Haftungsregelung wegen vorsätzlichen Falschangaben im Bautenstandsbericht

Diskutiere Haftungsregelung wegen vorsätzlichen Falschangaben im Bautenstandsbericht im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo liebe Forumuser, wer haftet für vorsätzlich gemachte Falschangaben (Beweislast ist eindeutig) auf dem Auszahlungsformular für...

  1. #1 evgblin, 08.12.2011
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    Hallo liebe Forumuser,

    wer haftet für vorsätzlich gemachte Falschangaben
    (Beweislast ist eindeutig) auf dem Auszahlungsformular
    für KfW-Mittelauszahlung?
    Wenn der Bausachverständige (seinen Beruf Architekt gegenüber der KfW-Bank
    hat er nur vorgetäuscht) den Auszahlungsantrag für die KfW-Mittel unterschrieben
    und somit den Bautestandsbericht fehlerhaft angefertigt hat.
    Wohlwissend, dass ohne Statik, Wärmeschutzberechungen und Baugenehmigung gebaut wird
    leitete er die Auszahlung der ersten Rate 25000Euro für eben die
    genannten Leistungen.
    Die Bauherren haben einen Werkvertrag, indem zugesichert ist, dass die
    Einreichung der genehmigungspflichtigen Unterlagen die Sache der Baufirma ist. Die erste Rate für die Anträge haben die Bauherren in voller Höhe entrichtet.



    PS: Folgendes kursiert im Internet:
    Der Bundesgerichtshof stellt in seinem Urteil vom 25.09.2008 VII ZR 35/07 (und nahezu gleichlautend in VII ZR 37/07), fest, dass dann, wenn ein Bauträger einen Architekten mit der Bauleitung (Leistungsphasen 6 – 8 des § 15 HOAI) beauftragt, die Erwerber auch gegenüber dem Architekten vertragliche (!) Schadensersatzansprüche haben, wenn sich herausstellt, dass die von dem Architekten angefertigten Bautenstandsberichte fehlerhaft waren.
     
  2. #2 Alfons Fischer, 08.12.2011
    Alfons Fischer

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    Formularausfüller
    geht es um Ihre Baumaßnahme?

    mal abgesehen von anderen Problemen (Bauen ohne Baugenehmigung) will ich mich mal zur KfW äußern:

    ich habe hier mal nachgelesen: http://www.kfw.de/kfw/de/I/II/Download_Center/Foerderprogramme/versteckter_Ordner_fuer_PDF/6000001780_F_151_152_Bestaet_Antrag_EES.pdf

    einerseits bestätigt der Sachverständige:
    andererseits bestätigt der Antragsteller (in der Regel ist dies der Bauherr):
    Und damit säßen Sie meines Erachtens mit im Boot, wenn Sie es gewusst haben (vielleicht auch, wenn Sie sich nicht genug bemüht haben, die Berechtigung zu prüfen).

    ganz davon abgesehen, veranlasst ja nicht der Architekt die KfW-Mittelauszahlung, sondern Sie tun dies mit der Bestätigung des Architekten. Und sollten Sie gewusst haben, dass dies nicht richtig ist, dann... (siehe oben)
     
  3. #3 evgblin, 08.12.2011
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    Wir haben einen Vertag wo alles komplett geregelt ist.
    Überprüfen ob die Baufirma Styrodurplatten unter der Sohle einbaut
    oder nicht können wir gar nicht - da müssten wir rund um die Uhr die 70km entfernte Baustelle überwachen. Bauanträge wurden unterschrieben und
    dafür nachweislich über 10000Euro bezahlt (viel zu viel).
    Wenn in der Baufirma viel kriminelle Energie steckt, steht der Bauherr machtlos ihr gegenüber.
    Uns gegenüber hat der Architekt bestätigt, dass alles ordnungsgemäß angemeldet ist. Und außerdem wofür schließt man die Verträge ab,
    wenn sie eh nicht befolgt werden.
     
  4. #4 Gast036816, 08.12.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    sorry - da kann ich den bauherrn nicht bedauern.

    wenn der gu einen architekten mit verkauft und der bauherr blindlings vertraut, dann macht man es der kriminellen energie auch leicht.

    hier kann nur eine person mit vertrauen des bauherrn zusätzlich für die notwendige sicherheit sorgen. wenn das schon am angang eines bauvorhabens der fall ist, dann möchte ich nicht wissen wie es endet. eine sachverständige person mit qualitätskontrolle ist dringend zu beauftragen.

    für die angaben zur ausschüttung oder freigabe von zahlungen haftet in erster linie der bauherr. in wie weit dritte in die haftung einbezogen werden, kann ein weiteres verfahren dann zeigen.
     
  5. Julius

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    Und Ihr habt noch keinen Anwalt...?
     
  6. #6 Baufuchs, 09.12.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Fragesteller

    Wie Du in deinem anderen Thread schreibts, hat der Architekt mit "Architekt a.D." unterschrieben.

    Außerdem schreibst Du
    Haben da alle geschlafen?

    @Julius

    Anwalt ist doch schon am Start, am 15.12. ist Verhandlung.

