Abnahme mit öbuv Sachverständigen

Diskutiere Abnahme mit öbuv Sachverständigen im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Nachdem ich mit dem Bauleider (ja, mit "d"):irre des BT / GU nur :mauerStress hatte, der sich ständig nicht sehen:sleeping ließ, habe ich vor zur...

  1. AndyG

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    Nachdem ich mit dem Bauleider (ja, mit "d"):irre des BT / GU nur :mauerStress hatte, der sich ständig nicht sehen:sleeping ließ, habe ich vor zur Schlußabnahme, nach verweigerter Abnahme:yikes der Bezugsfertigkeit, einen öbuv Sachverständigen hinzuzuziehen.
    Kann mir jemand Tipps geben auf was ich zusätzlich achten sollte?
     
  2. R.B.

    R.B.

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    Warum kommen die Leute immer erst dann wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist?

    Jetzt brauchst Du einen SV mit Röntgenaugen, also quasi eine Art Superman.

    Dafür gab es doch sicherlich einen Grund. Wenn ja, dann würde ich darauf achten, dass der SV auch in diesem Gewerk zuhause ist.

    Gruß
    Ralf
     
  3. AndyG

    AndyG

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    Mahlzeit!
    Das Kind liegt weit vom Brunnen :winken

    Super -Röntgen - SV.... kennst du einen?

    Ne. Spaß!
    Ich möchte die "neuen" User im Forum einfach mit der Nase darauf stoßen, dass sich eine externe Baubegleitung in jedem Fall auszahlt!

    Bei unserem Häusle war der BL des BT / GU eine Zumutung:mauer - nie da und wenn dann gleich wieder weg. Die NU auf der Baustelle bemerkten treffend, dass ich als Bauherr die eigentlichen Aufgaben des Bauleiters wahrnehme.
    Dem will ich auf die Füße treten!

    U. U. kann die versammelte Sachkompetenz des Forums noch den einen oder anderen Tipp geben?

    Because, Nobody is pefeggt?:bierchen:
     
  4. #4 Thomas B, 13.12.2011
    Thomas B

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    Ich weiß nicht ob's einen öbuv braucht...schaden wird's sicher auch nicht.

    Denn: Du weißt über gewisse Dinge doch schon bescheid, hast ja schließlich die Abnahme verweigert...da muß also was im Busch sein. Und es mußte erkennbar sein.

    Ein SV wird auch nur das sehen können, was eben noch einsehbar ist. Und Dein BT muß das Votum des SV auch nicht anerkennen, wenngleich natürlich ein SV mit mehr fachwissen aufwarten kann als dies BT in der Regel können.

    Letztendlich mußt Du Dir die Frage beantworten, was Du eigentlich willst. Sollen Mängellisten erstellt werden, die der BT abzuarbeiten hat oder wollt Ihr auf eine Minderung hinaus? Gibt es strittige Punkte, die der SV "neutral" beurteilen soll? Schlau uns mal auf....dann kann man (vieleilcht) mehr sagen.

    Grüße

    Thomas
     
  5. R.B.

    R.B.

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    Was hast Du vom BL des BT erwartet? Dass er 24/7 auf Deiner Baustelle steht und Deine Interessen wahr nimmt?

    Ein aufmerksamer Leser dieses Forums wird schnell erkennen, dass wir immer zu eigenem Sachverstand raten. Nur so kann man den Firmen paroli bieten, denn allein steht man auf verlorenem Posten.

    Gruß
    Ralf
     
  6. AndyG

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    Nochmal kurz vor Kaffee....

    Mit der Abnahme greift ja die "Umkehr der Beweislast" etc....

    In der Hauptsache geht es uns darum, die Abnahme erst zu unterzeichnen wenn die Mängel und Restarbeiten getätig sind.

    Ja, es werden Mängellisten zum abarbeiten erstellt und bei strittigen Punkten, die jetzt nicht mehr umkehrbar sind, wird über eine Minderung verhandelt werden müssen.

    Bei den Punkten, die noch nachbesserbar sind soll mein SV als zusätzliche Argumentationshilfe mit seinem Sachverstand dem BT / GU zeigen, dass sie nicht nach gutdünken handeln können und die Leistungen entsprechend den Regeln des Handwerks und der Technik auch für ihn und seine NU gelten.
    Auch die Tatsache das wir die anfallenden zusätzlichen Kosten in kauf nehmen sollte dem BT / GU zeigen, dass wir die Sache ernst nehmen.

