Fenster Holz/Alu - Oberflächenqualität

Diskutiere Fenster Holz/Alu - Oberflächenqualität im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, ich habe fg. Situation am Neubau mit Holz-Alu-Fenstern. Die Oberfläche der Fenster wurde wie fg. angeboten: "Einbaufertige...

  1. #1 StefanE, 10.12.2011
    StefanE

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    Hallo zusammen,

    ich habe fg. Situation am Neubau mit Holz-Alu-Fenstern.
    Die Oberfläche der Fenster wurde wie fg. angeboten:
    "Einbaufertige Oberfläche farblos (Lasur)"

    Die Angaben des Herstellers im Internet lauten auszugsweise:
    "Hochwertige Oberflächen durch einzigartige 4-fach-Beschichtung
    1 - Holzverfestigung am Einzelteil
    2 - Grundierung mit Holzschutz
    3 - Versiegelung und Füllung
    4 - Schlussbeschichtungen"

    Vorgeschichte
    Die Holz/Alu-Fenster wurden vom Tischler (Monteur) eingebaut. Der durchgeführte Luftdichtheitstest brachte hervor, daß an allen Festverglasungen ein Dichtband zwischen Glas und Stock vergessen wurde. Dies war wohl auch der Grund dafür, daß in diesen Bereichen (trotz Bautrockner und ständigem Wischen) große Mengen Kondensat an den Glasleisten angefallen sind und sich diese verfärbt haben. Der Fehler wurde erkannt und die Glasleisten werden inkl. Dichtband ersetzt. Soweit so gut.

    Aufgrund der o.g. Geschichte wurden seitens der Bauherrschaft jedoch verstärkt die Fenster unter die Lupe genommen und diverse Stellen bemängelt (Orangenhaut, Ausbesserungen usw.)

    Nun habe ich herausgefunden, daß lt. Merkblatt VFF H0.05 die Innenoberfläche aus 3m Entfernung beurteilt werden soll. Aus dieser Entfernung sind die Mängel großteils nicht erkennbar. Optisch also kein Mangel.

    Fraglich ist aus meiner Sicht noch, ob aufgrund der "Orangenhaut" auf eine zu geringe Schichtdicke (technischer Mangel) geschlossen werden kann. Bzw. was kann aufgrund der Angaben des Herstellers (4fach-Beschichtung) erwartet werden?

    Danke für Infos.
     
  2. #2 Gast036816, 10.12.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ich nehme mal an, dass die leistung rechtsgeschäftlich abgenommen ist.

    zu geringe schichtdicken müssen dann exakt nachgewiesen werden. bei metallprofilen gibt es schichtdickenmessgeräte, wie das bei holz funktioniert weiss ich jetzt nicht. lässt sich sicher noch rauskriegen.

    ist bekannt, was die ursache für die orangenhaut ist?

    wenn bereits rechtsgeschäftlich abgenommen wurde, muss der mangel dem auftragnehmer nachgewiesen werden. einfach zu behaupten schichtdicke oder schichtmenge ist nicht ausreichend, funktioniert nicht.
     
  3. #3 StefanE, 10.12.2011
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    Die Ursache für die Orangenhaut kenne ich nicht.

    Die Abnahme hat noch nicht stattgefunden.
     
  4. #4 Gast036816, 10.12.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    gut, wenn die leistungen bislang nicht rechtsgeschäftlich abgenommen wurden, dann kann der bauherr dem auftragnehmer eine mängelanzeige übermitteln und das darstellen, was stört, unter anderem auch die schichtdicken und die schichtmengen bemängeln. den auftragnehmer auffordern die mangelhaften leistungen durch mangelfreie leistungen zu ersetzen.

    wenn er sicher ist, dass seine leistung in ordnung ist, dann muss er nachweisen, dass dies so ist. der bauherr muss dann nur auf nachvollziehbare und prüfbare dokumente bestehen. dann soll der auftragnehmer einen schichtdicken- und schichtmengennachweis bringen.
     
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