Garage nur mit Dach?

Diskutiere Garage nur mit Dach? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, wir sind dabei in einem Neubaugebiet ein EFH mit Garage zu errichten. Im Bebauungsplan gibt es jedoch nur Vorschriften für die Dachform...

  1. #1 Winterland, 19.12.2011
    Winterland

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    Hallo,
    wir sind dabei in einem Neubaugebiet ein EFH mit Garage zu errichten. Im Bebauungsplan gibt es jedoch nur Vorschriften für die Dachform des Wohnhauses (Satteldach, Pultdach, Walmdach oder Zeltdach). Die Dachform der Garage ist nicht explizit erwähnt.

    Das Bauamt hat jedoch unsere Flachdachfertiggarage abgelehnt mit der Begründung es müsse dieselbe Dachform aufweisen, wie das Wohnhaus.

    Meine Frage ist nun, ob dies rechtlich so korrekt ist, oder ob es da eine Möglichkeit gibt, doch noch eine Flachdachgarage aufzustellen?

    Auch der Bauausschuss hat sich bereits gegen die Aufstellung von Flachdachgaragen gestellt.

    Dies ganze ist für mich etwas undurchsichtig und deswge suche ich hier euren Rat!

    Danke u Gruß,
    Winterland
     
  2. #2 Thomas B, 19.12.2011
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    ...wo denn in Erlangen? Büchenbach?

    Da sind die Garagendachformen (meines Wissens) geregelt. Etwas mehr Input bitte.
     
  3. #3 Winterland, 20.12.2011
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    Hi Thomas,

    es geht in unserem Fall um Adelsdorf und, wie gesagt, im Bebauungsplan sind die Dachformen für Garagen nicht explizit aufgeführt. Lediglich die Wohnhausdachformen...

    Gruß,
     
  4. Baumal

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    zeig doch mal den b-plan und
    die begründung der ablehnung.

    alles andere ist rätselraten.
     
  5. #5 Oktober, 23.12.2011
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    Das ist schlecht, mach das Beste daraus.
    Es wird sicherlich billiger ein Dach auf die Garage zu setzten, als einen Anwalt zu bezahlen und hinterher nicht weiter zu sein. Dazu bleibst Du mit Klagen im Gedächtnis :e_smiley_brille02:
    Ich würde die Garage etwas länger nehmen, 'ne Treppe mit einbauen, einen Drempel draufsetzten, dann das Dach und den Stauraum für Winterreifen etc. oder Kinderspielplatz nehmen.
    Ansonsten wäre ein Carport eine Alternative?
     
  6. #6 Thomas B, 23.12.2011
    Thomas B

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    Das Beste wäre erstmal zu gucken was zulässig ist (B-Plan) und es wäre ggf. hilfreich das ganze auf herz und Nieren zu prüfen, ob die Begründung des Bauamtes stichhaltig/ nachvollziehbar ist.

    Oder eben einfach damit abfinden.....auch eine Möglichkeit.

    Leieder wissen wir bis dato nicht, was der B-Plan hergibt. Daher würde ich mich mit Ratschlägen etwas zurückhalten.
     
  7. #7 Gast036816, 23.12.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    manchmal muss man sich sehr wundern, was auf den ämtern für ein mist verbrochen wird und wie naiv der gestaltungswille ist.

    garagen mit geneigten dächern sehe einfach besch....eiden aus, kleiner korpus und nicht dazu passende dachformen. ich würde mit der amtsleitung reden und denen dieses ansinnen als verunstaltung ausreden.
     
  8. #8 Trololo, 23.12.2011
    Trololo

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    Rolf, wie würdest du das Dach einer Kombination aus Haupthaus, Doppelgarage und kleinem Nebenhaus machen, wenn die ortsübliche Bebauung Satteldach zwischen 30° und 45° Grad ist?
     
  9. #9 Gast036816, 23.12.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    @ trololo - das mache ich abhängig von den proportionen und dem zusammenhang des ensembles. das geht nicht pauschal nach einem schubladenprinzip.

    doppelgarage mit 45° sieht furchtbar aus, da passen die proportionen zwischen baukörper und dach nicht mehr zusammen.
     
  10. #10 Trololo, 23.12.2011
    Trololo

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    Ich hab die Tage die Kombination gesehen mit Krüppelwalmdach Haupthaus, Pultdach Garage und Satteldach Nebenhaus. Mich hats geschüttelt :(

    Aber über Geschmack lässt sich ja trefflich immer streiten. Der BH fand das super.
     
  11. #11 Gast036816, 23.12.2011
    Gast036816

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    noch mehr schütteln wäre bei der kombination krüppelwalmdach auf der garage, pultdach auf dem haupthaus und satteldach auf dem nebengebäude möglich gewesen.
     
  12. #12 fmjuchi, 23.12.2011
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    Wie bereits mehrmals erwähnt, wäre es für eine Beurteilung notwendig, die tatsächlichen Festsetzungen im B-Plan zu sehen.

    Wenn die Dachform für Garagen nicht ausdrücklich erwähnt ist, bedeutet das nicht, das man bauen darf was man möchte. Die Festsetzungen für die Dachform gelten meist für alle Gebäude, also auch für die Garagen. Ausnahmen findet man dann evtl. in den textlichen Festsetzungen und dort könnte auch festgelegt sein, dass bei Wohnhaus und Garage die gleiche Dachform zu wählen ist.

    Gibt es evtl. einen link zu dem B-Plan?
     
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