    Leistung = Haus / Gegenleistung = €uronen

    Es geht hier nicht um den letzten € , sondern darum, dass es für uns als Kunden wichtig ist ein Haus zu bekommen, welches entsprechend in der Baubeschreibung und Verträgen zu bauen ist und letztlich bezahlt werden wird.

    Das ein BL nicht 24/7 vor Ort sein kann ist klar, aber bei 12 Monaten Bauzeit max. 10 Besuche des BL (incl. Richtfest:bierchen:) - ohne Worte!
    Die von uns festgestellten Mängel / Auffälligkeiten wurden immer erst nach direkter Kontaktaufnahme mit BT / GU entsprechend berücksichtigt und bearbeitet. Vom Bauleider (mit d!) keine Reaktion:28:

    Strittig sind:
    - Ausführung des Anschlusses WDVS Sockel / Erdreich
    - mangelhafte Ausführung Außenputz / Anstrich
    - Dachuntersichten / Sparren mangelhafter Farbanstrich
    - Unregelmäßige Flächen im Trockenbau
    - Undichtes Flachdach Nebengebäude
    - falsche Ausstattung in der Heizungsanlage
    - ungerechtfertigte Nachträge
    - mangelhafte (Versuche 1 - 4) / jetzt fehlende Berechnungen EnEV
    - Misachtung Fristen / Nachfristen
    - u.v.m.

    Die Mängelliste zur verweigerten "Bezugsfertigkeit" hatte 49 Punkte....

    Für "neue" User: externe Baubegleitung? JA!
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 13.12.2011
    Ralf Dühlmeyer

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    DAS könnt Ihr knicken! Gewisse Mängel und Restarbeiten dürfen bei der Abnahme vorhanden sein.
    Nur wenns zu viele oder zu gravierende sind, kann die Abnahme verweigert werden.
     
  8. AndyG

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    zunächst DANKE für die sinnvollen Beiträge und Anmerkungen!

    Wenn es denn im :bau_1:Protokoll :bau_1:festgehalten knicke ich das auch!

    Definition :bef1021: für "zu viele oder zu gravierende Mängel"?
     
  9. Lebski

    Lebski Gast

    Ist im Einzefall zu prüfen und festzulegen.

    Sowas wie 5 Mängel pro 10000 € gibt es nicht.
     
  10. AndyG

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    :respektOb ein Mensch klug ist, erkennt man viel besser an seinen Fragen als an seinen Antworten.:respekt
    :mega_lol: 5 Mängel / € xx

    ne - Käse -

    Was würde eine Abnahmeverweigerung nach eurer Erfahrung rechtfertigen?
     
  11. #11 Gast036816, 13.12.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    schwerwiegende mängel, die die gebrauchstauglichkeit des hauses einschränken.

    dazu gehört schon mal die undichtigkeit vom flachdach nebengebäude. dazu gehören nicht ungerechtfertigte nachträge, auch nicht falsche farben am sparren. in deiner aufzählung ist nur ein schwerwiegender mangel. ist das nebengebäude dann wiederum ein banaler carport, dann ist der auch nicht mehr schwerwiegend.
     
  12. Hasso

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    Für "neue" User: externe Baubegleitung? JA![/QUOTE]


    Eine Frage hierzu an die Fachleute. Wenn der Archtikekt trozt Beauftragung der LP 1-9 einen externen Bauleiter stellt, kann man dann nicht gleich hingehen und selbst einen externen Bauleiter für die Objektüberwachung einschalten?
    Würde etwas dagegen sprechen?
     
  13. #13 Gast036816, 14.12.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    @ Hasso - wenn der architekt dass von seinem honorar bezahlt - warum?
     
  14. Hasso

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    Weil wir uns umgehört haben bei den Bauherren, die mit dem Architekten gebaut haben und diese waren äußerst unzufrieden mit diesem Bauleiter, insbesondere Termintreue waren ihm ein Fremdwort.
    Und bei gewissen Mängeln laufen die Bauherren den Handwerksbetrieben bereits ca. 1 Jahr nach Einzug ALLEINE hinterher.
    Wir hätten keine Zweifel wenn der Architekt selbst die Objektüberwachung machen würde, aber ein vom A. beauftragten der halbherzig und ohne den nötigen Einsatzwillen an die Sache herangeht, ....:think
     
  15. #15 Gratwanderer, 19.12.2011
    Gratwanderer

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    Ja zu einem bauherrenvertretenden Baubegleiter !:hammer:
     
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Abnahme mit öbuv Sachverständigen

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