Genehmigungsfreies Vorhaben oder doch nicht?

Diskutiere Genehmigungsfreies Vorhaben oder doch nicht? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hier wird's gleich unübersichtlich, aber ich versuche es trotzdem mal. Wir haben in einem B-Plan-Gebiet in Brandenburg mittels...

  1. upD8R

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    Hier wird's gleich unübersichtlich, aber ich versuche es trotzdem mal.

    Wir haben in einem B-Plan-Gebiet in Brandenburg mittels Bauanzeigeverfahren gebaut.
    Nach Abschluss der Bauphase (nach Fertigstellungsmeldung und Einzug) haben wir in Rücksprache mit der Gemeinde und deren schriftlicher Genehmigung unsere Grundstücksauffahrt von Straße A auf Straße B verlegt (es handelt sich um ein Eckgrundstück).

    An der neuen Auffahrt wurde der Bereich für den künftigen Carport gepflastert, ein Carport selbst steht noch nicht (vielleicht so in 2 -3 Jahren). Das Auto parkt dort, soweit alles schick.

    Nach der Brandenburgischen Bauordnung sind Carports/Garagen in gewissem Umfang genehmigungsfrei:
    Nun will uns die gleiche Gemeinde die o.g. Genehmigungsfreiheit damit verwehren, dass diese Regelung nur dann gälte, wenn die Garage auf einem genehmigten Stellplatz errichtet wird. In obiger Formulierung kann ich diese Einschränkung nicht erkennen.

    Das Problem liegt jetzt also darin, dass unsere, während des Bauanzeigeverfahrens nachzuweisenden Stellplätze an der alten Auffahrt sind und nicht dort, wo sich die neue Auffahrt befindet. :e_smiley_brille02:

    Noch da? :winken

    Hatte jemand schon mal einen solchen Fall? Ich bin noch unschlüssig, was ich jetzt mache, noch besteht ja auch kein akuter Handlungsbedarf. Man möchte von uns einen Antrag auf Änderung der ursprünglichen Bauanzeige in dreifacher Ausfertigung. Gehe ich richtig in der Annahme, dass das wiederum nur ein Vorlageberechtigter (Architekt etc.) abgeben kann?

    Für mich sieht das hier nach Kanonen und Spatzen aus. Zumindest habe ich gelernt, dass man auch zuviel fragen kann. :cool:
     
  2. #2 fmjuchi, 09.12.2011
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    Was sagt denn der Bebauungsplan? Dürfte auf der vorgesehenen Fläche ein Carport errichtet werden?

    Es ist ja nicht unzulässig mehr Stellplätze vorzuhalten als unbedingt notwendig sind.
     
  3. Julius

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    Sind denn nun die ursprünglichen Stellplätze noch benutzbar (erreichbar) oder nicht?
     
  4. upD8R

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    Ja, eine Garage nicht, ein Carport schon.
    Interessanter Ansatz :biggthumpup:
    Theoretisch ja, praktisch wohl eher nicht. Die Plätze sind nicht überbaut, dort liegt nur Rasen. Aber man müsste mit dem Auto quer über's Grundstück fahren - nicht sehr praktikabel.
     
  5. #5 azalee0108, 10.12.2011
    Zuletzt bearbeitet: 10.12.2011
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    Steht im B-Plan, dass ihr von Straße B aus alle Stellplätze erreichen müsst? Wenn an Straße A keine Hecke steht o.ä. könnt ihr doch locker euren Rasenstellplatz erreichen und benutzen. Ihr stellt eure Autos an Straße B ab, Eure Gäste eben an Straße A.

    anja
     
  6. upD8R

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    Nee, man kann alle Stellplätze nur noch durch B erreichen, denn das Grundstück ist eingezäunt und hat nur noch eine Auffahrt. Zudem gibt es an den Straßen Entwässerungsmulden vor unserem Grundstück und im Zuge der Verlegung der Auffahrt hatten wir auch die Auflage, die Mulde wieder bei A herzustellen.

    Also selbst ohne Zaun käme man nicht auf kurzem Wege zu den "genehmigten" Stellplätzen ...
     
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