "nur" anders ausgeführt?
    Nachsehen!
    Ebenso Vertrag prüfen (lassen).
     
  7. #7 Manfred Abt, 08.12.2011
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    Danke Julius.
     
  8. #8 sidius28, 08.12.2011
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    Ja, für jemanden der sich mit der Materie nicht auskennt ist das alles schon heftig. Und ich weiß auch, dass es nicht "MEIN" Bauleiter ist!
    Finde die Art und Weise schon etwas unhöflich, denn man wendet sich nicht an andere, wenn man sich auf dem Gebiet auskennt und weiß was genau zu tun ist!:28::yikes
     
  9. #9 Manfred Abt, 08.12.2011
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    dann fasse ich noch mal das für dich wesentliche kurz zusammen:


    • und damits gar nicht falsch verstanden werden kann: ich habe dafür keine Zeit.
      und damit wird auch klar: obige Empfehlungen haben kein Eigeninteresse
     
  10. #10 Manfred Abt, 09.12.2011
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    hier gehts offenbar weiter. Vermutlich haben die Antworten hier nicht gefallen

    Aber dort keine wirklich zusätzlichen Infos.
     
  11. #11 robert0204, 10.12.2011
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    Du hast da sehr viele Fehler in Deiner Abwasseranlage.
    - Regenwasser und schwarzwasser müssen getrennt geführt weden
    - an eine Hebeanlage gehören nur die Einrichtungsgegenstände angeschlossen, die unter der Rückstauebene liegen. Alle Anderen nicht!
    - Ebenso gehört Regenwasser nicht über die Hebeanlage geführt
    - Die Hebeanlage muss das Abwasser über die Rückstauebene fördern und dann mit freien Gefälle zum Kanal.
    -Ein Außenliegender Schacht ist meistens nicht der optimale Ort für eine Hebeanlage, es sei denn, dort sind nur die Pumpen angeordnet.
    Wenn alles über Deinen Bauträgerlief, dann ist er Dein Ansprechpartner!
    Hole Dir am besten einen Sachverständigen dazu! (Dass wirklich alle mängel beseitigt werden)
     
  12. ISYBAU

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    So ist es. Ohne fachlichen und ggf. rechtlichen Beistand wird hier ein Baulaie (leider) nicht vernünftig weiterkommen. Das "Schadenspotential" scheint größer zu sein, als nur ein "Fehlanschluss" und kann im 5-stelligen Bereich liegen.

    Ggf. läuft am 31.12.2011 sogar die Gewährleistung ab, was es nicht einfacher macht.
     
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