ggf. Einkommensgrenze der WFA überschritten.

Diskutiere ggf. Einkommensgrenze der WFA überschritten. im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen , ich habe mal wieder eine WFA Frage. Wir haben unseren WFA Antrag im Mai 2011 abgegeben und die Information erhalten das wir 2012...

  1. #1 reddoppelx, 15.12.2011
    reddoppelx

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    Hallo zusammen , ich habe mal wieder eine WFA Frage. Wir haben unseren WFA Antrag im Mai 2011 abgegeben und die Information erhalten das wir 2012 gefördert werden. Ich habe heute unser Jahreseinkommen für das laufende Kalenderjahr durchgerechnet. Nun der Schock wir liegen nach Abzug der Einkommenssteuerpauschale von 1000€ immer noch 1000€ über der Fördergrenze von 47210€ (2 Kinder). Die Tausend Euro setzen sich zusammen aus 700€, die ich für eine Überstunde je Woche bekomme und einer Einmalzahlung von 300€ ,die Verdi für uns Arbeitnehmer ausgehandelt hat. Die Überstunde die Woche werde ich im nächsten Jahr nicht mehr machen und die Einmalzahlung darf ja eigentlich nicht berücksichtigt werden, oder? Wie sieht ihr das ? doch alles gut oder haben wir ein Problem.
    Danke schon mal vorab.
     
  2. cc24

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    Es wird das Einkommen berücksichtigt, welches mit Sicherheit in den nächsten 11 Monaten zu erwarten ist.

    Auszug aus dem Einkommenserlaß:
    Einmaliges Einkommen, das einmal im Jahr in einer Summe ausgezahlt wird, wie z.B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder 13. Monatsgehalt, ist einem nach Nummer 7.2 oder 7.3 ermittelten Jahreseinkommen zuzurechnen. Einmaliges Einkommen, das zwar im maßgebenden Zeitraum nach Nummer 7.2 oder 7.3 anfällt, diesem Zeitraum jedoch nicht zuzurechnen ist, ist nicht Bestandteil des Jahreseinkommens (z.B. Gehalts-, Renten-, Unterhaltsnachzahlungen, Abfindungen, Entschädigungen, Vorauszahlungen oder Vorschüsse.

    Gruß
    Stefan
     
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