Vorstellung meiner Plänee

Diskutiere Vorstellung meiner Plänee im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo Ihr Profis, mal schauen ob Ihr meinen Grundriss auch so zerreiss, ich bin offen wen dem so ist, habe lange dran gefeilt hänge dran, aber...

  1. #1 DeMarTi, 16.12.2011
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    Hallo Ihr Profis,

    mal schauen ob Ihr meinen Grundriss auch so zerreiss, ich bin offen wen dem so ist, habe lange dran gefeilt hänge dran, aber wenns nichts ist ist es nichts.

    Ein paar Daten:
    Gasheizung inkl. Solar / PV für Strom
    Holzständerbauweise
    Metallstreben für Statik im EG :-)
    Keller Vollgedämmt

    Mein Grösstes Problem aktuell ist die Treppe da unsere GU 11.000€ Mehrkosten will für eine Stahlwangentreppe anstelle Buchentreppe.

    Grundriss von mir, würd ich durch einen GU bauen lassen.

    Was haltet Ihr von meinem Grundriss?

    Vielen Dank im Voraus
    Demian
     
  2. #2 DeMarTi, 16.12.2011
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    Noch den EG Plan

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  3. #3 fmw6502, 16.12.2011
    fmw6502

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    na denne, auf die Schnelle:

    - keine Kinder geplant/mehr vorhanden?
    - Dunkelflur OG
    - Gäste treffen Hausherr im Schlafgewand auf dem Weg in die Ankleide?
    - warum muß der Gast (mal wieder) auf dem Weg in Wohnzimmer erstmal die Küche bewundern?
    - wofür ist der kleiner Rücksprung in Außenwand sinnvoll?
    - warum zieht der sich dann nicht bis zum Keller durch?
    - Entwässerung OG-Bad schon durchdacht?
    - warum (häßlicher) Außenkamin?
    - Statik EG-Decke schon durchdacht/Kosten berechnet?
    - wofür ist das Balkönchen gut?
    - ...

    Du wolltest Kritik..;)

    Gruß
    Frank Martin
     
  4. #4 rechter Winkel, 16.12.2011
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    Ansichten und Schnitte wären schön. Kann die Belichtung im OG sowie die Kopfhöhen noch nicht beurteilen.

    Der Sinn des Versprungs erschließt sich mir noch nicht (einschl. der dadurch notwendigen Kragplatte der Kellerdecke).

    Über Sinn des Balkons im OG müsste noch mal diskutiert werden. Galerie kann ich im OG nicht finden, lediglich einen Flur.
     
  5. #5 Thomas Traut, 16.12.2011
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    Gefällt mir nach einem kurzen Blick ganz gut.

    Kritikpunkte:
    1. Was sollen "Metallstreben für Statik" im EG sein? Ich würde bei Holz für tragende Bauteile bleiben wollen.
    2. Warum ein Edelstahlschornstein, und den auch noch durch die Traufe? Das wird ein Monster bei einer wirksamen Rauchrohrlänge von 4,50 m.
    3. Der Balkon taugt nicht als Balkon und auch nicht als Terrassenüberdachung. Muss der sein? Wenn schon, dann in ausreichender Größe.
    4. Gashzg. + Solar ist nicht so der Brüller. Warum also?
     
  6. #6 Thomas B, 16.12.2011
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    Ich auch mal eben.....

    Du gehst ganz schön ran! An die Grenze im Süden (???)...naja...unten... meine ich. Pläne nordet man nach Möglichkeit (nur zur Info). Hier mal überlegen, wie weit das SZ-Fenster vom Nachbargrundstück entfernt ist.....Mindestabstand in B-W aus meiner Erinnerung 2,50m.

    Stahlwangentreppenmehrpreis finde ich O.K.! Schließlich braucht auch der GU so kurz vor Weihnachten Geld. Viel Geld möglicherweise. So eine Treppe kostet i.d.T. mehr als eine Standard-GU-Treppe! DER Mehrpreis ist aber mal ein Wort. Andererseits: wozu so eine stylische Treppe? Man sieht ja kaum...im OG klemmt sie sich in den Treppenaufgang hinein. Zu schade dafür viel Geld auszugeben. SZ mit Ankleide...O.K., hat man gerade so...aber dafür via Flur zu stolzieren ist dann doch äußerst umständlich, oder? Von statischer Seite wird's sicher interessant, aber sich machbar. Wanddiesionen werden sich ändern...ist ja erstmal nur ein Entwurf.

    Habe schon Schlimmeres gesehen. Hauptkritikpunkt: Treppe bzw. deren Einmündung in den OG - Flur. Das sollte gefälliger/ wohnlicher/ offener gestaltet werden.

    Fassaden fehlen. Kommt da noch was?