    Guckst Du hier
     
  7. #7 evgblin, 10.12.2011
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    Ich habe bereits an die Allianz über das Geschehen geschrieben und gebeten,
    dass sie auch von Ihrer Rechtsabteilung jemanden vorbeischicken.
    Sie meinten es wurde nur der Grundstückspreis bezahlt. Alles andere wurde
    über KfW Bank finanziert. Daher betrifft es die Allianz gar nicht.
    Ich habe allerdings vergessen zu sagen, dass es sich im Gerichtsverfahren
    um eine Sicherungshypothek in 4-stelligen Höhe auf das Grundstück geht.
    Mal schauen ob Sie nach dieser Nachricht sich das anderes überlegen.
     
  8. Alex80

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    Wenn der "Architekt" an die KfW die Bestätigung abgibt, dass ein Kfw70 oder Kfw 50 Haus gebaut werden soll, dann kümmert sich die KfW-Bank doch erstmal nicht darum, ob es war ist. Denn später soll ein Bausachverständiger bestätigen, ob es der selbe "Architekt" oder ein anderer ist - ist denen auch egal", dass das gebaute Haus dem "versprochenen" Energiestandard entspricht nach den "sowieso Berechnungen (die ändern sich ja auch ab und an) " und Überprüfungen der Ausführung. Die KfW-Bank soweit ich es weiß, fragt nicht nach den Wärmebedarfsrechnungen und etc., sondern behält sich das Recht diese irgendwann anzufragen. Und dann sollten die da sein!!! Außerdem sollte der Sachverständige der die Bestätigung über die Ausführung des KfWxx-Hauses ausgestellt hat, die Einhaltung der Regeln bei der Ausführung nachweisen können. Das heißt er muss vorlegen können, es wurde die und die Dämmung der Bodenplatte vorgenommen, die und die Außenwandämmung, Fenster, Dachdämmung etc ....

    Wenn er das dann nicht hat/kann, dann hat er großes Problem. Ich würde auf jedenfall auch gegen diesen Architekt eine Anzeige wegen Betrugs machen und auch mal die KfW-Bank anrufen und denen darüber rechtzeitig berichten. Ansonsten sagen die noch ihr selbst seid Schuld und hättet uech rfüher melden müssen!!!

    Aber vorher euren Anwalt fragen, ich bin kein Rechtsexperte, vielleicht gibt es Details und ihr euch erstmal bei der Kfw-Bank erstmal nicht melden solltet. Keine Ahnung, aber den Archi würde ich mir vorknüpfen, ihn bei dem entsprechenden Verband für Archis oder sowas ähnliches melden, dann auch Anzeige, Schadenersatzansprüche gegen ihn stellen, und seine Arbeitsstelle über sein Vorgehen informieren, ihr wisst ja wo er arbeitet.
     
  9. #9 Gast036816, 11.12.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    @ Alex80 - alles schön beschrieben, vorknöpfen, arbeitgeber informieren, bei der kammer anzeigen etc.. was nützt es, wenn alles zu spät ist. fördermittel werden nicht zugeteilt, bereits zugewiesene mittel müssen rückerstattet werden.

    streitest du dich vor gericht, wird dir ein richter möglicherweise auch vorwerfen, warum hast du es nicht kontrolliert und geprüft.

    vertrauen ist gut, kontrolle ist besser (Lenin)
     
  10. Alex80

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    Also, nochmal ich bin nicht evgblin. Ich vermute dass ich evgblin kenne, weil der Anfang von dieser Story stimmt zu 99% mit der von meinem Freund. Darum glaube ich die story hier. Anscheinend ist aber evgblin noch nicht klar, wie ernst diese Sache hier ist oder noch werden kann.

    Bis dann
    Alex
     
  11. #11 Gast036816, 12.12.2011
    Gast036816

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    vielleicht klärst du dieses verhältnis erst einmal auf, bevor du weitere beiträge im sinne des TE schreibst und hier eventuell unnötig verwirrung anrichtest.
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 12.12.2011
    Ralf Dühlmeyer

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    Und dann kannst Du ihm das ja direkt sagen ;)
     
  13. Alex80

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    Wann habe ich denn etwas im sinne des TE geschrieben???

    @Ralf ich hab's ja versucht, aber entweder er ist es nicht oder er will es nicht zugeben?

    Trotzdem, bis zu der Stelle mit Baustopp und allem was danach folgte (also alles was ich bisher wußte), stimmt es überein: Ort, Wohnort, Bauzeit, Baufortschritt, geleistete Zahlungen, KfW-Kredit etc. Es muss schon sehr großer Zufall sein! Oder es ist dieselbe Firma mit gleichem Vorgehensmuster (ala. Geld an den Vermittler überweisen, wo gibt es denn sowas?) und meinen Kumpel erwarten noch dieselben oben und im anderen Thread beschriebenen Probleme.

    Vielleicht irre ich mich aber, dann möge der TE mich entschuldigen, dass ich seine Threads versaut habe :bierchen:

    Trotzdem kann ich seinen Zustand nachvollziehen, musste ja selber viel Mist erleben. Alles Gute und viel Glück an evgblin!

    Grüße
    Alex
     
  14. #14 evgblin, 12.12.2011
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    Die Kontrolle war vertraglich vorgesehen, den Kontrolleur (DEKRA) haben
    wir bereits einbestellt. Bloss was nutzt uns diese Kontrolle wenn Sie erst
    nach 5. Bauabschnitt erfolgt?
     
  15. #15 Gast036816, 12.12.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    dann sucht euch schnellstens einen anderen. ihr braucht eine viel engere und dicht gestaffelte kontrolle.
     
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