Berechnung Abstandsfläche

Diskutiere Berechnung Abstandsfläche im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo! Ich habe eine -vermutlich- rechtliche Frage zum Thema Abstandsfläche. Ich war heute beim Kreisbauamt, da ich beabsichtige eine...

  1. #1 kingolli, 12.12.2011
    kingolli

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    Hallo!

    Ich habe eine -vermutlich- rechtliche Frage zum Thema Abstandsfläche. Ich war heute beim Kreisbauamt, da ich beabsichtige eine Grundstück zu kaufen für welches es keinen Bebauungsplan gibt (Bebauung nach §34).

    Nachdem die grundsätzlichen Fragen zu meiner Zufriedenheit geklärt waren und ich meine "Skizze" vorgelegt habe, kam auf einmal das Thema Abstandsfläche auf, man störte sich an dem hellrot markierten Bereich und meinte ich müsste das Haus schmaler bauen, sodass der hellrote Bereich nicht über die gestrichelte rote Linie (3m vom Nachbar) geht.

    Das ist doch aber Quatsch oder?!

    Danke und Grüße
    David

    Erklärungen zur Skizze:
    blau durchgezogen = Grundstücksgrenze
    rot gestrichelt = 3m zum Nachbar bzw. 0m zum Gehweg (oben)
    schwarz gestrichelt = Dach
    grau punkt-strich = First

    [​IMG]
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 12.12.2011
    Ralf Dühlmeyer

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    Ähhh - und warum sollte das Quatsch sein??? Weil es IHNEN nicht passt?
     
  3. #3 kingolli, 12.12.2011
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    Natürlich passt es mir nicht, aber deshalb ist es nicht Quatsch. :shades

    Ich habe die Abstandsfläche so verstanden, dass die umgelegte Hauswand mind 3m (Haushöhe erstmal aussen vor) zum Nachbargrundstück Abstand haben muss. Der in der Skizze graue Bereich, beschreibt die Abstandsfläche, so wie ich sie verstanden habe. Der hellrote Bereich ragt zwar weniger als 3m in Richtung Nachbargrundstück, ABER eben nicht darüber.

    Grüße
    David
     
  4. #4 Thomas B, 12.12.2011
    Thomas B

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    I fully agree...und halte die Aussage auch für Quatsch!

    Die Abstandsfläche muß auf Deinem Grundstück zum Liegen kommen und muß nicht einen zusätzlichen "Sicherheitsabstand" einhalten.

    Ob allerdings die dargestellte Form genehmigungsfähig ist, ist eine andere Frage!

    Im Norden (=oben) soll direkt an die Grenze gebaut werden???? Zulässig??? Würde mich mal wenigstens wundern....

    Im Osten sollen es wohl exakt 3,00 m bis zum Nachbarn sein...reicht das?????

    Das rosa Dreieck sehe ich auch unkritisch...den Rest aber...nun ja.

    Viele denken: Grenzabstand = 3,00 m. Dem ist nicht so! Das ist der Mindestabstand,; er kann aber natürlich deutlich größer ausfallen.

    Thomas
     
  5. Baumal

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    na sowas aber auch.

    weshalb überläßt du das thema nicht deinem
    planer, aber du belastet dich nun damit?
    wäre mir ehrlich gesagt zu blöd, als laie....
     
  6. #6 Nutzer des BEFs, 12.12.2011
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    Man darf sogar ggf. näher als 3man die Grenze bauen, wenn die Grenze nicht parallel zum Haus läuft. Sind es z.B. 45 Grad, dann reichen -entsprechend geringe Gebäudehöhe vorausgesetzt - auch 3m/Wurzel(2).

    Was mich irritiert, darf das Dach das Nachbargrundstück (Gehweg) überbauen?
     
  7. Baumal

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    mathematiker planen häüser....:D
     
  8. #8 Nutzer des BEFs, 12.12.2011
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    Machen sie besser nicht ... Sie schauen ihrem Planer aber besser auf die Finger falls er etwas rechenschwach ist :konfusius
     
  9. Baumal

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    da mußt du deinem planer nicht auf die
    finger schauen.

    mit 3m/wurzel(2) rechnet nicht mal
    der vermessungsingeuier...
     
  10. Baumal

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    gebäude an grundstück anpassen = alles gut.
    wurzeln ziehen lassen kann man beim zahnarzt.
     
  11. #11 kingolli, 12.12.2011
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    Ja, oben ist eine Straße, besser gesagt der Gehweg, die Umgebungsbebauung ist nicht einheitlich, uns wurde freigestellt, entweder direkt an den Gehweg zu bauen oder 2,5m zurück - im Moment ist es wahrscheinlich, dass wir das Haus zurücksetzen und den dadurch entstehenden "Breiteverlust" in Kauf nehmen.

    Jupp, da nur 1,5 geschossig und.

    Gut, ich nämlich auch.

    Ich kann nur für mich sprechen und mir was das klar.

    Danke für die Antworten.

    Grüße
    David
     
  12. #12 kingolli, 12.12.2011
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    Weil mich das wie und warum einfach interessiert...
     
  13. #13 kingolli, 12.12.2011
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    Hessisches Fragewort mit zwei Buchstaben: Hä? Das habe ich nicht verstanden, in der brandenburgischen Bauordnung gibt es eine sogenannte Bagatellregelung, wonach die Abstandsfläche maximal 4m breiter Streifen (Ecke) bis zu 1m breit auf das Nachbargrundstück gehen darf. Meinst du sowas (google mal nach "BbgBO bagatellregelung")? In bzw. für Hessen habe ich das bisher nicht gefunden.

    Die Grenze ob ist eine Straße mit Gehweg, vermutlich wird aber das ganze Haus noch 2,5m nach unten rutschen.

    Grüße
    David
     
  14. Baumal

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    dann frag ihn doch einfach....:D
     
Thema: Berechnung Abstandsfläche
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