    Thomas
     
  7. Baumal

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    EG: warum nicht, kann man drin hausen.
    das wc wäre mir zu klein.

    OG: kataloggrundriß halt.
    weshalb gibts in der ankleide kein fenster?
    räüme ohne natürliches tageslicht sind immer
    übel, auch wenn es nur ankleiden sind.
    badezimmer wäre mir auch deutlich zu dunkel.

    der grenzabstand schaut auch für mich grenzwertig aus.
     
  8. Baumal

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    .... uups übersehen, da sollen dff rein.
     
  9. Baumal

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    wenn ich den plan richtig lese, wollt
    ihr 1,0m von der grundstücksgrenze entfernt
    bauen. das wird so nicht genehmigt.
     
  10. #10 Nutzer des BEFs, 16.12.2011
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    Wenn ich es richtig interpetiere (Wie das Auto steht) ist doch die Straße unten. Darf in B-W nicht die halbe Straße als Abstandsfläche genutzt werden?
     
  11. Baumal

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    darf man.

    aber ich verstehe den ganzen plan nicht.
    für was brauchts im norden einen balkon?
     
  12. Baumal

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    nie ohne seife waschen.
    so hab ichs gelernt....
    ohne nordpfeil ist für mich norden immer oben.
     
  13. #13 Thomas B, 16.12.2011
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    dann dürfte man in B-W also auch direkt an die Straße bauen, wenn die Straße nur breit genug wäre, damit die Abstandsfläche bis straßenmittig darauf unterzubringen wäre.....?
     
  14. Baumal

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    theoretisch schon, wenn das amt nicht mault.
    aber wer will schon direkt an eine vierspurige straße bauen?
     
  15. #15 Thomas B, 17.12.2011
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    ...Eine wirklich interessante Frage (Interpretationsfrage): In der BayBO (nicht LBO B.-W.): Abstandsflächen dürfen sich auf öffentliche Grundstücke, max. aber bis zu deren Mitte erstrecken. Und: Das Maß der Abstandsfläche ist H, mind. aber 3,00 m.

    Ich lese: 3 m sind erstmal immer einzuhalten. Nun kann es ja aber sein, daß sich ergebenede Maß H (oder H/2...je nachdem) mehr ist, sagen wir 5,50 m. Dann dürften sich, nach meinem Verständnis, 2,50 m ruhig auf der Straße liegen (soweit die Mitte weit genug entfernt ist), die 3 m zur eigenen Grenze bleiben davon aber unrührt.

    Oder (andere Interpretation): Ich darf direkt an die Grenze bauen...die Straße müßte ur mind. 11 m breit sein (5,50 m wären dann genau in der Mitte).

    Das kann ich mir eigentlich kaum vorstellen!

    Ausnahme (i.d. BayBO) städtebauliche Ausnahmen (bebauung von Häuserzeilen direkt an den gehwegen...logisch).

    Wie ist's nun richtig????
     
  16. #16 Ralf Dühlmeyer, 17.12.2011
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    In Nds auch :p

    Ist nur meist über Baufenster und -linien unmöglich gemacht - egal ob die in B.Plänen festgesetzt oder in 34er Gebieten ermittelt werden.

    Ich hab hier grad nen Fall, da geht ein Stichweg quer durchs Baufenster. Grenzabstand zum Weg 1 m.
    Mindestgrenzabstand 1/2 H (Schmalseitenprivileg Traufseite), min 3 m, Wegbreite, 4m undeinpaarkrumme -> 2 m auf dem Weg, 1 m auf dem Grundstück und alles ist schön
     
  17. Baumal

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    die lbo bw sagt:
    "abstandsflächen dürfen auf öffentlichen verkehrs-/grünflächen
    bis zu derer mitte liegen."
     
  18. #18 Ralf Dühlmeyer, 17.12.2011
    Ralf Dühlmeyer

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    @ Thomas - ist doch ganz einfach. Welchen Sinn hat der Grenzabstand?
    • Brandschutz
    • Nachbarschutz (Lärm, Dreck, Einblick, Verschattung)
    • Belichtung
    Autofahrer und Fußgänger sind keine Nachbarn, können im Brandfall im Gegensatz zu Nachbars Haus ausweichen und stören die Belichtung nicht.
    Ergo haben sie keine schützenswerten Rechte und keinen Einfluß auf das Grundstück.
    Und ob ich drei Meter näher an Lärm und Auspuffmief leben will, ist meine Entscheidung!
     
  19. #19 Thomas B, 17.12.2011
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    das sagt die BayBO auch. Aber auch: Die Abstandsfläche ist H (oder eben H/2), mind. aber 3m.
     
  20. Baumal

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    meine lbo sagt mir der nachbarschützende teil der abstandstiefe
    von 2,5m ist einzuhalten.

    eine straße ist aber kein nachbar.
     
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