Aus eins mach zwei. Welche Genehmigungen sind Pflicht bei Wohnungsteilung?

Diskutiere Aus eins mach zwei. Welche Genehmigungen sind Pflicht bei Wohnungsteilung? im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich bin durch Google auf dieses Forum gestoßen und hoffe hier ein wenig mehr zu erfahren, ob mein Vorhaben Sinn macht oder durch...

  1. #1 Udo1900, 08.12.2011
    Udo1900

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    Hallo zusammen,
    ich bin durch Google auf dieses Forum gestoßen und hoffe hier ein wenig mehr zu erfahren, ob mein Vorhaben Sinn macht oder durch Genehmigungen und Bauvorschriften Sinnlos werden kann.
    Meine Frau und ich haben vor 3 Jahren ein Einfamilienhaus Baujahr ca. 1900 gekauft, wo in der ersten Etage eine Einliegerwohnung von 85qm mit eigenem Bad und Zugang vom Hausflur ist.
    Wir hatten diese Wohnung verkleinert und 2 Räume abgetrennt. So das aus der Wohnung nun eine 48qm Wohnung wurde, die wir auch vermieten. Die beiden anderen Räume wollten wir selber nutzten.
    Nun stellten wir fest, das wir niemals die Räume selber nutzen wollen und dachten an eine Zweite Vermietungsmöglichkeit, wenn wir dort noch ein Bad mit Küche einbauen und so für eine Person (Studenten) eben eine Wohnung schaffen könnten.
    Die sogenannte "zweite Wohnung" in der ersten Etage könnte eine eigene Strom und Wasserversorgung bekommen und ein Zugang wäre auch durch den Hausflur vorhanden.

    Nun sind manche Fragen und Bedenken aufgetaucht ob unser Vorhaben Baurechtlich überhaupt möglich ist.
    Wir hätten die Möglichkeit den Wohnraum wieder durch öffnen des Durchgangs im alten Zustand zu versetzen und dann 85qm wie beim Vorbesitzer es war zu vermieten.

    Oder die Räume weiter als Abstellräume zu nutzen.

    Oder eben Umbauen und so eine zweite Einliegerwohnung in der Etage zu haben.

    Und da hoffe ich nun, das hier jemand etwas in der Art schon einmal umgebaut hat und ob ich durch eine Verkleinerung und Teilung einer Wohnung neue Vorschriften einhalten muss oder ob Brandschutzbestimmungen ect. dann neu beachtet werden müssen. Und wer oder was für so ein Vorhaben zustimmen muss.
    Über Antworten würde ich mich sehr freuen.
    Gruß Udo
     
  2. Julius

    Julius

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    Ja, es würde sich dann einige Anforderungen hinzukommen, weil ein Dreifamilienhaus nicht die Privilegien eines Zweifamilienhauses genießt.
    Z.B. ist eine Heizkostenerfassung zwingend, ebenso Wasserzähler etc.

    Wie es baurechtlich aussieht, kann Dir ein Fachmann (Archi) nach Ortstermin erläutern.
    Ebenso, mit welchem Aufwand für den Einbau des zusätzlichen Badezimmers und der Küchenanschlüsse sowie der Trennung der Stromversorgung samt zusätzlichem Zählerplatz etc. zu rechnen ist.

    P.S.
    Warum hast Du das Thema in der Rubrik :Baumurks eröffnet? Vorahnungen...? :bef1020:
     
  3. #3 ManfredH, 09.12.2011
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Ich kenne nicht die Bauordnung von NRW, aber in Bayern würde das Haus durch die dritte Wohnung in eine andere Gebäudeklasse fallen, nämlich von bisher wahrscheinlich GBK 1 (freistehendes EFH, max. 2 Nutzungseinheiten) in GBK 3, mit höheren Brandschutzanforderungen.

    Und je nach Grösse der Wohnungen und ggf. örtlichen Festsetzungen (Stellplatzverordnung) wird sich wahrscheinlich auch die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze erhöhren.
     
  4. #4 Udo1900, 09.12.2011
    Udo1900

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    Danke erst mal für die Antworten.
    Ja es wäre dann eine 32qm Wohneinheit. Über Ausführung und Kosten muss ich mir keine Gedanken machen, nur ob Kosten bzw. Aufwand für Bauanträge und Genehmigungen gegen den Nutzen einer Vermieteten Einheit stehen. Ich kann es auch umbauen und nur zur Unterbringung von Besuch verwenden. Da es dann nicht vermietet ist und eigentlich zu unsere Nutzung steht denke ich, das keine Behördlichen Auflagen oder Forderungen gestellt werden können.
    Ansonsten hätten wir kein Verwendung für zwei Räume im ersten OG. Unser Leben findet im EG statt. Und 85qm lassen sich schlechter vermieten als zwei kleine Wohnungen.

    Ich hatte es hier ins Forum gestellt, weil dort auch "Baufragen" stand. Sonst war keine passende Rubrik zu finden, wo mein spezieller Fall kein "ärger" gemacht hätte. Ich sehe ja in vielen Foren wie gemeckert wird, wenn das falsche Forum gewählt wird.

    Gruß Udo
     
Thema: Aus eins mach zwei. Welche Genehmigungen sind Pflicht bei Wohnungsteilung?
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